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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Huf etwaiger Auskunftsertheilung auffälliger und weitläufi ger sein werde, als wenn die Auskunft durch einen zu deputi- renden Rath erfolge. Nun kann ich zwar nicht glauben, daß auf dem erstem Wege erhebliche Weitläufigkeiten entstehen werden, da es ja nur einer Anfrage von Seiten der Commis sion an das Ministerium, und einer Erwiederung des letztem hieraufbedarf.Doch angenommen sogar, die hierdurch entstehende Weitläufigkeit werde größer sein, als sich erwarten läßt, so dürfte dies' doch um deswillen kein zureichender Grund sein, von dem hier zuvor angedeuteten Wege abzuweichen, weil auf demselben eine bei Weitem größere Unparteilichkeit bei Be handlung der Sache erreicht wird, als wenn dabei ein besonders deputirter Ministerialrath zugegen ist. Partei bleibt aber, wie jedoch hat bezweifelt werden wollen, derjenige Rath, welcher die Sache früherhin vorgetragen hat, untep allen Umständen. Wohl ist es möglich, daß in einzelnen, wenn auch nicht häu figen, Fällen, der vom Verwaltungsministerium deputirte Rath, wenn er für die Ansicht dieses Ministeriums spricht, dabei eine andere Meinung, als die seinige zu vertheidigen ha ben kann. Dies wird aber keinen erheblichen Unterschied ma chen. Er wird immer geneigt sein, die Meinung des Verwal tungsministeriums, dem er angehört, aufrecht zu erhalten, und er wird dies schon um der Autorität dieser Behörde willen selbst in dem Falle lieber thun, als das Gegentheil, wenn seine individuelle Ansicht eine andere sein sollte. Wenn ferner geäußert worden ist, daß, insoweit man auf mögliche neue Erläuterungen beim Vortrage der Sache Rücksicht genommen, hierbei nicht von neuen factischen Umständen, sondern nur von Rechtsgründen die Rede sein könne, so ist darauf zu erwiedern, daß theils Rechtsgründe ohne Weiteres durch die Commission aufgefunden werden müssen, theils aber, insofern sie aus sin gulären Umständen entspringen, in der, der Entscheidung vor hergegangenen schriftlichen Auseinandersetzung der Ministerien darzulegen, und, insoweit solches noch nicht gnügend gesche hen , durch Communication der Commission mit den letztern zu ermitteln sind. Der spätern Geltendmachung neuer Gründe von Seiten eines betheiligten Ministeriums steht aber auch noch entgegen, daß eine solche, der betheiligten Privatperson gegenüber, eine blos einseitige Rechtfertigung ist, wogegen die Privatperson dann nicht mehr gehört werden würde. Wenn endlich bemerkt worden ist, es liege selbst bei Abordnung eines besonder« Ministerialraths in dem Umstande eine hinreichende Garantie, daß bei Gleichheit der Stimmen für den Rechtsweg zu entscheiden sei, und es sei sonach ein Uebergewicht für den Rechtsweg vorhanden, so würde dieses letztere in der Maße, wie dasselbe nach den, dem Gesetzentwürfe zum Grunde liegen den Bestimmungen vorbanden sein soll, nur dann eintreten können, wenn sämmtliche die Commission bildende Räthe als ganz unparteiisch anzusehen sind. Dafür aber würde aus den schon entwickelten Gründen der besonders abzuordnende Mini sterialrats, wohl nicht zu achten sein. Man meint zwar, es ständen den vier Verwaltungsräthen, einschließlich des in Frage befangenen besonders zu deputirenden Rathes, die vier Ober- appellationsgerichtsräthe entgegen und diese würden jederzeit möglichst den Rechtsweg einstimmig verfechten. Bei aller Hochachtung jedoch, welche ich gegen das Oberappellationsge richt und dessen Räthe hege, kann ich die Möglichkeit nicht au ßer Berechnung lassen, daß auch ein Oberappellationsgerichts rath sich einmal irren und einer aufgefaßten singulären Ansicht folgen könne. Dann aber würde, wenn einer der Verwal- tungsräthe sich als ganz unparteiisch nicht ansehen ließe, das Gleichgewicht gestört werden können. Nach meiner Ue- berzeugung ist es also wohl räthlich, das Deputationsgut achten anzunehmen. Staatsminister v. Könneritz: Einige Worte zur Erwie derung auf die Aeußerung des Referenten in Betreff der Ober- appellationsgerichtsräthe. Er sagt: dieOberappellationsgerichts- räthe, wenn sie auch nicht in der Regel Gelegenheit hätten, sich mit den Gesetzen der Organisation bekannt zu machen, müßten sie doch bei einer solchen Gelegenheit studiren. Diese Aeußerung steht aber mit seinem Nachsatz in offenbarem Widerspruch, wo er sagte, die Oberappellationsgerichtsräthe blieben Menschen, und könnten irren. Gerade damit sie nicht irren, sondern auf den richtigen Gesichtspunkt kommen, hat das Ministerium vor geschlagen, daß ein Mann, welcher specielle Kenntniß von den Gesetzen und der Verfassung habe, dabei sei. Daß den Justiz behörden nicht zuzumuthen ist, alle Zweige der Verwaltung ih rer Gesetzgebung und Verfassung zu kennen, ist in den Gesetzen schon anerkannt, und deshalb im Competenzgesetzbestimmt,daß, wenn die Justizbehörden über einen VerwaltungspunktAuskunft brauchen, sie sich an die Verwaltungsbehörden zu wenden ha ben , und dies kommt häufig vor. Aus demselben Grunde sind aber in der Gesetzgebung für gewisse Zweige den Justizbehörden selbst Verwaltungsbeamte beigeordnet. So sind nach dem Ge setze über die privilegirten Gerichtsstände in Bergwerkssachen Bergwerksverständige zuzuziehen. Ferner muß in Ablösungs sachen, wenn sie zur Entscheidung an das Ober-Appellations gericht gelangen, ein ökonomischerRath aus der Generalcommis sion zugezogen werden, der ebenfalls Stimmrecht hat. Referent v. Hartmann: Zur Widerlegung will ich mir nur anzuführen erlauben, daß ich, wenn ich von der einen Seite geäußert habe, die Mitgliederder Commission müßten die Ge setze hinreichend kennen, von der andern Seite aber, die Ober- Appellationsgerichtsräthe wären wie alle Menschen dem Jrr- thum ebenfalls unterworfen, Beides mit einander nicht im Wi derspruche steht, und zwar um so weniger, als ich dabei an die Möglichkeit gedacht habe, daß auch Manner des Rechts.bei voll- ! ständiger Kenntniß der Gesetze in Bezug cruf deren in einzelnen Fällen oft sehr schwierige und spitzige Auslegung und Anwen dung wohl irren können. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
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