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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gestattet sei, diese Differenzen zur Entscheidung der Kammer zu bringen. Präsident 0. Haase: Wenn die Kammer damit einver standen ist, so werden sie sodann mit zum Vortrage kommen können. — Die Kammer giebt ihre Zustimmung. — Präsident v. Haase: Ich ersuche den Abg. v. v. Mayer, den Bericht der ersten Deputation, die Einrichtung der Zucht- und Arbeitshäuser und die vorgelegte Zucht-und Arbeitshausordnung betreffend, der Kammer vorzu tragen. Referent v. v. Mayer: Der Bericht der ersten Deputa tion, welcher der Kammer vorliegt, lautet folgendermaßen: Von der Ständeversümmlung des vorigen Landtages ist in der Beilage zur ständischen Schrift vom 2. December 1837 zu Art. 7 des Criminalgesetzbuchs beantragt worden: 1) daß die Züchtlinge in keiner Art zur Arbeit in Pri vathäusern verwendet, 2) daß die Zucht- und Arbeitshäuser dergestalt eingerichtet werden möchten, daß dieselben sowohl dem Zwecke der Schonung der redlichen Staatsbürger, als auch dem ZweckederBestrafung der Züchtlinge, selbst mehr als bisher entsprächen, und 3) daß der nächsten Ständeversammlung eine diesen Anträ gen entsprechende Zucht - und Arbe'itshausord- nung vorgelegt werden möchte. Hierauf ist von der hohen Staatsregierung in den Erläu terungen zum gegenwärtigen Budjct die Antwort ertheilt wor den, daß die Züchtlinge zu Arbeiten in Privathäustrn dermalen uicht mehr verwendet würden, und daß überhaupt die Organi sation der gedachten Anstalten und deren Verwaltung,im Ein klänge mit dem angedeuteten Zwecke stehe. Zugleich sind die Vorschriften über die Behandlung, Beschäftigung, Verpfle gung, Beköstigung und Disciplin der Zücht-und Sträflinge mitgecheilt worden, welche hinsichtlich dieser Gegenstände jetzt zur Norm dienen. Die zweite Deputation, ausgehend von der Ansicht, daß die möglichen Erinnerungen, welche bei diesen Vorschriften Zu machen sein könnten, zunächst und hauptsächlich mit der Frage zusammenhingen, ob die Behandlung der Verbrecher in den Zucht - und Arbeitshäusern dem Zwecke, welcher den ver schiedenen in dem Criminalgesetzbuche festgesetzten Strafarten zum Grunde liegt, entspräche, hat sich eine Begutachtung die ses Gegenstandes enthalten zu müssen geglaubt, und auf ihren deßfallsigen Vorschlag hat die Kammer beschlossen, die De putation mit der Berichtsersta'ttung hierunter zu beauf tragen. Indem sich letztere dieses Auftrages gegenwärtig entledigt, muß sie voraus bemerken, daß es ihr vor jetzt weder möglich ist, noch rathsam erscheint, einen völlig erschöpfenden Bericht über den ganzen Umfang der Frage zu erstatten, weil ihr die zum Budjet gehörigen Rechnungs- und Uebersichtsunterlagen, kaum mitgetheilt, wieder abgefordert worden sind, um sie der Finanz deputation der ersten Kammer zu überlassen und bei der Nähe des Landtagsschlusses weniger darauf ankommen kann, den Berathungsstoff zu häufen, als vielmehr darauf, das Noth- rvendigste zu erledigen; daß es also unter diesen Umständen vorzuziehen sein dürfte, diesen höchst bedeutenden und umfäng lichen Gegenstand nur in seinen wichtigsten Seiten zur An schauung zu bringen, um einen ständischen Antrag zu begrün den, der einerseits geeignet sei, die ausführlichere und gründ lichere Berathung und Beschlußfassung vorzubereiten und dem künftigen Landtage zu sichern, anderntheilS der hohen Staats- retzierung die nöthige Zeit gewähre, die Sache in reifliche Er wägung zu nehmen, und der künftigen Ständeversammlung mit erschöpfenden Vorschlägen entgegen zu kommen. 1. Da der Zweck der Zucht- und Arbeitshäuser zunächst un streitig der ist, die zuerkannte Strafe wirklich zur Vollstreckung zu bringen, so drängt sich zuerst die Frage auf, ob denn die Einrichtung der Zucht- und Arbeitshäuser unter sich so ver schieden sei, daß der verschiedene Charakter der Strafe wesent lich und deutlich hervortrete? Nach Ansicht der vorliegenden Zucht- und Arbeitshausordnung vermag die Deputation diese Frage nicht zu bejahen. Denn beide Anstalten sind gleich mäßig eingerichtet, Arbeit, Kost, Behandlung und Disciplin sind in beiden Anstalten gleich, bis auf eine Abweichung in den Disciplinarstrafen nach ß. 83 und 84 und einige andere unbe deutendere Verschiedenheiten, z. B. der Kleidung tz. 14, 16 und 17, Genuß der frischen Luft §. 24, Anlegung des Bein eisens §. 46 u. s. w. Auch hat die gleiche Behandlung der Verbrecher in den Zucht - und Arbeitshäusern bereits die Ansicht bei ihnen hervorgerufen, daß 1, ja selbst 2 Jahr Zuchthaus Isten Grades einer 3jährigen Strafdauer im Arbeitshause bei weitem korzuziehen sei, indem überall nur die Dauer der Frei heitsentziehung als deutlich erkennbares Merkmal der Höhe der Strafe hervortritt. Daß hierdurch aber die Basis des Art. 53 des Criminalgesetzbuchs erschüttert wird, ist kaum zu leugnen. Zwar beruhigt die Deputation einigermaßen sich damit, daß die nach Art. 9 des Criminalgesetzbuchs bei der Zuchtshausstrafe eintretenden bürgerlichen Folgen doch immer einen wesentlichen Unterschied zwischen beiden Strafarten erhalten und sie hofft, daß bei steigender Volksbildung und sich erhöhender Erkennt- niß des hohen Werthes der bürgerlichen und Gemeinderechte, dieser Unterschied immer mehr empfunden und beherzigt werden wird. Auch wird die einfarbige Kleidung des Arbeitshauses gegen die auszeichnende doppelfarbige des Zuchthauses, und die größere Härte der Disciplinarstrafen in letzteren immerhin einen fühlbaren Unterschied zwischen beiden Anstalten auch praktisch bewahren. Und endlich hofft die Deputation, daß bei der Unmöglichkeit, von der hernach die Rede sein wird, eine Zuchthausstrafe Isten und 2ten Grades i» Uresl länger beizu behalten, es gerade dadurch möglich sein werde, auch in Bezug auf Kost, Arbeit, Erholung und Disciplin noch einige jedem Verbrecher fühlbare Unterschiede zwischen dem Arbeitshause und dem Zuchthause einzuführen, welche den Zweck der Strafe noch mehr sichern werden. Jedenfalls aber und schon jetzt tritt die Ueberzeugung klar hervor, daß selbst dann die Strafgeltung, welche Art. 53 fest setzt, höchstens insoweit beibehalren werden könne, daß b Monate Arbeitshaus gleich seien 3 Monaten Zuchthaus, nie mals nur 2 Monaten Zuchthaus. Die Deputation schlägt daher der Kammer vor: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, welche Einrichtungen in den Zucht- und Arbeits häusern namentlich in Bezug auf Kost, Arbeit, Erholung und Disciplin noch getroffen werden könnten, um den Unter schied der Arbeitshausstrafe von der Zuchthausstrafe praktisch
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