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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zur Vermeidung von allen Mißverständnissen und Zweifeln habe ich mich zu der gegenwärtigen Anregung veranlaßt ge sehen. Präsident l). Haase: Sonach beruhigt sich der geehrte Abgeordnete dabei. Abg. Erchenbrecher: Ich hatte die Absicht, den Deputa- tivnsbericht anzugreifen, indessen, da der Wegfall der Stelle der 4. §. beantragt worden ist, und nun eine Umänderung entsteht, so will ich mich gegenwärtigen Falls des erbetenen Worts be geben , dasselbe mir aber bei der Berathung der folgenden HH. ausdrücklich Vorbehalten. Abg. Klien: Meine Bemerkung geht auf die Worte der §.: „neben der Fertigung des eigenen Hausbedarfs". Ich glaube, daß Jeder sich seinen eigenen Bedarf selbst erzeugen darf, und daher diese Worte der tz. wegfallen könnten. Ich will keinen Antrag stellen, sondern nur diese Bemerkung dem königl. Commissar zur Prüfung anheim geben. . > Präsident v. Haase: Wenn kein Antrag gestellt worden ist, würde nicht weiter darauf einzugehen und dem nächsten Sprecher das Wort zu ertheilen sein. Abg. V. Platzmann: Ich will mich nur an das halten, wovon eigentlich die Discussion ausgegangen ist, nämlich Bei behaltung oder Wegfall des Schlußsatzes der 4. ß.', und muß mich dem Deputationsgutachten, wie es gedruckt ist, und nicht wie es sich nachmals gestaltet hat, anschließen. Ich finde näm lich , daß die Fassung dieser Schlußperiode nicht mit der bündi gen Klarheit vereinbar ist, welche im Gesetzstyl herrschen soll. Die Worte: „den zu seinem Hausstande gehörigen Personen" bilden einen so weiten Begriff, daß man nichtweiß, wen man sich darunter zu denken hat. Wenn einmal ein Leinweber zu sei nem Gewerbe Gehülfen hält, männliche oder weibliche, so ge hören sie zu seinem Hausstände; halt er keine Gehülfen, so kann er auch seinen Hausstand so sehr erweitern, als er braucht und muß, und er wird auf diese Weise das Gesetz hinterziehn. Der Schlußsatz dürste also in Wegfall zu bringen sein, wie von der Deputation zuerst beantragt worden ist, und zwar be sonders aus dem Grunde, damit mehr Klarheit in die §. kommt, und Gelegenheit zu Hinterziehung des Gesetzes vermieden werde. Präsident v. Haase: Ich werde nun die Frage auf die 4. §. theilen, und zwar die erste Frage, auf Annahme des An fangs der §. bis zu den Worten: „Er darf", und die zweite Frage auf den Schlußsatz der §. richten, woraus sich ergeben wird, ob die Kammer dem Deputationsgutachten beitritt, und für Beibehaltung dieses Zusatzes sich ausspricht oder nicht. (Abgg. v. v. Mayer und Zische bitten um's Wort.) Abg. O.v. Mayer: Das Amendement schließt zwei Falle aus, welche gegenwärtig in praxi sind: nämlich erstlich den Fall, daß ein unzünftiger Leinweber auf Dörfern, seine gefer tigte Leinwand in der Stadt verkaufen darf; das ist bis jetzt nicht verboten gewesen. Nicht allemal wird auf bestimmte Bestellung gearbeitet, sondern der Weber vom Lande arbeitet in der Hoffnung, daß ein Faktor oder Großhändler sich finden wird, der ihm die fertige Leinwand abnimmt. Wozu soll nun eine Beschränkung? wozu soll eine Einrichtung, die schon ge genwärtig in Ausübung bestanden hat und ohne Druck bestan den hat, abgeändert und aufgehoben werden? Gerade das Fa brikmäßige des hier herausgehobencn Gewerbe^weiges besteht darin, daß ein erster Arbeiter das rohe Material, das ihm dazu geliefert, oder von ihm selbst hcrgegeben wird, austoder ohne vor gängige Bestellung verarbeitet, bis zu einer gewissen Vollen dung, und daß diese letzte Vollendung von einem Andern gege ben wird. Man will durch dieses Amendement die Leinweber zwingen, daß sie ihre Leinwand nur auf dem Lande verkaufen; also würden sich dort allein die Factore etabliren müssen, welche die letzte Appretur geben. In den Städten dürfte dies nicht mehr vorgehen, und man würde dadurch sonach gerade den Ge gensatz von dem erstreben, was die Städte wünschen. Denn statt, daß sich der Großhandel in den Städten toncentriren könnte, würde er sich auf dem Lande concentriren müssen, und den Städten also ein Nahrungszweig, abgeschnitten werden. Ein zweiter Fall, der ausgeschlossen würde, ist der, daß auch ein Leinweber seine fertigen Leinwänden in Leipzig auf. der Messe und auffden Märkten der Städte nicht mehr Verkäufen dürfte; gleichwohl besteht für den Oberlausitzer Weber sogar die gesetzliche Befugniß zum Hausirhandel in den Städten, d. h. das Recht mit selbst gefertigter Waare in die. Härper zu ge hen. Dieser Erlaubniß bedienen sich jetzt nicht bloß die ober- lausitzer Weber, sondern auch eine Menge Weber an der lausitzer und böhmischen Grenze und namentlich im Amte Stolpen. Das Amendement würde jedenfalls gegen das Gesetz lauten, welches den fabrikmäßigen Betrieb freigelassen wissen und die Weberei gegen jetzt nicht beschränken will. Ich würde mich also mit dem Amendement keineswegs einverstehen können, es widerspricht der Absicht des Gesetzes, es hilft den Städten nichts, sondern kann ihnen nur schaden. Um nicht noch einmal um's Wort zu bitten, sei es mir erlaubt, eine kurze Bemerkung anzuschließen gegen das Amendement, welches der königl. Commissar gemacht hat. Ich bin einverstanden mit dem Abg. v. Platzmann, daß das Gesetz dadurch unklar werden würde. Einen Grund hat er bereits angegeben, ein zweiter bleibt mir zn erörtern übrig. Wie die h. jetzt lautet nach der Vorlage, ist sie insoweit wenig stens richtig ausgedrückt, daß die Worte: „zum Hausstande gehörige Personen" und „fremde Gehülfen", allenfalls Gegen sätze sind. Sobald aberstatt fremde „keine zünftige" gesetztwird, so verschwindet der beabsichtigte Gegensatz und beide Satze fließen in einander; denn es kann ja eine zum Hausstande ge hörige Person ein zünftiger Gehülfe sein. Man nehme nur den eignen Sohn. Der gehört doch gewiß zu dem Hausstande. Wenn nun dieser das Handwerk zünftig erlernt hat, so entsteht die Frage: darf der arbeiten oder nicht? In solche Collisionen kommt man durch Amendements, welche nur den Zweck haben, einem einzigen Bedenken augenblicklich abzuhelfen, ohne Rück sicht auf alle Fblgen, welche daraus in anderer Beziehung her-
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