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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Die Gewöhnung an Gefahren und der durch die glückliche Heimkehr befestigte Glaube an ihr gutes Glück erhöhte bei Bie len den ohnehin so tief gewurzelten Hang nach Selbstständigkeit, und leitete sie zu dem Entschluß, auch ein zweifelhaftes Wag stück zu versuchen. Hierzu trat der Umstand, daß viele alte Meister in Folge der, dem Gewerbefleiß überhaupt ungünstigen Zeitverhältnisse weniger Gesellen beschäftigen konnten als sonst, und Mancher nur deswegen, weil er als Geselle keine Arbeit fand, unwillkührlich den Betrieb seines Handwerks auf eigene Rechnung und Gefahr versuchen mußte. Daß hierin die Quelle des gerügten Uebels tag, erhellt besonders daraus, daß seit jener Periode die Neigung zum selbstständigen Gewerbebe trieb von Jahr zu Jahr mehr abgenommen hat, und daß in denjenigen Landestheilen, in denen die Gewerbefreiheit schon früher und sogar in noch ausgedehnterem Maße eingeführc worden, die ähnlichen Beschwerden, welche darüber anfänglich geführt sein mögen, längst verhallt sind. Die Zunahme der Bevölkerung, welche seit 20 Jahren ohne Unterbrechung stattgefunden und die in noch stärkerem Maß eingetretene Zunahme des Verbrauchs vieler gewerblicher Erzeugnisse, die sonst dem größten Theil der Bevölkerung un bekannt oder unerschwinglich waren, hat zwar bei den meisten Gewerben auch eine beträchtliche Vermehrung der Zahl derer zur Folge gehabt, welche sich damit beschäftigen, aber nach den mit der größten Sorgfalt gesammelten statistischen Notizen ist fast überall die Zahl der Gehülfen verhältnißmaßig weit mehr gestiegen, wie die der selbstständigen Gewerbetreibenden, ja die Zahl der Letzteren hat sogar bei einzelnen an sich keineswegs ge sunkenen, sondern weit mehr Hände als sonst beschäftigenden Gewerben abgenommen, und im Allgemeinen sind verhältniß- mäßig in denjenigen Landestheilen, in denen das selbstständige Etablissement auf keine Weise beschränkt ist, weniger selbststän dige Gewerbetreibende und mehr Gehülfen, als in denjenigen Landestheilen, wo jeder, der ein Gewerbe selbstständig treiben will, eine bestimmte Zeit hindurch Lehrling und Geselle gewesen sein und ein Meisterstück gefertigt haben muß. Diese Thatsachen, welche um deswillen noch schlagender sind, weil in den zuerst erwähnten Landestheilen auch die Be schränkung der Gewerbe auf die Städte aufgehört hat, der Be trieb auf dem Lande aber selten einen so bedeutenden Umfang erreicht, um die Annahme von Gehülfen zu gestatten, be weisen zur Genüge, daß der übrigens tief gewurzelte und keinesweges zu mißbilligende Hang nach Selbstständigkeit, bei einem ruhigen, durch keine gewaltsamen Erschütterungen ge störten Gange der Ereignisse, auch ohne Zunftgesetze ein hin reichendes Gegengewicht findet, und daß die Erleichterung der Befriedigung dieses Hanges, welche allerdings aus der Ge werbefreiheit entspringt, die ihr vorgeworfenen nachtheiligen Wirkungen, wenigstens in dem behaupteten Umfang gar nicht hat. Was aber die Ueberfüllung betrifft, so kommen zwar auch jetzt noch Fälle vor, in denen bei diesem oder jenem Gewerbs zweig die Zahl derer, welche sich demselben zugewandt haben, zu groß ist, als daß alle hinreichende Beschäftigung finden könn ten, indeß haben sich solche Fälle zu allen Zeiten gezeigt und sie sind ganz unvermeidlich, sobald Handelsconjuncturen, neue Erfindungen, Veränderungen in den Moden oder irgend ein anderer zufälliger Umstand die Veranlassung wird, daß ein bis dahin schwunghaft betriebener Gewcrbszweig stockt oder ganz aufhört. Gerade hier aber zeigen sich die wohlthätigen Folgen der