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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Städte hmzuführen schienen. Bei diesen Gesinnungen sollte man nun annehmen, daß ich sofort aus den Gründen, die Seite 78 des Berichts aufgeführt worden sind, für das Depu tationsgutachten zu dieser tz. stimmen müsse, denn es sagt dort die Deputation unter andern, daß vermöge des Prager Vertrags noch eine hier einschlagende Beschränkung existire, deren Wegfall um so mehr anzurathen sein möchte, als.solche diejenigen, welche von ihr betroffen werden, gegen die übrigen Bewohner des platten Landes in der Oberlausitz, und, wenn der vorliegende Gesetzentwurf zur Ausführung kommen sollte, auch gegen die Bewohner des platten Landes in den gestimmten Erblanden zurücksetze. Dies ist wahr, und doch scheint es schon mit dem übrigen Gutachten der Deputation in Wider spruch zu stehen, denn sie nimmt den Prager- und Particular- vertrag in einer andern Beziehung, nämlich wegen der guts herrschaftlichen Befugniß zu Ertheilung von Concessionen in Anspruch; auch scheint mir heute, daß Mitglieder der Depu tation ihre Ansicht geändert haben mögen, denn nicht allein der Abg. Scholze, sondern auch der Abg. Eisenstuck haben sich vorhin auf den Prager- und Particularvertrag berufen. Diese Verträge sprechen jedoch auch für die Vicrstädte und zu Gunsten ihrer Bannrechte, denn sie bestehen nicht theilweis. Ich glaube daher nicht, daß die Deputation mit vollem Grunde und gerecht der Kammer Vorschlägen kann, daß hier ohne Weiteres, ohne daß die Vierstädte, ohne daß die Provinzialstände der Lausitz gehört werden, eine Abänderung des Particularvertrags und eine Ausdehnung des vorliegenden Gesetzes auf die Lausitz stattfin den könne. Abg. Püschel: Im Ganzen stimme ich der Ansicht des geehrten Sprechers bei. Ich will jetzt nicht auf das Mate rielle der Sache eingehen, ich will also dahingestellt sein lassen, ob es besser sei: es verbleibe in der Lausitz beim Alten, oder es werde angenommen und eingeführt, was die Deputation vor schlägt. Die Grenzen des Gewerbebetriebs in der Oberlau sitz zwischen Stadt und Land, sind bekanntlich durch den Pra ger Vertrag regulirt worden. Mag nun dieser Vertrag das sein, was seine Ueberschrift sagt, also ein wirklicher Vertrag oder ein Ge setz, oder wie es in der Sprache der Oberlausitz heißt, ein Statut, so könnte ich doch in keinen von beiden Fallen die Kammer als das competente Forum anerkennen, in dieser Sache eine Entschei dung zu geben. Ist es ein Vertrag, so kann er nicht aufgeho ben werden, ohne die Betheiligten zu hören; ist es ein Statut, so gehört zu seiner Aufhebung die Zustimmung der Oberlau sitzer Stände. Nun ist dieser Vertrag in vollständiger Wirk samkeit in der Provinz, wird von allen Recht sprechenden Behörden als solcher anerkannt und ist besonders durch die Oberlausitzer Particularurkunde garantirt worden. Man sagt nun, es stehe dieser Vertrag der Ausdehnung der Gewerbe der Oberlausitz entgegen; aber ich glaube, wenn man die Stelle ge nau liest: „Handwerksleute sollen rc. —sammeln," (s. v.S.) so kann man unmöglich darin einen Grund zu der Annahme fin den, daß dieser Vertrag sich ausdehnen lasse, ohne Zustimmung der Becheiligrem es mögen dies die Städte sagen oder die Pro vinzialstände der Oberlausitz. Die Deputation hat ferner ihre Ansicht durch Billigkeitsgründe zu motiviren gesucht; sie sagt, es wäre unbillig, wenn einige Dorfschaften der Obcrlausitz we niger Rechte haben sollten, als die Dorfschaften in den Erblan den. Im Allgemeinen muß ich bemerken, daß da, wo Rechts verhältnisse einmal regulirt sind, Billigkeitsgründe nicht Be rücksichtigung verdienen. Wollte man aber überhaupt Billig keitsgründe gelten lassen, so muß es mich wundern, warum die Deputation nicht noch weit größere Billigkeitsgründe in Berück sichtigung gezogen hat, warum sie nicht die Frage so gestellt hat: warum soll der größte Thcil der Oberlausitzer Dörfer mehr Rechte genießen, als alle Dörfer der Erblande? Sie würde diese Modisication noch weit eher haben treffen können, weil in Bezug auf die Erblande neue Einrichtungen in Frage sind. Das hat sie aber nicht gethan. Verschiedenheit wird also nimmer stattfinden. Ich wiederhole nochmals: auf das Materielle ihres Antrags will ich nicht eingehen, sondern nur auf das Formelle; ich halte nämlich dafür, daß hier nicht der verfassungsmäßige Weg eingeschlagcn worden ist, und glaube auch die Ansicht der hohem Staatsregicrung für mich zu haben. Also gegen die Annahme des Deputationsvorfchlages werde ich mich durchaus erklären müssen. Abg. Reiche-Eisen stuck: Ich muß allerdings auch die Jncompetenz der Ständeversammlung in vorliegender Angele genheit anerkennen. Wenn man auf der einen Seltenen Pra ger Vertrag angezogen und als ein Evangelium angesehen hat, bei tz. 27, wo es sich davon handelt, die Concessionsrechte der Rittergutsbesitzer der Obcrlausitz aufrecht zu erhalten, so be greife ich nicht, aus welchem Nechcsgrunde man die Bestimmun gen desselben Vertrags aus den Augen setzen zu können glaubt, wo es sich um dieRechte der Städte der Lausitz handelt. Es ist indeß leider einmal eine Eigentümlichkeit unsrer Verfassung, daß die Oberlausitzer Stände noch besonders Gesetze berathen können, nachdem dieselben mit ihrer Zuziehung schon von der Ständeversammlung berathen worden sind. Ich glaube auch, das ist die beste Eigenschaft des Prager Vertrages, daß die dies- fallsigen Angelegenheiten nicht bei uns, sondern in der Lausitz selbst, berathen werden können. Hat dies Gesetz ohnedies nicht viele Zeit gekostet, und vielleicht fruchtlose Zeit gekostet? Nach den beschlossenen Widersprüchen und Inconsequenzen glaube ich, sein Schicksal vorauszusehen, daß nichts daraus werden wird und so sehe ich nicht ein, warum wir uns noch zuletzt in die Oberlausitzer Differenzen zwischen Stadt und Land mischen sollen, die am besten auf den dortigen Pcovinziallandtagen ab zumachen sind. Abg. Scholze: Es ist zur Sprache gekommen, daß die Oberlausitzer Rechte durch Vertrag begründet seien. Es han delt sich hier aber darum, daß die Oberlausitzer Dorfschaften in der Bannmeile der Vierstädte dieselben Rechte haben sollen, als wie die Dörfer der Erblande. Es ist hier auch nicht ausge schlossen, daß dies nicht den Provinzialständen mitgetheilt wer den sollte. Daß aber die hohe Staatsregierung den Uebelstand
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