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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tionsgutachtens bei tz. 5 erwähnten Antrag, daß Entschädigun gen für die in Wegfall kommende Vergünstigung gleichfalls in Wegfall kommen sollen. In der Gesetzesvorlage sind diese Entschädigungsansprüche berücksichtigt. Dem Gesetze entgegen theile ich auch in dieser Hinsicht die Meinung der geehrten De putation und ihren Antrag. Ihr Antrag ist das Erzeugniß des staatsrechtlichen Grundsatzes, daß die Rechte, welche durch ein Gesetz eingeführt worden sind, auch durch ein Gesetz ohne Weiteres aufgehoben werden können. Nun sind die hier in Frage stehenden Vergünstigungen der Privilegirten und der übrigen Bevorrechteten durch ein bloßes Gesetz eingeführt, mit hin müssen sie auf demselben Wege wieder aufgehoben werden können. Ich glaube, daß dieser Grundsatz um so mehr jetzt Anklang in der geehrten Kammer finden werde, als jüngsthin ein sogar durch Vertrag sanctionirtes Recht aufgehoben, oder doch wenigstens über den Wegfall eines solchen entschieden wurde, ohne daß die geringste Gewißheit einer dafür geleistet werdenden Entschädigung vorlag. Dort galt es einem Rechte, welches durch Vertrag sanctionirt war, und ein solches Recht war nnd ist ein wahres jus guaesituw, ein wahres wohl erworbe nes Recht. Dagegen läßt sich kein Recht, weder ein solches über haupt, noch weniger ein wohlerworbenes auf das Fortbestehen eines Gesetzes denken. Und da gewiß die Privilegirten und übrigen Bevorrechteten bei der Einführung dieser Begünstigung keine Abgabe zu bezahlen hatten, so ist es billig, daß jetzt, wo diese Begünstigungin Wegfall kommen soll, auch keine Entschädigung gegeben werde. Abg. Naundorf: Der Abg. Sachße hegt Zweifel, daß Salz von gleicher Güte und Preis wohl kaum aus andern Salzwerken, als woher es anjetzt die sächsischen Niederlagen beziehen, zu erlangen sei. Hierzu habe ich zu bemerken, daß dem Erzgebirge und Voigtlande die Saline bei Langenberg im Reußischen sehr nahe liegt, und ich kann nach vielseitig einge- zogenen Erkundigungen versichern, daß die Qualität des dasi- gen Salzes weit besser ist, als dessen, was uns bis jetzt zu kommt. Deshalb wäre zu wünschen, die hohe Staatsregierung möge sich geneigt'fühlen, nach Ablauf der Contractzeit mit der Krone Preußen ein Abkommen mit der reußischen Regierung zu treffen, daß der Erzgebirgische und Voigtländische Kreis den Bedarf an Salz von dort beziehe, dadurch würde der Staats- casse nicht nur ein Theil der hohen Transportkosten erspart, sondern die Consumenten erhielten auch ein besseres Product. Abg. v. d. Planitz: Ich gehöre zur Minorität der zwei ten Deputation, das heißt zu der Zahl der Mitglieder der zwei ten Deputation, welche dem Anträge der ersten Deputation auf Gleichstellung der Salzpreise nicht beistimmen konnten. Der Grund, warum ich mich hierzu nicht bewegen konnte, war, daß ich glaube, daß die Gleichstellung der Salzpreise eine Ungleich heit der Abgabe nach sich ziehe. Ich kann unmöglich anerken nen , daß, wenn der Staat von dem Salze eine Abgabe erhebt, er dadurch verpflichtet sein soll, die Frachtlöhne, welche er bis her mit zu den Salzpreisen schlug, aufzugeben, und denjenigen Gegenden, welche entfernter von dem Orte liegen, wo das erste Salzdepot des Landes ist, cs umsonst zuzuführen. Ich glaube, man muß vor Allem die jetzt bestehenden Verhältnisse ins Auge fassen. Was würde der Erfolg sein, wenn die Maßregel, welche die Deputation uns vorschlägt, von der Kammer ange nommen wird? Es würde z. B. in Budissin der Salzpreis statt zu 4 Thlr. sich in Zukunft auf 3 Thlr. 6 Gr. stellen. Es würde mithin denjenigen, welche ihren Salzbedarf in Budissin erholen, eine Ermäßigung von 18 Gr. pro Scheffel zu Theil werden, während die, welche in Leipzig das Salz holten, keine Ermäßigung erhalten. Also wird nur ein Theil der Ab gabenpflichtigen einen nicht unbedeutenden Erlaß an der Salz steuer erhalten, während dieser dem andern Theil nicht gewährt würde. Es müßte dieser Abgabenerlaß auch durch etwas an deres ersetzt werden. Mag man nun diesen Ausfall durch an dere Steuern ersetzen, so würden dann immer diejenigen Be wohner des Landes, die in dem Leipziger Kreise wohnen, eine Mehrabgabe zu zahlen haben, als diejenigen, denen der Erlaß zu Theil wird. Ich glaube, es läßt sich auch nicht übersehen, um welche Summe es sich handelt. Man hat sie in dem De- putationsbcricht zu 70,000 Thlr. angenommen, ein Sprecher vor mir hat sie auf 80,000 Thlr. veranschlagt. Ich glaube aber, es läßt sich dies jedoch noch gar nicht beurtheilen, da ein großer Theil der Einwohner bisher es für einen Vortheil ansah, wenn er das Salz in Leipzig holen konnte, indem er sich dadurch in dem Stande befand, vielleicht zu der Zeit, wo wenig Feldarbeit ist, und das Geschirr nicht benutzt wird, das Frachtlohn selbst zu verdienen. Das Verhältm'ß, welches jetzt besteht, daß in Leipzig so viel Salz erholt wird, wird sich daher wahrscheinlich ändern, wenn die Erholung des Salzes in Leipzig nicht mehr Vortheil gewährt, so wird natürlich Jeder in der nächsten Nie derlage seinen Bedarf entnehmen, und der Staat würde daher noch mehr aufdie Fracht zu verwenden haben, als zeither. Also aus allen diesen Gründen, einmal weil ich eine Ungleichheit der Abgabe in diesem Vorschläge finde, sodann, weil ich glaube, daß der Ausfall bedeutender sein würde, als man erwartet, und ich kein Mittel weiß, denselben durch eine andere passendere Einnahme zu decken, muß ich mich gegen den Vorschlag der er sten Deputation erklären. Abg. Eisen stuck: Es ist viel gesprochen worden über die Eigenschaft des Salzverkaufs als Monopol oder als Regal. Es ist behauptet worden, es sei nicht ein Regal. Nun über diese Frage gehe ich ganz hinweg, ich bemerke nur, daß es schon von Kaiser Friedrich in der berühmten Constitution unter die Rega lien ausgenommen worden ist. Da steht freilich viel unter den Regalien, was man nicht mehr dafür anerkennt. Nun wird gesprochen von Ungleichheit, da komme ich doch auf den Begriff des Monopols zurück und da muß ich noch in Bezug auf das, was der geehrte Abgeordnete zu meiner Linken erwähnt hat, bemerken: es giebt Gegenden im Lande, wo das Salz zu einem geringen: Preis bezogen werden kann, als es nach dem Gesetz entwürfe bezogen werden soll. Nun gestehe ich, und ich kann
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