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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß die von ihm angedeuteten, mitunter unklaren Ideen über die Grundzüge eines solchen Gesetzes in Berücksichtigung kom men möchten. Er unterscheidet nämlich unter den Collatoren mit Rück sicht auf ihre Befähigung zu Ausführung der Wahl 3 Clas- sen. Einzelpersonen (Rittergutsbesitzer) L. Mit einem sichern Blick begabte Corporationen. (z. B. studirte Stadträthe) und 6., weniger sicher urtheilende Corporationen /unstudirte Stadträthe) die zu vergebenden Stellen aber theilt er in solche, deren jährli ches Einkommen s) mindestens 450 Lhlr. — b) von 450 - bis 900 und' e) über 900 - — beträgt. Während er nun den studirten Stadtrathen das Wahlrecht in der bisherigen Weise auch ferner rugestanden wissen will, sollen bei Stellen von mindestens 450 Thlrn. — vom Mini sterium des Cultus den Rittergutsbesitzern drei, den nicht stu dirten Stadträthen sechs Candidaten, bei allen höher fundirten Stellen dagegen von den Rittergutsbesitzern drei Geistliche, welche bereits 6 Jahre angestellt sind, dem Ministerio zur freien Wahl präsentirt, von den nicht studirten Stadtrathen aber aus Geistlichen frei gewählt werden. Eine derartige Veränderung der Privat-Collatur müsse, wie Petent meint, vortheilhaft sein. .1) für die königl. Collaturbehörde, welche alsdann manchen begünstigungswerthen Petenten nicht mehr zurücksetzen - dürfe, 2) für die Privatpatrone, in soweit als dieselben bei vorkom menden Vacanzen einer Unzahl von Bittschriften und per sönlichen Vorstellungen überhoben sein würden; 3) für die Candidaten, durch den Wegfall eines nicht unbe deutenden Aufwandes, den das öftere Anhalten um va- cante Stellen veranlasse und 4) für das amtsbrüderliche Nerhältniß, das pch bei gleichen Schwierigkeiten zu Erlangung einer Stelle noch ehrbarer, wie es bisher der Fall gewesen, gestalten müsse. Hat nun auch die Deputation bei Erwägung des vom N. Landschreiber zur Sprache gebrachten Gegenstandes die Zweckmäßigkeit einer Reform der bisherigen Besetzungsweise geistlicher Stellen und zwar sowohl königlichen als Privatpa tronats nicht verkennen mögen, ist sie vielmehr der Ueberzeu- gung, daß eine solche Reform hauptsächlich den Gemeinden nicht unbedeutende Vorcheile gewähren werde, so konnte sie doch, ganz abgesehen von des Petenten ungeeigneten Vorschlägen, eine solche Reform zur Zeit noch nicht für ausführbar erachten. Die Privatcollatur im Gegensatz der königlichen begrün det nämlich ein wohlerlangtes Recht, chas ohne Gesetz weder aufgehoben, noch beschränkt werden kann. In Folge dieses Rechtes steht aber den Privatcollaturen das unbezweifelte Befugniß zu, aus der Zahl der von Staats wegen für wählbar erklärten Candidaten denjenigen zu wählen, zu dessen angemessener Amtsführung sie das meiste Vertrauen haben, und es ist dies auch bei den gegenwärtigen Verhältnissen um so unbedenklicher, als die nachfolgende landesherrliche Be ll. 32. statigung erforderlich u.derAntn'tt der Stelle vomErfolg einer fernerweiten Staatsprüfung des Gewählten und davon ab hängig ist, daß die Gemeinde bei der Probe keine rechtsbegrün deten Einwendungen mache. Durch die in der Verordnung vom 24. Mai 1833 an die Consistorien der Kreislande erlassene Verfügung: daß auch zu geistlichen Stellen nicht königlichen Patronats künftig kein im Jnlande geborner Candidat präsentirt wer den solle, welcher nicht die Prüfung bei der hierzu geordne ten Commission zu Leipzig, sowie wenigstens 2 Jahre später die Wahlfähigkeitsprüfung bei dem Ministerio bestanden habe, hat übrigens die hohe Staatsregierung ihre Fürsorge für gehö rige Bestellung des geistlichen Amtes, so weit dies mit den be stehenden Privatcollaturrechten zu vereinbaren war, möglichst bethätigt, und ihrem Ermessen ist es anheim gegeben, ob eine Verlängerung jenes für die Wahrfähigkeitsprüfung festgesetzten Termins sich künftig als nothwendig Herausstellen werde. Was endlich die mißliche Lage anbelangt, in welcher sich nach AI. Landschreibers Behauptung ein oder der andere Predigtamts- candidat befinde, so ist der Grund davon wohl weniger in der vom Petenten gerügten Einrichtung, als vielmehr in dem vor wenigen Jahren noch sehr fühlbaren Andrange junger Leute zum Studiren und in dem daraus hervorgegangenen großen Mißverhältnisse der Zahl der Candidaten gegen die der Predi gerstellen im Lande zu suchen, da nach der Ministerialbeschei- dung über 16 Jahre erforderlich sein werden, um sämmtliche im Jahre 1838 vorhandenen Candidaten anzustellen,, überdieß aber noch fortwährend jährlich mehr als doppelt so viele eintre ten , als Stellen zu besetzen sind. Die Deputation, welche auch nicht erwarten konnte, daß die Aufhebung der Beschränkung des Privat - Collaturrech- tes, wovon die oben angedeutete Reform der bisherigen Be setzungsweise geistlicher Stellen bedingt ist, in den beiden Kam mern den hinlänglichen Anklang finden werde, ist daher der Ansicht, daß die Landschreiber'sche Petition zur ständischen Be- vorworcung nicht geeignet sei, und empfiehlt der Kammer: . das Gesuch des Petenten abzulehnen, die Eingabe aber noch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Präsident v. Haase: Will die Kammer über den so eben vorgctragenen Bericht sofort berathen? (Die Kammer giebt ihre Einwilligung.) Präsident v. Haase: Da Niemand zu sprechen wünscht, so stelle ich die Frage: ob die Kammer dem Gutachten der Pe tition beitritt's — Geschieht einstimmig. — Präsident v. Haase: Wir gehen jetzt über zu dem Be richte der 4. Deputation über die Beschwerde des Erblehn- gerichtsbesitzers Jesorka zu Jauer. Der Referent ist der Abg. v. Welck, und ich ersuche denselben, der Kammer den Bericht vorzutragen. Referent v. Welck tragt den Bericht vor, welcher folgen- dergestalt lautet: Mittelst einer bei der zweiten Kammer eingereichten Vor stellung vom 4 November vorigen Jahres hat sich der Erblehn- gerichtsbesitzer Johann Jakob Jesorka zu Jauer wegen seiner Ausschließung von der Wahl eines Landtagsabgeordneten für -r
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