Gewerbefreiheit, denn diese macht es Jedem, dessen Ge werbe in Abnahme geräth, möglich, unverzüglich zu einem an deren lohnenderen Gewerbe überzugehen, während ein solcher Uebergang da, wo Zunftverhältnisse bestehen, mit den größten Schwierigkeiten verknüpft, ja für Viele ganz unmöglich ist. Daß in neuerer Zeit im Allgemeinen weniger solide und dauerhafte Arbeiten geliefert werden, wie früher, jst an sich kei neswegs in Abrede zu stellen, indeß ist dies weit weniger den Gewerbetreibenden, als ihren Kunden beizumessen. Fabrikate von fast unzerstörbarer Dauer, Kleiderstoffe, die während der ganzen Lebensdauer getragen werden können, Möbel, die auf die zweite und dritte Generation übergehen, werden heut zu Tage nicht mehr verlangt, sondern man sucht Gegenstände von ephemerer Dauer, um der Ahode zu huldigen und die Neigung zum Wechsel befriedigen zu können. Sehr groß ist auch die Zahl derer, bei denen die Rücksicht auf Wohlfeilheit jede andere überwiegt, und die unbedingt dem jenigen Gewerbetreibenden den Vorzug geben, der die billigsten Preise stellt, auch wenn ihnen sehr wohl bekannt ist, daß seine Waaren und Arbeiten nicht dauerhaft sind. Der Gewerbetreibende ist vom Publikum abhängig und muß sich, wenn er Zuspruch haben will, nach den Neigungen, Wünschen, und selbst nach den Launen desselben richten. Es erklärt sich daher leicht, warum im Ganzen viele Gegenstände jetzt leichter und vergänglicher gearbeitet werden, wie ehemals, und dies geschieht da, wo Zunftzwang stattsindet, ebensowohl, wie da, wo Gewerbefreiheit herrscht. Daß aber bei der Gewerbefteiheit nicht eben so gute und tüchtige Arbeiten und Fabrikate wie da, wo die alte Zunftver fassung noch besteht, geliefert werden könnten, sobald sich Ab nehmer dazu finden, kann wohl Niemand im Ernst behaupten, der die Fabrikate Frankreichs, Belgiens u. s. w. mit denen Oestreichs, Baierns, Hannovers, oder die Fabrikate der Pro vinzen, in denen das Edict vöm 7. September 1811 Gesetz kraft hat, und der Rheinprovinz mit denen des HerzogthumS Sachsen und Neu-Vorpommerns vergleicht. Der Vorwurf, daß die Gewerbefteiheit zur allgemeinen Verarmung der Gewerbetreibenden führe, ergiebt sich ebenfalls als gänzlich unbegründet, sobald man den Zustand derselben in den ersterwähnten und zuletzt gedachten Provinzen im All gemeinen vergleicht und hinsichtlich derjenigen Fälle, welche auf den ersten Anblick vielleicht als Belege für die ausgestellte Behauptung angeführt werden können, näher auf die Ursachen eingeht, die die Verarmung einzelner Individuen oder einzel ner Gattungen von Gewerbetreibenden herbeigeführt haben. Daß unter den Gewerbetreibenden mehr Immoralität herrsche, wie früher, dürfte an sich noch bezweifelt werden können, we nigstens beweisen die Statuten der alten Zünfte, in denen ost besondere und sehr milde Strafbestimmungen für solche Hand lungen der Meister und Gesellen enthalten sind, deren sich jetzt kein Gewerbetreibender schuldig machen dürfte, wenn er nicht vor seinen Gewerbsgenossen und vor allen seinen Mitbürgern gebrandmarkt dastehen wollte, daß die Gewerbetreibenden in früherer Zeit auf keiner hohen Stufe der Moralität gestanden haben können. "Wäre aber wirklich ihre Moralität so sehr gesunken, wie behauptet wird, so kann es doch nicht befremden, wenn zu ei ner Zeit, in welcher das Streben nach sinnlichem Genuß und die Macht der Leidenschaften so groß und der Sieg des Verstan des über das Herz so allgemein geworden ist, auch die Gewerbe treibenden nicht frei von tun verderblichen Einflüssen ihres Zeit alters geblieben sind. Wenigstens läßt sich nicht Nachweisen, daß diese Erschei-
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