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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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bringen, wesentlich beeinträchtigt, mindestens von andern zu fälligen Umständen abhängig gemacht wird. Wenn die Deputation gezeigt zu haben glaubt, daß ein wesentlicher konstanter und dem Strafzweck entsprechender Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Zuchthausgrade, wie er gesetzlich beabsichtigt worden, factisch nicht voryandenist, und bei dem Systeme derZuchthausordnungniemals zu erreichen stehn so vermag auch die hohe Staatsregierung nach den ihr zugekommenen Berichten nicht in Abrede zu stellen, daß der Er folg der Einführung zweier gesetzlichen Grade des Zuchthauses keineswegs ein befriedigender genannt werden kann, daß die unmittelbare Zuchthausverwaltung selbst die gesetzliche Grada tion mit dem Jndividualitätssysteme vereinigen zu können zwei felt, und daß sich nicht selten der Fall ereignet, daß der Zücht ling ersten Grades, den das Gesetz härter strafen wollte, eine mildere und bessere Behandlung erfahren muß, als der mit der gesetzlich mildern Strafe des zweiten Grades belegte leichtere Verbrecher. Auf diesem Punkts aber kann die Sache unmöglich bleiben. Es fragtsich nur, welchemTheilungsprincipe ein höherer Werth beizulegen sei, dem gesetzlichen oder dem disciplinellen? Ver schmelzen lasten sich beide Zcheilungsgrundlagen nicht, die eine schließt die andere aus. Denn entweder man classisicirt die Züchtlinge in der Behandlung nach dem ersten und zweiten Grade öder nach ihrer körperlichen und geistigen Individualität und Aufführung. Eine doppelte Classisicirüng nach dem gesetz lichen Grade und der Individualität ließe sich nur ausführen, wenn für die beiden Grade zwei verschiedene und gänzlich ge trennte Anstalten errichtet würden; eine Maßregel, die wohl zu nächst in finanziellen Bedenken ihre Hinderung finden würde, und deren Ersprießlichkeit selbst noch, sehr erheblichen Zweifeln ausgesetzt sein möchte. Ebensowenig kann die Deputation empfehlen, daß die Züchtlinge nur nach dem Grade des Zucht hauses, wozu sie verurtheilt worden sind, verhalten und behan delt werden sollen, da hierunter wohl der Zweck der wirklichen Vollstreckung der Strafe erreicht, der so sehr wichtige Zweck der Besserung aber merklich gefährdet werden möchte. Es' scheint daher in der Lhat nichts anderes übrig zu bleiben, als den Un terschied zwischen den zwei Graden des Zuchthauses, da er sich praktisch einmal nicht durchführen laßt, auch thetisch entweder gänzlich aufzugeben, oder doch die verschiedene Geltung beider Strafarten und die darauf beruhende Reduction bei der Ver wandlung einer Zuchthausstrafe zweiten Grades in die ersten Grades in Wegfall zu bringen, oder wesentlich zu modisiciren. '-Durchdrungen zwar von der hohen Wichtigkeit der Frage, aber.auch in Anerkennung der Schwierigkeit, dieselbe auf be friedigende Weise zu lösen, schlägt daher die Depu tation der Kammer vor: ' die hohe-Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob und unter welchen Modificationen die Gradation der Zuchthausstrafe nach einem ersten und zweiten Grade, welche sich praktisch nicht bewährt hat, auch thetisch aufge hoben , oder mindestens die höhere Geltung der Zuchthaus strafe ersten Grades nach Art. 53 des Criminalgesetzbuchs aufgegeben werden könne; oder, im Fall keines von beiden thunlich erscheinen sollte, welche andere Einrichtungen in der Zuchthausanstalt zu treffen sein möchten, um dienachtheiligen Folgen der den Zweck der Strafvollstreckung beeinträchtigen den anderweiten Classification der Züchtlinge beider Grade nach dem System der vorgelegten Zucht- und Arbeitshaus ordnung abzuwenden und hierüber der künftigen Stände versammlung geeignete Mittheilungeu und resp. Vorlagen zu machen. SLaatsminister v. Könneritz: Es hat die geehrte De putation hier auf zwei wichtige Punkte Anträge an die Negie rung gestellt, denen das Ministerium durchaus nicht entgegen tritt. Ja ich gebe für den Fall, daß es nicht möglich sein sollte, dieselbe annoch durch beide Kammern zu bringen, hier mit die Erklärung zu Protokoll, daß das Ministerium diesen Gegenstand in genaue Erwägung ziehen und der künftigen Stän deversammlung weitere Vorlagen machen, wird, wenn sich hier bei ergeben sollte, daß die Behandlung in den Strafanstalten aus Rücksicht auf Disciplin und den Zweck der Besserung der Art wäre, daß der Unterschied zwischen den verschiedenen Straf arten, wie ihn das Criminalgesetzbuch voraussetzte, verschwinde. Es würde dann der ernsten Erwägung derRegierung unterliegen müssen, ob noch ein mehrer Unterschied hergestellt werden könne, oder der Unterschied aufzuheben sei. Das Ministerium wird sich dieser Erwägung unterziehen und der künftigen Stän deversammlung darüber Vorlage machen. Ich glaube übri gens, daß in der Zwischenzeit so sehr viel nicht verloren gehen wird. Man muß erst abwarten, wie das Criminalgesetzbuch sich selbst in der Ausführung gestalten wird, und es gehört dazu wenigstens die Zeit von einigen Jahren. Liegt ein abgeson dertes Verbrechen vor, so wird wenig darauf ankommen, ob die darauf angedrohte Strafart mit einer andern in einem richti gen Verhältniß stehe, sobald nur die im Gesetz nachgelassene Dauer der Strafzeit weit genug reicht. Wichtiger ist es aber, wenn wegen eines gleichzeitig zu bestrafenden andern Verbre chens die bereits erkannte Strafe in eine härtere Strafart zu. verwandeln und zu reduciren ist. Ich glaube übrigens, daß, wenn es sich zeither so gestaltet hat, daß unter den Arbeitsträf lingen in dem Zuchthause vielleicht der vierte Lheil solche Ver brecher sind, die früher schon in dem Zuchthause gewesen sind, sich dieses Verhältniß anders gestalten wird, durch die bei den Ständen beantragte und genehmigte Decision, daß, um we gen Rückfalls in die höhere Strafart überzugehen, nicht eine Verdoppelung der Strafe vorhergegangen zu sein braucht. Es werden daher auch künftig die rückfälligen Verbrecher leichter zum Zuchthause verurtheilt werden, als zeither, und sonach die Fälle, wo eine Reduction des Arbeitshauses auf Zucht hausstrafe nothwendig wird, seltener eintreten. Präsident v. Haase: Es scheint, nach dieser Erklärung des Herrn Staatsministers, nur um der Form willen noch nöthig, die Frage auf Annahme der beiden Anträge der Depu tation zu richten. Ich würde, wenn der Hr. Referent damit einverstanden, auch von Seiten der Kammer nicht noch eine Bemerkung über einen oder den andern dieser Anträge sich her-, ausstellen sollte, zur Stellung der Frage auf Annahme dieser beiden Anträge übergehen. — Ich frage die Kammer: ob die selbe in Bezug auf den vorgelesenen Theil des Berichts und namentlich in Bezug auf den ersten Antrag etwas zu bemer ken hat? Da sich Niemand erhebt, so stellt der Präsident sofort an derweit die Frage: ob die Kammer den ersten Antrag zu dem ! ihrigen mache? —Wird einhellig bejaht. —
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