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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Daß Streitigkeiten entstanden sind wegen des Decems. Das wird Niemand leugnen, daß die Pfründe der Geistlichen dadurch nicht verbessert wird, also wünschenswerth müssen Sie dieAblö- sung halten. Ich frage: Wie wollen Sie die freiwillige Provoka tion zu Ende führen? Wenn das Getreide wohlfeil ist, wird der Geistliche nicht ablösen,er wird ablösen wollen, wo vieleJahre in die Ablösung fallen, in welchen der Preis des Getreides gestiegen ist. Der Verpflichtete wird aber zu der Zeit ablösen wollen, wenn das Getreide wohlfeil ist, weil es seinem Vortheile zusagt, und wenn nun auch beide Theile sich vereinigen, wenn nun em Ge- treidepreks, wie der jetzige, den Geistlichen und Gemeinden ge nügt, haben Sie den Zweck erreicht? Wird nicht dadurch auch die Stelle in ihren Einkünften alterirt ? Sie wird es gerade so gut wie jetzt. Halten Sie sich verpflichtet, darauf zu halten, daß die geistlichen Stellen an ihrem Einkommen nicht verlieren, so müssen Sie jede Ablösung verwerfen; dann sind Sie versichert, daß der Zehent in seiner ursprünglichen Gestalt verbleibt. Ich kann mich daher nicht für die Annahme des allerhöchsten Dekretes erklären, wie ich schon gesagt habe; denn die Erhöhung des Budjets würde dadurch so bedeutend und der Zweck, Der verlangt wird, ist zu gering, als daß ich mich zu dieser Uebernahme auf das Ausgabebudjet verstehen könnte. Eben so wenig stimmt es.mit meiner Ansicht von Gerechtigkeit gegen Gemeinden und ebenso ge gen dieGeistlichen überein,daß ich meineZustimmung geben könnte zur Sistirung des Ablösungsgesetzes, eines Gesetzes, was in sei ner Folge von der größten Wohlthätigkeit gewesen ist und sein wird. Opfer hat Jedermann bringen müssen; soll aber der Staat Opfer bringen müssen aus seinem Beutel, so bringe er sie auf gerechte und billige Weise. Ich wiederhole, was ich gesagt habe, wissen Sie, was Sie entschädigen? Sie wissen es nicht, ob Sie Stellen entschädigen, die füglicherweise die Entschädigung entbehren können, Sie wissen nicht, auf welche der Decem, fällt. Zu einer Entschädigung, die Sie wirklich bemessen können, ha ben Sie hier keinen Maßstab. Wollen Sie Geld bewilligen, so gewähren Sie es in der Art, dassder Stand der Geistlichen Wortheil davon hat. Mag man, wenn es nothwendig ist, diese Summe künftig auf das Budjet bringen, aber nur für solche geistliche Stellen, die so bezahlt' sind, daß die hohe Staatsre gierung Bedenken tragen möchte, dergleichen Stellen so bestehen zu lassen. . Habe ich in der ersten Berathung, wo ich gegenwär tig gewesen bin, mich dahin erklärt, daß, wenn die Stellen unter ZOO oder 400 Thlr. sind, eine Erhöhung nothwendig sei, so er höhe man diese Summe, und"man wird 3 — 400 der ärmsten Stellen mit 100 Thlr. mehr dotiren können. So aber wird man die Staatskasse belasten, um vielleicht den reichsten Stel len eine Entschädigung zu gewähren, die sie nicht bedürfen und wovon sie keinen Nutzen haben; denn was soll, um das Prin- cip zu verfolgen, einer geistlichen Stelle die Entschädigung von 1, 4, 5 bis 6 Thalern, wahrend man andern Stellen, die reich dotirt sind, eine Entschädigung von 400 unvmehr Thalern ge wahrt? Ach erkläre nochmals, daß ich gegen den Vereinigungs vorschlag, daß ich