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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-wenn diese erfolgten, sind sie Mem.al zr;m Vortheil und nicht zum Nachtheil der Pflichtigen gewesen. Aber hier findet ein Rückschritt zum Nachthcil der Berechtigten und der Pflichtigen statt, und das In- und Ausland wird staunen, daß in der säch sischen Ständeversammlung solche Rückschritte bei den Ablösun gen gemacht werden. Das Princip der gleichen Rechte wird hiermit nicht ausrecht erhalten. Ich weiß wohl, was der Herr Vicepräsident damit meinte, wenn er sagt: warum soll das auf das Budjet genommen werden, warum sollen die übrigen Staatsangehörigen, die keinen Decem zu entrichten haben, mit bezahlen helfen? Das ist wahr, aber man bedenke doch, sind die Geistlichen nicht für alle Staatsangehörigen angestellt, und ist es denn so sehr wichtig, was übertragen werden soll? Es würde xro Kopf wohl jährlich 6 Pfennige betragen und wie wenig würde diese Auszahlung in den ersten Jahren betragen haben? Das würde nicht viel gewesen sein. Hätte da die hohe Staatsregierung in den ersten Jahren immerfort einige Tausend Thaler zurückgelegt und Zins von Zins gezogen, so könnte ein Kapital gewonnen werden, welches in 55 Jahren dahin gekom men wäre, daß der ganze Betrag davon hätte entnommen wer den können. Aus diesen Ursachen kann.ich nichr beistimmen, daß dieses Decret abgeworfen werde. Dessenungeachtet will ich mir erlauben, einen Antrag zu stellen, der dahin gerichtet ist, daß wenigstens das Ablosungsgesetz, welches ohnedem in diesem Punkte nicht vortheilhaft für die Pflichtigen ist, daß die Ablösung auf einseitigen Antrag aufrecht erhalten würde. Referent Schäffer: Es thut mir in der That leid, Äußerungen von dem Abg., den ich in der That sehr achte und schätze, gehört zu haben, hie geeignet sind, denScheinzu erwecken, als hätte ich der Kammer nicht alle Vereinigungs punkte vorgetragen. Er äußerte, daß eine Ablösung nicht mehr zu Stande kommen könne, und zwar aus dem Grunde, weil die Actoren der Schul - und Pfar-rlehne angewiesen werden sollten, dahin zu trachten, daß Ablösungen nicht zu Stande kämen, ferner sollte der Collator die Zustimmung geben. Da von ist aber weder mit einem Iota in der Vereinigungsdeputa- tion die Rede gewesen, noch ist ein solcher Vorschlag in die Vereinigung hereingekommen, und der Abg., der bei der Ver einigungsdeputationselbst zugegen gewesen ist, muß bekennen, daß nicht im Entferntesten daran gedacht worden ist, daß eine solche Bestimmung habe ausgenommen werden sollen. Abg. Schote:',So muß ich doch bemerken, daß es wohl und vielmals zur Sprache gekommen ist, daß ohne Vorwissen des Collators keine Ablösung stattsinden soll; aber daß derActor dahin bestimmt werden soll, daß- keine Ablösung zu Stande komme, habe ich nicht gesagt, sondern nur, daß er sorgen solle, so hoch wie möglich die Ablösung zu bewirken. Referent Schäffer: Da muß ich bitten, nachzuweisen, wo dies vorgekommen sein soll. Ich komme wirklich in Ver legenheit und in die Unannehmlichkeit auf die übrigen Mitglieder der Deputation provociren zu müssen. Bei der Vereinigung ist nichts davon beschlossen worden, und was etwa nebenbei be sprochen wurde, das, vorzutragen bin ich nicht verpflichtet. Noch weniger liegt es in dem Protokoll der ersten Kammer, der Extract liegt vor mir, und wenn die Kammer es wünscht und erlaubt, will ich ihn von a bis 2 vorlesen. Abg. Scholze: Das sage ich nicht, daß der Referent nicht Alles vorgetragen hat, sondern ich sage nur, daß es in der Deputation und in der andern Kammer zur Sprache ge kommen ist. Abg. v. Friesen: Ich habe nur eine Frage mir zu er- , lauben. Es ist mir aus dem Vortrag soviel klar geworden, daß der Garbenzehent auf einseitigen Antrag zwar nicht abge löst, aber in Sackzehent verwandelt werden kann. Ferner kann der Sackzehent nur mit beiderseitigem Einverständniß ab gelöst, also in Geld verwandelt werden. Zweifelhaft ist mir aber, wie es mir den feststehenden Getreidezinsen und andern festen Naturalentrichtungen gehalten werden soll. Ob nämlich die Getreidezinsen und Naturalentrichtungen, die feststehend sind und nicht die Natur eines eigentlichen Zehnten, sondern nur einer gewöhnlichen Reallast haben, auch nur mit beiderseitigem Einverständniß abgelöst werden können. Referent Schäffer: Ich sollte das wohl meinen, da in dem Decrete nicht blos von geistlichem Decem, sondern auch von den übrigen Naturalentrichtungen die Rede ist, und diese Naturalentrichtungen in dem Vorschläge, welchen ich vorhin vorgetragen habe, auch mit enthalten sind. Abg-Sachße: Das Decret, welches die erste Kammer angenommen hat, war aus derNothwendigkeit hervorgegangen, die Geistlichen zu entschädigen, welche bei der Ablösung Scha den erlitten, aber man kam zu der Ueberzeugung, daß die Staatskasse zu sehr belastet werde. Es gab zu große Ungleich heiten, und alles dies bestimmte die erste Kammer zu ihrem Vorschläge. Er wurde zwar von der Mehrheit diesseits ver- - worfen, aber eine bedeutende Minderheit war vorhanden, welche angemessen fand, die Ablösungen zu sistiren. Ich befand mich unter der Minderheit, und wenn man mir den Vorwurf machen könnte, als ob ich nur die städtischen Interessen berück sichtigt hatte, weil diese allerdings dabei sehr in Frage kommen, da in diesen kein Decem vorhanden ist, und sie dennoch zu der auf die Staatskasse und Staatsverwaltung gewälzten Ab lösungslast beitragen müßten, welche das Decret für die Staats kasse in Aussicht stellt, so habe ich doch dagegen zu erklären, daß ich für meine Person im entgegengesetzten Sinne dabei be- theiligt bin. Auf meinen Grundstücken haftet ein bedeutender Decem, ich habe aber idie von der Partei, der ich mich deshalb anschloß, beantragte Ablösung meinerseits in Aussicht dessen mit eingestellt, was in der Kammer beschlossen wird. Ich halte also dafür, daß man mir jenen Vorwurf nich^ machen könnte. Ich würde bedauern, wenn von den Landbewohnern zu befürchten wäre, es dürfte die Sistirung der Ablösung eine
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