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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Vorgehen. Ich werde daher fortwährend gegen das Amende ment des königl. Commissars stimmen. In sofern als die Per sonen, die im Hause arbeiten, zum Hausstande gerechnet werden können, kann nichts darauf ankommen, ob sie zünftig sind oder nicht, und in sofern man sich nicht überhaupt gegen alle fremde Gehülfen aussprechen will, braucht man auch keinen Unterschied zwischen Zünftigen und Unzünftigen zu machen. Abg. Puschel: Wenn im Gesetze die Fassung so ist: ,Mls auf Bestellung auch in die Städte," so muß ich doch an nehmen, daß der Dorfweber ohne Bestellung in die Städte nicht arbeiten kann. Der Fall würde übrigens gar nicht aus geschlossen bleiben, daß der Weber den Kaufleuten in der Stadt seine Waare anbieten könne, da dies einen besonderen Geschäftsverkehr voraussetzt. Ich will keine Modifikation, nur größere Klarheit des Gesetzes. Abg. Zische: Ich kann das, was der Abgeordnete v. 10. Mayer gesagt hat, nur in Allem bestätigen; es ist rein aus dem Leben genommen. Seit 30 Jahren bin ich Lein- wandfator und-glaube das Verhaltniß zu kennen. Ge rade das, was der Abgeordnete Püschel zur Erhaltung der städtischen Interessen für nothwendig erachtet, würde Hinter trieben, wenn sein Amendement durchginge. Es ist häufig der Fall, daß Weber ein Stück Waare in Arbeit haben, ohne daß sie wissen, wer es ihnen abkaufen soll; sie wissen noch nicht, ob sie es Jemand in der Stadt, oder auf dem Lande anbieten sollen. Es Jemanden in einer Stadt anzubieten, würde ihnen dadurch abgeschnitten werden. Wollte ich egoistisch sein, wollte ich als Leinwandhändler sprechen, so müßte ich das Amendement unterstützen; denn dadurch würde der Weber ge zwungen, nur an Meinesgleichen zu verkaufen, da keineswe- ges allemal nur aus Bestellung gearbeitet wird; indeß das würde gegen die jetzige Praxis und gegen meine Ansicht über die Sache verstoßen. Sagt man, das finde nicht auf die Erb- lande Anwendung, so muß ich bemerken, daß es mehre Dorf- schaften giebt, z. B. im Amte Stolpen, die nicht zur Lausitz gehören, und deren Weber häufig nach Löbau und Bautzen, Neustadt und Sebnitz ihre Leinwand anzubringen suchen. Ich muß daher bitten, daß man diesem Amendement nicht beitrete. In Bezug auf das DeputcrtionsgUtachten aber muß ich recht sehr bitten, daß man den Vorschlag der Deputation annimmt, wie er gedruckt vor uns liegt, keineswegs aber das Amende ment nach dem von dem königl. Commifsar gemachten Vor schlag genehmige. Es ist schon häufig der Fall gewesen, daß zünftige Gesellen bei unzünftigen Webern auf dem Lande arbeiteten, und es ist das sehr wünschenswert!);. denn präsum tiv ist ein zünftiger Webergeselle besser informirt, als ein un zünftiger. Bei den öftern Bedrängnissen unseres Gewerbes, dem Vorschreiten gar sehr zu wünschen ist, ist es nothwendig, daß man ediere Reiser auf den alten Stamm propfe; es ist wün schenswert!), daß durch zünftige Gesellen, vermöge ihrer grö ßeren Befähigung das Gewerbe besser gehoben werde. Es würde auch ganz unmöglich sein, hier eine strenge Grenze eintre- len zu lassen, denn z. B. die Damastsabrikation inGroß-Schö- nau bildet eine Corporation, und es weiden da schon zünftige Ge sellen gebildet, diese dürsten dann auch nicht bei einem Meister auf dem Lande arbeiten. Jeder, der aus einem zweiten, drit ten Hause zu einem andern Weber ginge, würde als ein Frem der zu betrachten sein, darum wünsche ich, daß die §. so ange nommen würde, wie sie der gedruckte Deputationsbericht uns anempfiehlt. König!. Commissair v. Wietersheim: Ich muß mir hier die Bemerkung erlauben, daß der geehrte Abgeordnete woht insofern im Jrrthum sich befindet, als er glaubt, daß das Ge setz auch auf die Oberlausitz Bezug hat. Es bat nur für die Erblande Gültigkeit. In der Oberlausitz liegt es in der Natur der Sache und versteht sich von selbst, daß für die dort bereits bestehenden Verhältnisse keine Beschränkung eintreten soll. Ein Unterschied ist das aber in den Erblanden, wo ganz andere Ver hältnisse stattfinden, und es würde da ein Widerspruch gegen die bestehenden Rechte eintreten, wenn man fortwährend zünftige Gesellen bei unzünftigen Webern arbeiten ließ. Was übrigens die Bemerkung des Abg. v. v. Mayer betrifft, so muß ich er- wiedern, daß die Regierung von gar keiner andern Absicht aus gegangen ist, als die Deputation selbst und daher mit solcher einverstanden ist. Aus diesem Grunde hat man auch das Ge sinde der Weber, was sie auch zu ökonomischen Geschäften ver wenden, nicht ausschließen wollen. Die Regierung ist also da? mit einverstanden und glaubt dies durch den Ausdruck „Haus stand" zu erkennen zu geben, weil sie zu diesem Hausstande alle dergleichen Personen rechnet. Indessen da Zweifel darüber ent standen sind, so habe ich das Wort „zünftig" als Zusatz vorge schlagen, denn Zünftige gehören in der Kegel nicht zum Haus stand; man versteht darunter gewöhnlich nur Kinder und Dienstboten. Indessen konnte es gleich sein, wenn man das Wort „Hausstand" vermiede und sagte, er darf aber außer den zu seiner Familie gehörigen Personen keine zünftigen Gesellen halten. Ueberigens muß ich noch bemerken, daß Söhne, wel che zünftige Gesellen sind, wenn sie bei dem Vater wohnen demselben wohl auch in seiner Arbeit beistehen dürften. Abg. Todt: Ich habe um das Wort gebeten, um nur kurz zu bemerken, daß ich mich ebenfalls gegen dasPüschel'sche Amendement bestimmen werde. Ich thue das deshalb, weil ich die Motiven, aus denen bis jetzt von den städtischen Abgeord neten, theils dem Gesetzentwürfe, theils dem Deputationsgut- achten widersprochen worden ist, in diesem Amendement nicht wieder finde, überhauptgar nicht erkennen kann, was man be absichtigt. Man will durch das, was man gegen das Gesetz und das Deputationsgutachten hin und wieder aufgestellt har, den Klagen der Städte vorbeugen, und eine Benachtheiligung derselben aushebcn. Aber eine solche Klage ist in der hier vor liegenden Beziehung gar nicht zu befürchten. Aus dem Grunde nicht, weil der zeitherige factische Zustand schon von der Art ist, daß die Städte eine Benachtheiligung in dem Deputations vorschlage gar nicht würden erkennen können. Ich spreche zu nächst allerdings nur von der Gegend, die mir die bekannteste ist; von dort her kann ich unmöglich Klagen erwarten, wenn
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