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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ausgleichung durch das neue Grundsteuersystem vorzunehmen, bestehen bleiben möge. Jndeß schon am letzten Landtage ist man von der damaligen Bestimmung über diesen Gegenstand abgewichen; man sah, daß es möglich sein würde, eine diesfall- sige Erleichterung eintreten zu lasten und fand angemessen, zu nächst die Servislasten zu wählen. Es entstand damals im Hinblick auf den Umstand, daß die Militairleistungen, die Ca- valerieverpflegungsgelder ungerechnet, auf dem Lande geringer waren als in den Städten, die Frage: was zur Ausgleichung dieser Differenz zwischen Stadt und Land zu thun sein möchte? Hierbei ging man von der Ansicht aus, daß auf die größere Last, welche dem Lande durch die Cavalerieverpflegungsgelder jeden falls aufliegt, nicht besondere Rücksicht zu nehmen sei, sondern dies Verhältnis; als etwas Geschichtliches-und Herkömmliches anzusehen sei, zu dessen Ausgleichung wenigstens jetzt keine be sondere Veranlassung vorliege, diese vielmehr dem neuen Grund steuersystem vorzubehalten sei. Von dieser Ansicht ausgehend stellte man, nachdem eine Verständigung über das Verhäktniß zwischen Stadt und Land von 2 zu 5 stattgefunden hatte, eine einfache Berechnung auf, ünd beschränkte sich auf eine Verglei chung der damals abzunehmenden Militairleistungen, und da sich dabei ergab, daß dem Lande nach obigem Verhältnisse zu wenig gewährt werden würde, so wurde das Fehlende durch den Er laß der Cavalerieverpflegungs-, Portions- und Rationsgelder von einem Drittheil gegeben. Die Regierung ist von der An sicht ausgegangen, daß die Verabredung, die man damals ge troffen, eine stehende und solange andauernde sein müsse, bis das neue Grundsteuersystem den Gegenstand vollends ausgleiche. Aus diesem Grunde hat sie sich auch in ihrer Vorlage, in der sie der geehrten Kammer einen zeitweisen Erlaß an einigen Abga ben vorgeschlagen hat, durchaus nicht auf die Grundsteuer, noch weniger auf die Cavalerieverpflegungsgeldereingelassen, sondern sie hat sich die allerdings schwer zu lösende Aufgabe gestellt, ob es wohl möglich sei, unter den vorhandenen directen und in- directen Abgaben einen Weg auszumitteln, wodurch der Erlaß den Städten und dem Lande nach möglichst richtigem Verhält nisse zu Gute gehe. Die geehrte Deputation hat im Allgemei nen auch die Ansicht der Regierung als zweckmäßig anerkannt und glaubt, daß namentlich durch den vorgeschlagenen Erlaß von zwei Terminen bei der Gewerbe- und Personalsteuer und durch die Herabsetzung der Schlachtsteuer den Unterlagen gemäß das Verhältniß so ziemlich richtig getroffen sei. Ich sage ziem lich richtig, denn es möchte der Rechner noch gefunden werden, der das Verhältniß vollständig und sicher trifft. Ueberdies hat die Deputation sich dahin ausgesprochen, daß der Erlaß an Ca- valerieverpflegungsgeldern aus Billigkeitsrücksichten eintreten möge. Ich werde mich über die Gründe dafür und dawider jetzt nicht verbreiten, sondern beschranke mich jetzt absichtlich nur darauf, den Gang der Steuererlaßangelegenheit der geehrten Kammer mitgetheilt zu haben und füge nur noch hinzu, daß ich mich der Ansicht der geehrten Deputation anschließe, die, nach dem sie sehr ausführliche Berechnungen über die Ausgleichung des Verhältnisses zwischen Stadt und Land aufgestellt hat zu dem Resultat gekommen ist, es sei nicht möglich, es vollständig zu ermitteln. Ich möchte in der That die vorliegende Angele genheit mit der Behauptung vergleichen, wo der Mittelpunkt der Erde sei! Der Gegenbeweis kann ruhig abgewartet wer den, es wird ihn Niemand vollständig liefern. Dies ist auch hier der Fall. Abg. Klien: Die Deputation hat sich für ihr Gutachten auf Erlaß des 3. Theils der Cavalerieverpflegungsgelder durch den Antrag des Abg. Scholze bestimmen lassen, indem der letz tere sich auf das Versprechen der hohen Staatsregierung bei dem Landtage 1833 bezogen hat, wonach es ihre Absicht ge wesen sei: „so lange nicht die Grundsteuern in Städten und auf dem Lande gesetzlich nach einerlei Höhe bestimmt werden, das bei den indirekten Abgaben zu erwartende Mehreinkom men zu Grundsteuercrlassen für das platteLand zu verwenden." Abgesehen aber davon, daß die Staatsregierung damals den Ertrag der indirecten Abgaben sich nicht so vollkommen gedacht hat, wie er sich ausweist, so hat sie auch erklärt, daß sie nicht zu bestimmen wisse, wie weit eine solche Verminderung sich er strecken könne, und ich erlaube mir daher, die geehrte Kammer auf Einiges aufmerksam zu machen, was bis zur Einführung des neuen Grundsteuersystems dem Erlaß der Cavalerieverpfle gungsgelder in den Weg treten könnte,indem noch unentschieden ist, ob bei der neuen Grundsteuer Land oder Stadt prägravirt sind. Man nehme nur die alten Dorfflurenbücher, die soge nannten. Steueranschläge zur Hand, worauf sich die Schocke und Quatember gründen; man vergleiche damit die wirklichen Grundflächen nach der Landesvermessung, wie sie sich da her ausgestellt haben, und man wird finden, daß die Differenz oft die Hälfte des Grundes und Bodens ausmacht, um welche der Staat bei den Abgaben gekürzt wird. Auf diese unrichtigen Flächenangaben ist bei Dismembrationen weiter fortgefahren worden, und so ist es gekommen, daß Hauptgütern nach Ver- theilung der Abgaben auf die Trennstücke nur wenige Abgaben geblieben sind. Aehnliche Ungleichheiten finden sich aber bei den städtischen Grundstücken nicht vor, denn sie sind walzende Grundstücke; sie sind kleiner und also schon damals bei dem ersten Anschläge besser übersehen und nicht in der Maße behan delt worden. Es ist begreiflich, daß bei einer Vergleichung der Grundsteuerverhältnisse zwischen Stadt und Land nicht die Volkszahl, als welche bereits durch indirecte Abgaben, durch die Gewerbe- und Personalsteuer getroffen wird, sondern nur auf den Grund und Boden Rücksicht genommen werden kann, und daß bei diesem Vergleiche das Land gegen die Stadt nicht verkürzt wird. Wollte das platte Land auf Verminderu seiner Grundabgaben, auf eine Ausgleichung zwischen Stadt und Land, bis zur Einführung eines neuen Grundsteuersystems bestehen, so würde man jenen Differenzpunkt in die Waagschale legen und prüfen müssen, um wie viel der Staat durch den zu gering angegebenen Flächenraum des Landes verkürzt wprden sei. Daß es dessen aber nicht bedürfen wird, um eine Aus gleichung zwischen Stadt und Land zu vermeiden, dafür spricht Folgendes: Man führt für die Ausgleichung den Umstand an,
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