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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sehr wünschen, daß die hohe Staatsregierung doch möchte für die Zukunft dies berücksichtigen, wenigstens diese Art von Höl zern, die nicht vollkommen als Nutzhölzer zu betrachten sind, nicht mehr auf solche Art und Weise verauctionirt werden möch ten, sondern in die gehörigen Brennhölzer, vorzüglich Reißig, mit aufmachen zu lassen. Es tritt auch der Fall ein, wenn so eine Auktion ist, vielleicht dergleichen Hölzer in 10, 20,30 solchen Haufen vorhanden, so kann der Arme, der aus dem Dorfe mit hinausgeht, um sich etwas zu erstehen, zwar sehr leicht beurtheilen, wenn er ein Schock Reißig,. eine Klafter Stöcke vor sich hat, ob er glaubt, das ist ein gut gehacktes und regelmäßiges Schock Reißig, aber so einen Haufen von solchen Hölzern kann er micht so schnell beurtheilen. Es sind eine Menge Holzhändler mit zugegen, diese benutzen das, bieten darauf,,und erhalten sie vielleichtwohlfeil, machen alsdann schwache Scheitklafter davon und benachtheiligen dadurch immer den Armen, der in dem Augenblicke, wo er bieten soll, sich nicht schnell resolviren kann, zu beurtheilen, ob der Haufen das wcrth ist oder nicht. Würden diese Hölzer regelmäßig aufge macht, in schwache Klafter oder Schocke genommen, so würde der Arme nicht in Verlegenheit kommen, ob er sich dazu ent schließen könnte, sie zu kaufen. Ich kann mich daher nur da für aussprechen, daß in Zukunft solche Auctionen sonderglei chen schwachen Hölzern und von solcher unregelmäßiger Stärke nicht mehr auf Revieren gestattet werden. Uebrigens wollte ich noch hier anfragen wegen der im Deputationsberichte er wähnten Gehaltsverbesserung der Forstbedienten, ob darüber jetzt schon kann gesprochen werden. Es heißt im Deputations berichte: „Nächftdem aber wird die Steigerung der Ausgaben durch die beabsichtigte Gehaltsverbesserung der untern Forst dienerschaft herbeigeführt." Präsidentv. Haase: Will der geehrte Abgeordnete nicht gleich seine Bemerkung hier anknüpfen? Abg. Puttri ch: Es heißt im Berichte: „Es wird näm lich für zweckdienlich erachtet, nicht eine Erhöhung der wirkli chen Gehalte dieser Dicnerclasse eintreten zu lassen, sondern eine Verbesserung in den zu Bestreitung des Dienstaufwandes be stimmten Nebenbezügen, und zwar in der Maße zuzugestehen, daß bei allen denjenigen Beamten, welche zur Pferdehaltung verpflichtet sind, statt des theils w natur« gewährten, theils baar vergüteten, nicht hinlänglichen Hafer-und Heu-Depu tates ein Aequivalent von 120 Thlr. im 14 Thalersuß für jedes Pferd gewährt." Die sollen also 120 Thlr. zugelegt bekommen, und ferner: „das Wohnungsgeld der Re vierförster, welche keine Dienstwohnungen haben, von 30 Thlr. auf 50 Thlr., der Unterförster aber von 20 Thlr. auf 30 Thlr. erhöht werde." So sehr ich damit einverstanden bin, daß man dieser Dienerclasse eine Zulage gewähren möchte, hauptsächlich aus den Gründen, die ich bereits schon früher einmal allhier an geführt habe, da ihnen anjetzo so eine große Masse von Arbei ten obliegt, vorzüglich von Schreibereien, die auch nicht zu vermeiden sind, ferner, da sie einen Burschen halten müssen, und alles dieses einen großen Aufwand verursacht, so glaube ich, daß es sehr billig ist, wenn diese Zulage wenigstens bewil ligt wird. Ich muß jedoch auf der andern Seite wegen des letzten Satzes, der Unter förster, auch eine Bemerkung machen. Es ist bloß, wie es mir scheint, diese anjetzige Zulage bei diesen auf die Dienstwohnung berechnet. Es heißt hier: „das Wohnungsgeld — erhöht werde." Diese erhalten also in anderer Hinsicht, wo der sogenannte reitende Forstbe diente 120 Thlr. erhält, keine Zulage, sondern bekommen bloß eine geringe Zulage wegen der Wohnung. Hier ist mir aber noch ein andrer Fall vor Augen, nämlich es giebt Forstbe diente, wo ich zwar weiß, daß sie nicht unter die Clässe der be rittenen Forstbedienten gehören, sondern -a sie nicht verpflichtet sind, ein Pferd zu halten, so bekommen sie einen geringeren Ge halt. Ich weiß nun nicht, ob hier eine Zulage, außer den Wohnungsbctrag, diesen wird mit gewährt werden, was freilich höchst billig sein würde , da mitunter dergleichen Forstbedienft, wenn sie auch nicht verpflichtet sind ein Pferd zu halten, auch keine Ration darauf bekommen, diese doch oftmals ein eben so beschwerliches Revier haben, als ein anderer, welcher befugt ist ein Pferd zu hallen; sie müssen außerdem auch einen Burschen haben, und die nämlichen Schreibereien und Bemühungen, die die andern haben. Ich wollte daher die hohe Staatsregierung um Auskunft bitten, ob man diese auch darunter verstehen dürfte, daß diesen eine Zulage, extra des Logisgeldes, gewährt werde. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. ? Wilder Redaction beauftragt- l). Gretschel.
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