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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsiden: V Haase: Es kehrt nunmehr derselbe Antrag wieder, nur mit der Veränderung, daß es hier statt „Messen" „Jahrmärkte"'heißt, .und ich frage die Kammer, ob sic damit, einverstanden sei, daß auch das Beziehen der Jahrmärkte den Dorfhandwerkern erlaubt sein solid — Wird mit 34 gegen 27^ Stimmen vernei N t. — Präsident 0. Haas e: Ich würde nunmehr weiter fragen, ob die Kammer den folgenden Satz der 17. §.: „Ausgenommen von dem Verbote sind die Landtöpfer, auch bleibt es den städtischen Obrigkeiten ferner überlassen, nach Bedürfniß des Orts den Dorffleischern und Dorfbäckern die Versorgung der Wochen- und Victualienmärkte mit Fleisch , frischem und geräuchertem, und mit Brod zu gestatten. Der Besuch der hier und da be stehenden Dorfjahrmärkte ist den Dorfhandwerkern uneinge schränkt erlaubt" annimmt?—Wird allgemein bejaht. — Präsident v. Haase: Ferner frage ich: genehmigt die Kammer nunmehr die 17. so wie sie sich durch das angenom mene Amendement gestaltet? — Es erfolgt ein einstimmi ges Ja. — Referent v. Hartmann geht in seinem Vorträge weiter, h. 18 lautet: H. 18. "Am One ihres Aufenthalts selbst steht den Dorf handwerkern, in gleicher Maße wie den städtischen, der Verkauf ihrer selbstverfertigten Waarcn zu. In den Motiven hierzu ist gesagt: »ä H. 18. Bei mehren der im §. 8. genannten Hand werker, den Weißbackern, Fleischern und Seilern, ist ohne-i dieß der Betrieb ihres Handwerks anders, als im Wege des öffentlichen Verkaufs ihrer Erzeugnisse an die Bewohner des Orts, nicht denkbar, aber auch hinsichtlich anderer, B. der Schuhmacher, Sattler, Böttcher, ist kein hinreichender Grund vorhanden, warum ihnen innerhalb ihres Bereichs nicht ver- 'stattet fein sollte, gleich den städtischen Handwerkern auf Vor rath zu arbeiten und ihre fertigen Fabrikate-für die Ortsbe wohner zum Verkauf auszulegen. Die Deputation hat dabei Folgendes bemerkt: Auch gegen den Inhalt des tz. 18 ist etwas nicht einzuwen den gewesen. Da jedoch am Schluffe, der Motiven zu dem- . selben nur gesagt worden ist, daß den Dorfhandwerkern gestattet sein solle, ihre fertigen Fabrikate für die Ortsbe wohner zum Verkauf auszulegen, die Absicht es aber nicht sein kann, beim Verkaufe der ausgelegten Fabrikate am Orte zwischen einheimischen und fremden Käufern einen Unterschied zu machen, so möchten zu Beseitigung aller Ungewißheit hier über, in der ß. 18 vor dem Schlußworte: „zu" noch die Worte einzuschalten sein: „ohne Unterschied, ob derselbe an Einheimische oder Fremde erfolgte." Abg. Braun: Jch.glaube, daß es dieses Zusatzes nicht "bedürfen werde. Es heißt tz. 18: „ Am Orte ihres Aufenthalts selbst steht den Dorfhandwerkern, ingleichcr Maßewieden städtischen, der Verkauf ihrer selbst gefertigten Maaren zu." Da nun den städtischen Handwerkern, wie bekannt, der Ver kauf ihrer selbstverfertigten Waaren sowohl an Einheimische als an Fremde unbeschränkt erlaubt ist, so folgt daraus von selbst, daß dies nun auch den Dorfhandwerkern gestattet und daß da her der hier von der Deputation vorgeschlagene Zusatz, welcher diese Erlaubniß besonders aussprechcn soll, für überflüssig zu betrachten sei. Referent v. Hartmann: Die Deputation hat sich zwar überzeugt, daß der Verkauf selbst gefertigter Waaren an Fremde sowohl als an Einheimische, sich von selbst verstehen würde; um aber allen Zweifeln, die etwa aus der Fassung der Motiven entstehen könnten, vorzubeugen, fand sie für angemessen, den fraglichen Zusatz, der an und für sich ganz unbedenklich ist, hier zu beantragen. Königs. Commiffar v. Merbach: Die wie sic im Gesetzentwürfe lautet, ist auch von der Regierung nicht anderes zu verstehen gewesen,als wie der Abg. Braun bemerkt har und daß daher das in den Motiven gebrauchte Wort: „Ortsbewohner" hier weiter nicht in Betracht komme. In materieller Bezie hung bin ich mit dem beantragten Zusatze demnach einver standen. Referent v. Hartmann: Durch diese Erklärung des königl. Eommissars dürfte sich allerdings nunmehr die Noth- wendigkeit des Zusatzes heben. Präsident v. Haase: Sind die übrigen Mitglieder der Deputation einverstanden, daß sich durch die Erklärung des königl. Eommissars dieser Zusatz erledige? — Wird von den Deputationsmitgliedern bejaht.— - Präsident v. Haase: Ich hätte demnach die Frage bloß darauf zu richten: ob die Kammer die tz. 18, so wie sie im Ge setzentwürfe vorgeschlagen ist, annimmt? — Einstimmig Ja! — Referent v. Hartmann: §. 1!) lautet: §. 19. Verabschiedete Soldaten, denen, die §§. 94. 9L des Gesetzes vom 26. October 1834 geordneten Befreiungen zu stehen, sind durch die wegen der Zahl der Dorfhandwerker im ß. 8 f. enthaltenen Bestimmungen nicht behindert, sich auf dem Lande niederzulassen, werden auch in jene Zahl nicht mit ein gerechnet. In den W o tiven heißt es: sü 19. Bei der Schwierigkeit, welche gewöhnlich ver abschiedete Soldaten, die in der Jugend ein Handwerk erlernt haben, durch den Militairdienst aber ihrer weitern gewerblichen Ausbildung mehr oder weniger entzogen, insbesondere am Wandern behindert worden sind, in Städten ein geeignetes ! Unterkommen zu finden, worin der Erfahrung nach häufig der Grund zu nachheriger Verarmung derselben liegt, ist es noth- wendig, die schon im Mandate vom 29. Januar 1767 §. IV. ausgesprochene Befreiung unter der durch das Gesetz vom 26. October 1834 gebotenen Modification fortbestehen zu lassen. Die Deputation hat hierbei nichts zu erinnern ge funden. Abg. Müller (aus Taura): Es sind hier in dieser §. I blos die verabschiedeten Militairs herausgehoben; allein wir
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