auch gegen das allerhöchste Dekret stimmen werde. Abg. v. Leipziger: Ich habe in Wahrheit bedauert, daß die Kammer dem Beschlüsse der ersten Kammer nicht bei getreten ist, vielmehr auf ihrem frühem Beschlüsse beharrt hat, wodurch dem Lande ein so großes Opfer aufgebürdet worden sein würde. Dagegen bin ich sehr erfreut, daß das Vereinigungs verfahren zu einem wünschenswerthen Resultat geführt hat. Ach werde mich nicht entbrechen, dafür zu stimmen, und wünsche auch, daß die geehrte Kammer in ihrer Majorität es ebenfalls thun möge. Daß sich durch die Annahme dieses Vereinigungs vorschlags manches Mißverhaltniß Herausstellen werde, gebe ich zu; allein bei der Lage der Sache, wie sie jetzt steht, glaube ich, läßt sich gar nichts Anderesthun. Ich glaube, wir sind ge- nöthigt, auf den Vorschlag der vereinigten Deputation einzu gehen. Abg. Eisenstuck: Auch heute noch bewahre ich die Mei nung , die ich zweimal hier aussprach. Es ist bedenklich, an dem Ablösungsgesetze zu rütteln, es zu andern. Wenn ich dessenungeachtet in der Vereinigungsdeputation als Mitglied Ihrer Deputation mich dazu entschlossen habe, diese Anträge, wie sie Ihnen jetzt vorliegen, zu bevorworten, so bin ich dazu bestimmt worden, weil ich glaube, es ist doch jetzt in der Ab lösung so weit vorgeschritten worden, daß die Besorgniß, welche man in den ersten Jahren noch kn stärkerem Maße haben konnte, es sei gefährlich, an dem Ablösungsgesetze etwas abzuändern, zum großen Lheil ihren Werth verloren habe. Dessenunge achtet würde ich mich nicht haben entschließen können, diesen Anträgen beizutreten, wenn ich nicht eine Garantie darin fände, daß der ursprüngliche Antrag, der dahin gerichtet war, es solle ein Verbot der Ablösung ausgesprochen werden, Abänderung erlitten hat, und zwar dahin, daß auch fernerhin auf beidersei tige Provokation die Ablösung stattsinden könne. Ich meine die Ablösung des geistlichen Decems ist durchschnittlich und in den meisten Fällen für beide Theile gleich vortheilhaft gewesen. Ich glaube auch, daß die Besorgnisse, welche die Geistlichen sich wegen zu großen Verlusten gemacht haben, die sie erleiden wür den, wenn abgelöst werden sollte, in der That mehr illusorisch sind. Wenn in der Folgezeit gestattet wird, daß die Ablösung, eintritt, wenn beide Theile es wollen, so glaube ich, es wird eines nicht langen Zeitraumes bedürfen, und wir werden im Lande sehen, daß der Ablösungennoch viele, viele stattgefunden haben. Es wird sich diese Angst, welche an einigen Orten ge herrscht hat, über die große Gefahr, die von der Ablösung aus gehen werde, verlieren, sie wird sich verlieren, so bald die Fruchtpreise im Roggen zu 3 Thlr. mehr oder weniger in einem Jahrzehnt sich halten werden; dann wird man die Vortheile der Ablösung erkennen. Nun muß ich gestehen, daß Vieles, was angeführt worden ist, mir deshalb nicht entsprechend schien, weil es davon ausgeht, daß bei der Ablösung des Zehnten der Verpflichtete den übergroßen Vortheil habe, und der Berechtigte immer im Nachtheil sei. Wäre das, so wäre die Ablösung un gerecht, ich halte sie aber nicht dafür; ich glaube, daß der Be rechtigte gleichfalls im Vortheil sei, und die einzigeAbweichung, die jetzt.im Wesentlichen erfolgt, ist die, daß die einseitige Pro-
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