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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Braun: Auch ich muß mich gegen den Vorschlag der Deputation in vorliegender tz. erklären, aber nicht sowohl aus dem Grunde, welchen der geehrte Abgeordnete, der vor mir sprach, aufstellte, sondern deswegen, weil ich in der h. 15, wie sie von der Deputation in Vorschlag gebracht wird, eine Bevorzugung der Dorfmaurer und Zimmermeister vor anderen Dorfhandwerkern entdecke. Denn mit eben dem Rechte, mit welchem den Dorfmaurer- und Zimmermeistern das Arbeiten in die und in den Städten nachgelassen ist, können auch andere Dorfhandwerker dasselbe fordern. Dem Umstande, welchen die Deputation als Motive für diese Bestimmung auf gestellt hat, möchte ich hier keinen Einfluß auf vorliegende Ge setzesbestimmung gönnen, denn der Umstand, daß ohnehin Maurer- und Zimmermeister verhältnißmäßig in geringer An zahl sich auf dem Lande befinden, ist vorübergehend und zufäl lig. In der nächsten Zeit kann sich gerade das entgegenge setzte Verhältniß aufstellen; daher scheint mir jener Umstand keine hinreichende Motive für eine Gesetzesbestimmung zu sein. Dies mein Bedenken gegen den Vorschlag der Deputation. Sollte aber ja derselbe angenommen werden, so muß ich das selbe Recht', welches den Dorfmaurern, Zimmermeistern und Töpfern zugestanden werden soll, auch für die städtischen Mei ster derselben Handwerke in Anspruch nehmen. Denn wenn es den Dorfmaurern, Zimmermeistern und Töpfern gestattet sein soll, in den Städten zu arbeiten, so kann dieses den Mei stern derselben Handwerke, insoweit sie sich in anderen Städten aufhalten, nicht verboten, sondern es muß ihnen nachgelassen sein, in allen Städten Sachsens zu arbeiten. Außerdem würde man den Meistern der Dörfer mehr Recht zugestehen, als den Meistern in den Städten. Außerdem würde man eine Aus nahmebestimmung zu Gunsten der Dorfmeister treffen und ich dächte, wir hätten der Ausnahmebestimmungen gerade genug, als daß wir uns über Mangel derselben beschweren könnten. Deshalb müßte ich für den Fall, daß der Vorschlag der geehr ten Deputation Annahme fände, darauf antragen, daß auf der zweiten Zeile der h. nach den Worten: „Dörfer wohnenden" die Worte eingeschaltet würden: „wie alle übrigen städtischen", ferner statt der Worte: „in den Städten" gefetzt: „in allen Städten", weiter, daß auch auf der 7. Zeile nach den Worten: „Bestellung von den Dörfern" der Satz eingeschaltet würde: „wie von auswärtigen städtischen Handwerkern", und endlich, daß nach den Worten: „die auf Bestellung von dem Dorfe" eingeschaltet würde: „oder anderen städtischen Töpfern." Ich werde später mein Amendement schriftlich überreichen. Gegen wärtig habe ich es blos ankündigen wollen. Abg. Müller (a. Taura): Ich wollte mir hier eine Erläute rung erbitten, indem ich wirklich nicht im Klaren bin, sowohl mit dem.Gesetzentwurfe, als auch mit dem Deputationsgutachten, wo es heißt: es soll den gedachten Handwerkern nichtgestattet sein, innerhalb der Städte und ihres Bezirks Handwerksarbeiten zu fertigen, und später heißt es: es soll den städtischen Einwoh nern unbenommen sein, sich ihre Bedürfnisse von Dorfhand-s werkern fertigen zu lassen. Ich stelle mir nämlich vor, ein städtischer Hausbesitzer ließe sich auf dem Lande Fenster machen. Der Glaser bringt die Fenster herein, jedoch sic passen nicht recht, er ist genöthigt, sie in der Stadt passend zu machen; mit hin sagen die städtischen Innungen: der darf nicht in die Stadt arbeiten. Deshalb werde ich mir gleich erlauben, einen factischen Umstand der Kammer vorzutragen. Ein Grundbesitzer auf dem Dorfe ließ sich neulich Räder bei einem Wagner auf dem Dorfe fertigen. Er ließ sie jedoch bei einem städtischen Schmied beschlagen — bekanntlich können die Räder nicht eher vollkom men von dem Wagner bearbeitet werden, bis nicht die Naben ringe angelegt worden sind, und dann werden erst die Naben ausgebohrt. Der städtische Schmied hatte nunmehr diese Na- benringe angelegt und schickte deshalb zum Grundbesitzer, selbige ausbohren zu lassen. Der Grundbesitzer schickte selbige zum Wagner in der Stadt, er solle die Naben ausboh ren, dieser aber sagt: einem Dorfwagner arbeite er nicht nach, der Dorfwagner hingegen äußerte: er dürfe nicht in der Stadt arbeiten; was blieb nun dem Gutsbesitzer übrig? er mußte einen Wagner nunmehr in die Stadt hereinschicken um die Räder hinauszuholen und um selbige ausbohren zu lassen, wel ches ungefähr eine halbe Stunde Arbeit und einen ganzen Tag Zeit in Anspruch nahm. Deshalb kann ich mich wirklich nicht einverstanden erklären, wie das von Seiten der hohen Staats regierung, als auch von der geehrten Deputation gemeint ist, daß innerhalb der Städte und ihres Bezirks Handwerkerarbei ten sollenversagt werden. Ich habe mir deshalb erlaubt, der Kam mer einen thatsächlichen Umstand vorzutragen und fragen, wie ich ins Klare komme mit der Fassung dieser §. Königl. Commissar v. Merb a ch: Ist diese Bemerkung eine Anfrage an die Regierung, so habe ich zur Beseitigung des Zweifels des Abgeordneten zu bemerken: Es ist zwar bekannt, daß die städtischen Innungen in solchen Fällen, wie der ist, des sen der Herr Abgeordnete erwähnt, sich zu weigern Pflegen, den Dorfhandwerkern nachzuarbeiten, wie sie es nennen; aber sie thun dies nicht 6« jur« und können gezwungen werden, daß sie die Arbeiten, deren es zur Vollendung für den Gebrauch noch bedarf, fettigen müssen, und wenn sie sich dessenungeachtet wei gern, so kann ihnen das Präjudicium gestellt werden, daß, wenn sie es nicht selbst machen wollen, dann der Dorfhandwerker zu gelassen werde. Also erledigen sich solche Verhältnisse von selbst durch Anwendung des Gesetzes und es wird eine besondere Be stimmung hierüber nicht bedürfen. (Beschluß folgt.) Berichtigung: In Nr. 22, S. 307, Sp. 2, Z. 21 muß in den Aeußerungen des Abg. Sch olze statt „was nun in Sachsen ekngcführt wer den soll" heißen „was bereits in Sachsen eingeführt worden ist". — In Nr. 23, S. 324, Sp. 2, Z. 22 statt 6" „Z. 2". Druckfehler: In Nr. 23,S. 325, Sp.1,Z. 20 statt „geschossen" „geschlossen" und Z. 38 statt „nicht gern" „recht gern." — In Nr. 23, S 334, Sp. 2, Z. 16 v. u. statt „zur Instanz" „keine Instanz". Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaccion beauftragt: I). Gretschel.
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