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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rung die zwLchmäßigste zusein; denn die Gewerbesteuer trifft Alle, trW,Mads und. Land. Hier wird ein Erlaß der gerech teste sein, und ich.glaube, daß alsdann zur billigen Berücksich tigung der S.cholzeMen Petition noch immer ein hinlänglicher Fonds offmWiben werdeundkönne, da nach dem gestrigen We- schlusseMWOO Thlr. mehr in Ueberschuß bleiben, da auch noch indemallerhsschsten Decrete und im Berichte in Aussicht gestellt Md, tzgß.sich Mch mehr Ersparnisseim Laufe der Finanzperiode ergeben werdest.. Daher glaube ich, daß wir durch das Gesetz Md hieLandtqgsoxdnung verpflichtet sind, erst, die Vorlage der Staatsregchrung, betreffend die Schlacht- und Gewerbesteuer, in Berathung zu ziehen, und daß wir vorzüglich darauf Rück sicht zu nehmen haben, daß wir nicht vom Gesetze abweichen. Abg. Eisenstuck: Der Abgeordnete, welcher so eben sprach, hat mich in mehr als einer Rücksicht mißverstanden. Jetzt ist die Rede davon, ob, wenn der Gesetzentwurf der Kam mer vorgettagen worden, es nicht der Ordnung angemessen sei, daß die allgemeineBerathung der speciellen vorangehe. Das ist außer allem Zweifel. Man muß unterscheiden das Decret, Worin ein Gesetz vorgelegt wird, von dem Berichte, der darüber erstattet wird. Ich bin der Meinung, daß der Bericht ganz vorgelesen werden muß, wenn die allgemeine Berathung über das ganze Gesetz der speciellen vorausgehen soll. Was nun das zweite betrifft, worüber sich der Abgeordnete weiter verbrei tet hat, so kann ich wohl sagen, man wird mich in den Schran ken des Unrechts nicht gefunden haben. Wenn ich aber in mei ner. Rede, auf eine Bemerkung, die vorhin gefallen ist, er wähnte, daß es unmöglich darauf ankommen könne, ob Eines et was mehr, Eines etwas weniger erhalte, so muß ich bemerken, es ist unmöglich eine vollständige Ausgleichung zu finden; es ist unausführbar. Wenn man nun sagt, daß, weil bisher die Ab gabe von kleinem Vieh bei der Schlachtsteuer auf dem Lande weniger betragen habe als in'den Städten, dieses ein hinreichen der Grund sei, um, wenn sie auf dem Lande ganzerlassen würde, sie in den Städten nur zur Hälfte zu erlassen, so bezweifle ich, daß man aus solchen Rücksichten also verfahren könne, wenn man zum Zweck gelangen will. Bei den Abgaben indirecter Art muß erwogen werden, was für Gründe den Minderertrag veranlaßt haben, und die Erfahrung lehrt, daß er auf häufige ren Contraventionen beruht, und diese bei der Ausgleichung zu Gute zu rechnen, halte ich nicht für sachgemäß. Staatsmimster v. Zeschau: Es handelt sich zunächst nur von der Form der Berathung. Bei den verschiedenen Ansich ten erlaube ich mir, der geehrten Kammer auch die meinige mit- zutheilen. Nach meiner Meinung kann es nicht vermieden werden, über den Gesetzentwurf eine allgemeine Discussion zu eröffnen, und ich bin auch der Ansicht, daß man der Landtags ordnung durchaus nicht entgegen handle, wenn auch der Ge genstand der Petition des Abg.Scholze in diese allgemeine Dis cussion mit hineingezogen wird, hauptsächlich deshalb, weil die Deputation, indem sie über die Petition berichtet, eine Zusatz- paragraphe zu dem vorliegenden Gesetze vorschlägt. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Zusatzparagraphe wie ein Amendement, eine Abänderung der vorgelegten tz. anzusehen, und daß es mithin nythwendig und zulässig ist, auch diese Angele genheit in die allgemeine Discussion zu ziehen. Präsident v. Haase: Nach der Erklärung des Herrn Staatsministers unterliegt es jetzt keinem Bedenken mehr, daß nun vor Berathung der einzelnen Z§. eine allgemeine Berathung stattsinden könne, mit Einschluß der über den Scholze'schen An trag, und ich frage die Kammer: ob sie will, daß eine derartige allgemeine Berathung eintreten soll? — Wird einstimmigge nehmigt.— Referent Reiche-Eisen stuck: Indem die allgemeine Berathung sich nicht allein über die §Z. des Gesetzentwurfs, sondern auch über den Antrag der Deputation, welchen sie bei dieser Gelegenheit gestellt hat, verbreiten wird, muß ich mir erlauben, zuvörderst der Kammer auch den ganzen Bericht vor zutragen. Zugleich würde ich die Stelle des Gesetzentwurfs Seite 405 nachzuholen haben, welche die Gewerb- und Perso- nalsteucr betrifft. Es heißt die §. 4: „An der während der Finanzperiode von 18HH in halbjährigen Terminen gefällig werdenden Gewerb- und Prrsonalsteuer sollen zwei Termi ne, dercü Bestimmung dem Ermessen Unsers Finanzministe riums Vorbehalten bleibt, den Contribuenten erlassen werden." Motiven sind zu dieser §. nicht gegeben. — - Die bereits in einer frühem öffentlichen Sitzung der zwei ten Kammer vorgelesene Petition des Abg. Schokzewe gen Wegfall der Cavalerieverpflegungsgelder rc. (vergl. Nr. 9, Seite 114) werde nun hier des Zusammenhanges wegen ein geschaltet, wie folgt: Aus dem allerhöchsten Decrete vom 11. Novbr. 1839, die Cassenbestände betreffend, ist ersichtlich, daß noch eine Summe von 433,451 Thlr. 1 Gr. 6 Pf. außer den noch hinzu gekom menen Ueberschüssen, welche als verfügbar angesehen werden kann und über deren Verwendung die näheren Vorschläge Vor behalten werden. > Nun ist in der 35. öffentlichen Sitzung des vorigen Land tags mit 58 gegen 2 Stimmen beschlossen worden: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, diesämmtlichenMili- tairleistnngen, so weit die Kräfte der Staatscafse es erlauben, auf das Budjet zu übernehmen, und deshalb der Kammer hierüber die nöthigen Mittheilungen zu machen." Aus den fernern Mittheilungen der hohen Staatsregie rung ergab sich aber, daß zu jener Zeit nur eine theilweise Ueber- tragung stattsinden könnte, indem das Ganze vor jetzt noch nicht zu ermöglichen sei. Nun hat die verehrte Deputation der zweiten Kammer des gegenwärtigen Landtags in ihrem Bericht zu dem provisori- schenSteuer- undAbgabengesetzsich selbstschon dieFrage vorge legt, ob nicht außer der Annahme der Steuern und Abgaben im 14 Thalerfuße auch sonst noch ein namhafter Erlaß an ei nigen Steuern und Abgaben, wo es sich am dringendsten her- aussiellte, schon auf das Jahr 1840 zu beantragen sein dürste. Sie mußte sich, wie sie in ihrem Berichte sagt, mit der allgemeinen Beruhigung begnügen, daß dergleichen Erlasse in der neuen Finanzperiode zu gewähren wirklich ausführbar und bei der Berathung des Budjets zu beantragen sein werde.
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