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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mich schon am vorigen Landtage in derselben Maße" erklärt, und ich kann nicht umhin, es bei gegenwärtigem zu wiederholen. Die Berathung über diesen Gegenstand wurde beim vorigen Landtage bis zur Berathung über das Budjct verschoben; allein ich glaube, daß sie sehr passend hier anzubringen ist. Es wurde damals dieser Antrag zurückgewiesen, weil man g aubte, es sei gegen die Verfassung, wenn das bewilligte Provisorium noch zu dem Rechenschaftsbericht der vorigen Finanzperiode gezogen würde, welches allerdings nothwendig ist, wenn nicht stets ein Provisorium stattsinden soll. Allein man war wohl dazumal etwas zu ängstlich, wenn man glaubte, daß irgend etwas ge schehe, was nicht ganz genau mit den Worten der Verfassung übereinstkmme, ich theilte jedoch diese Ansicht damals eben so wenig als ich es jetzt thue. Im Gegentheil ich finde in der er wähnten 97. Paragraphe ausdrücklich gesagt, daß es den Stän den zustehe, sich über die Dauer der Bewilligung zu entschei den. Also könnten die Stande recht gut sich dahin entscheiden, daß das Ergebniß des bewilligten provisorischen Jahres mit in denRechenschastsberichtder vorigen Finanzperiode gestellt würde. Aber ich bin ebenfalls auch der Meinung, daß namentlich die Bewilligung eines Provisoriums gegen die Verfassung ist, in dem nach den Worten der angezogenen Paragraphe die Bewil ligung nur nach pflichtmaßiger Prüfung der Vorlagen erfolgen soll. Wenn man ferner noch die 103. Paragraphe anziehen und sagen wollte, nach dieser könnte die Kammer ein solches Provisorium bewilligen, so muß ich zwar gestehen, daß dies noch die einzige ist, in welcher man einen scheinbaren Grund fin den könnte; allein mir scheint es doch nicht zu paffen, indem es darin nicht heißt: die Scände sondern die Regierung kann un ter gewissen Umständen die Abgaben noch ein Jahr fort erheben, und mir scheint sogar die Bewilligung eines Provisoriums schon wirklich die Bewilligung einer vierjährigen Finanzperiode zu sein; denn was heißt provisorisch bewilligen? weiter nichts, als die Stande vermuthen, daß noch Alles in der alten Ver fassung ist und in dieser Voraussetzung wollen sie zugeben, daß die Abgaben noch in derselben Maße fort erhoben werden mö gen wie bisher. Ob, nun aber nicht nach genauer Einsicht der Vorlagen die Abgaben bedeutend zu verändern sein würden, muß erst der Erfolg lehren. Ich kann daher nicht umhin sehr zu wünschen, daß für die ganze Zukunft diefer Uebelstand besei tiget werde, und stelle daher den Antrag: „Die Kammer möge zwar für dieses Mal das durch die Nothwendigkeit bedungene Provisorium bewilligen, in Ueber- einstimmung mit der ersten Kammer aber die hohe Staatsre gierung ersuchen, die neue Finanzpcriode auf die Jahre 1841, 1842 und 1813 zu Men, die Ergebnisse des Jahres 1840 aber mit in den Rechenschaftsbericht der gegenwärtig ablaufen den Finanzperiode aufzunehmen." Es würde sich selbst auch wegen des Rechnungswesens weit besser stellen, wenn das Jahr 1840 noch mit zu dem vorigen Rechenschaftsberichte käme, weil die Einnahmen der neuen Fi nanzperiode dann ganz gleich zu stehen kommen würden, wel ches sonst nicht der Fall sein würde; denn wahrscheinlich werden die Abgaben für die künftige Finanzperiode anders bestimmt werden, als für das Jahr 1840. Präsident D. Haase: Der Abg. a. d.Winkelhat also den von ihm verlesenen Antrag also gestellt: Die Kammer möge zwar für diesmal das durch die Noth gedrungene Provisorium auf das Jahr 1840 bewilligen, in Uebereinstimmung mit der ersten Kammer aber die hohe Staatsregierung ersuchen, die neue Fi nanzperiode auf die Jahre 1841, 1842 und 1843 zu stellen; die Ergebnisse des Jahres 1840 aber mit in den Rechenschafts bericht der gegenwärtig laufenden Finanzperiode aufzunehmen. Ich würde annehmen .... Abg. v. Watzdorf: Darf ich bitten, ehe der Antrag zur Unterstützung gebracht wird, die Unterstützungsfrage noch aus zusetzen, bis ich noch einige Worte über den Gegenstand gesagt habe. Ich habe einen ähnlichen Antrag vorzubringen, der aber allgemeiner Art ist. Präsident 0. Haase: Es würde dieser Verhandlung nach meiner Ansicht nicht schaden, wenn wir gegenwärtig den An trag zur Unterstützung bringen. Der Herr Abg. a. d. Winkel hat darauf Anspruch und es kommt nun darauf an, ob der Herr Abg. a. d. Winkel die Unterstützungsfrage so lange aus gesetzt lassen will, bis der Herr Abg. v. Watzdorf seinen Antrag gestellt hat. Abg. a. d. Winkel: Ich sollte glauben, die Unterstützungs frage würde keinen Unterschied machen, aber die Discussion wür de allerdings auszusetzen sein. Präsident v. Haase: Ich würde unter diesen Umständen den Antrag des Herrn Abg. a. d. Winkel zur Unterstützung bringen, und ich frage also die Kammer: ob sic diesen Antrag unterstützt? — Dies geschieht hinreichend. Abg. v. Watzdorf: Obgleich ich nicht die Absicht habe, gegen das Deputationsgutachten das Wort zu nehmen, so halte ich es doch für nöthig, daß mit der Annahme desselben ein in der Natur der Verhältnisse begründeter Antrag verknüpft werde, nämlich der Antrag : „daß die hohe Staatsregierung geeignete Maßregeln treffen möge, um die Stände der Nothwendigkeit pro visorischer Steuerbewilligung in Zukunft zu überheben." Wie die Sachen jetzt stehen, haben wir in der That zwei verschiedene Be willigungen: eine definiti-ve, welche für die zwei letzten Jahre der Finanzperiode nach sorgfältigster Prüfung der finanziellen Verhältnisse und eine provisorischeBewilligung, welche für das erste Bewilligungsjahr, ohne solche vorherige Prüfung und zwar mit möglichster Eile, weil Gefahr im Verzüge ist, von den Ständen bewirktwird. Daß aber ein solches Bewilligungssystem nachtheilig und zugleich geeignet sei, mögliche Erleichterung der Steuerpflichtigen wenigstens für einen Vheil der Finanzperiode zu vereiteln, möchte kaum eines Beweises bedürfen und wird na mentlich vondenen anerkannt werden, welche mit mir dieAnsicht theilen, daß die nicht unbedeutenden Ersparnisse der drei letzten Bewilligungsjahre eines Shells zwar als das erfreuliche Resul tat einer geregelten Finanzverwaltung erscheinen; anderentheils aber auch die Möglichkeit der Erniedrigung der bisher entrichte-
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