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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ninng," blos der Ausdruck: „Vereinigung" gebraucht worden rst, so habe ich hierauf zu eiwiedern, daß nach meiner Ucberzeugung an der fraglichen Stelle der Städteordnung durch den Gebrauch jener beiden Ausdrücke hat ausge sprochen werden sollen, man wolle über die dort berührten Punkte eine freieVereim'gung gestatten, und sobald diese erfolgt, solle die dadurch getroffene Besti m mung in die Localsta tuten ausgenommen werden. Diese Bestimmung ist also blos als Folge der vorhergegangenrn Vereinigung anzusehen. Mit einerandern und derartigen Auslegung dieser Stelle der Städte ordnung, daß im Falle einer Nichtvereinigung der Parteien, sodann durch eine Behörde die Bestimmung in Form einer Entscheidung getroffen werde,'kann ich mich durchaus nicht einverstehen. Denn es drückt diese Stelle der Städteordnung zu klar aus „ daß die Ausgleichung der beiderseitigen Interessen der freien Bereinigung der Parteien überlassen bleiben solle. Wenn man eventuell die Einschreibung der Behörden und eine Bestimmung durch diese gewollt hätte, dann wäre dies zugleich, vielleicht durchdieWorte „Vereinigung oder in deren Ent stehung Bestimmung" oder auch auf eine andere sachgemäße Weise auszudrücken gewesen. Was übrigens das Amende ment des geehrten Abg. Schmidt betrifft, so glaube ich, daß es aus den bereits angeführten Gründen des von ihm bean tragten Zusatzes nicht erst bedarf. Der königl. Commissar hat schon auseinandergesetzt, in welchem Sinne diese 2. h. noth- 'tvendig zu nehmen sei, und daß dieselbe in dem Umfange, in welchem sie gegeben worden, allerdings hierher gehört, sowie daß dieses Gesetz nicht zum Gegenstände hat, die Befugniß der Städte in Beziehung auf ihre Zunftverhältnisse zu bestimmen; sondern im Gegentheil nur dasjenige, was nach Verhältnis des Bedarfs dem plattenLande inBeziehung auf den Gewerbe betrieb frei zu lassen sein wird. Aber auch abgesehen hiervon, glaube ich, würde dasjenige, was der Abg. Schmidt will, sich von selbst verstehen, denn eine solche Beschränkung der Städte, wie derselbe befürchtet und durch sein Amendement .vermeiden will, ist nirgends in dem Gesetzentwürfe ausge sprochen. Ich sollte also glauben, daß weder zu dem einen noch zu dem andern der in der heutigen Sitzung eingebrachten vorerwähnten Amendements hinreichende Gründe vorhanden seien. Abg. Eisenstu ck: Ich muß mir das Wort erbitten. Es schien mir, als wenn der Referent, indem er seine Ansicht über die Erinnerung des königl. Commissars aussprach, wünschte, daß auch die übrigen Deputationsmitglieder sich darüder erklär ten. Ich meines Theils bin ganz mit dem Referenten einver standen. (Die übrigen Deputationsmitglieder geben auch ihre Beistimmung.) Präsident 0. Haase: Ich würde nun folgenden Gang bei der Fragstellung Vorschlägen. Die erste Frage würde zu nächst mit Vorbehalt der dabei vorgefchlagenen Zusätze auf An nahme der 2. §. gestellt werden. Darauf würde zunächst das abgeanderrc Amendement des Abg. Braun zur Abstimmung kommen, in Folge dessen nach den Worten: „ Specialinnungs- artikel" gesetzt würde: „oder durch andere zureichende Erwerbs titel." Die dritte Frage würde den Vorschlag der Deputation betreffen, wonach nach den Worten: „früher ausdrücklich ein geräumt worden ist", gesetzt werden soll: „und noch gegen wärtig in anerkannter Wirksamkeit besteht." Dann würdHaüf den Zusatz zu Seite 55, welchen die Deputation vorgeschlagen hat, die Frage gestellt werden, jedoch mit der Abänderung, daß nach dem Worte: „Zunftzwang" noch hinzugesetzt werde: „und städtischen Gewerbebetriebs"; dabei bemerke ich aber ausdrücklich, daß ich diesen Zusatz nur theilweise zur Abstim mung bringen werde, nämlich zuerst von den Worten an: „Aus vorstehender Bestimmung rc. — zu folgern", sodann die 'olgenden Worte, und zwar mit Vorbehalt der bei dem zweiten Abschnitt dieses Zusatzes beantragten Veränderung, wornsch noch nach dem Worte: „Vereinigung" die Worte: „und Bestimmung" folgen sollen. Königl. Commissar v. Wietersheim: Was den Zusatz „und Bestimmung" betrifft, so würde es unbedenklich, es würde von keinem praktischen Werth sein, ihn fallen zu lassen, weil es in dem ersten Zusatze jetzt heißt: „Zunftzwang und städtischer Gewerbsbetrieb," weil darin liegt, daß Eins oder das Andere sein kann. Indessen kann ich mit den Ansichten, die der Re ferent ausgesprochen hat, doch nicht ganz einverstanden sein, ich glaube, es werden nicht leicht Localstatuten zu Stande kommen, weil in allen Ansichten eine Entscheidung und Bestimmung stattfinden muß. Ich glaube, es liegt in der Natur der Sache. Hier könnte die Frage nun so eintreten, ob der Lheil ganz aus geschieden werden solle. Nun, es würde dann immer auf die allgemeinen Bestimmungen der Städteordnung zurückzukehren sein, ob es nach h. 13 überhaupt zulässig sei, daß ausgeschieden werde, und dann würde cs in dem Rechte und der Pflicht der Regierungsbehörden liegen, wenn eine Behörde darauf besteht, es auszusprechen. Ich glaube nicht, daß die Sache großen praktischen Werth hat, und ich will den Antrag fallen lassen, weil ich überzeugt bin, daß es passender sei, das Wert aufzu nehmen, weil es in der Städteordnung selbst steht. Präsident v- Haase: Nach dieser Erklärung würde der zuletzterwähnte Vorbehalt wegfallen. Darauf, wenn der Theil des von der Deputation beantragten Zusatzes vor den Worten: „sondern es bleibt" „Vorbehalten" von der Kammer nicht angenommen wird, wird die Abänderung dieses Satzes zur Abstimmung gebracht werden, die das Amendement des Abg. v. Lhielau enthält. Zuletzt kommt noch ein Zusatz, welcher von dem Abg. Schmidt beantragt worden ist. Auf diese Weise hoffe ich, wird sich die Distussion über die §. in allen ihren Theilen lösen und zu dem gehörigen Resultate brin gen lassen. Abg. Reiche - Eisenstu ck: Ich erlaube mir gegen j diese Fragstellung Etwas zu bemerken. Irre ich nicht, so hat
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