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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wolkenstein bestimmt ist, das andere aber in der Residenz zwi schen dem Brühlschcn Palais und dem Finanzgebäude gelegen, zu Unterbringung mehrer Raum benöthigter Staatsanstalten benutzt werden soll, gegenwärtig aber durch den Miethzins die Zinsen des darauf verwendeten Kapitals deckt; dessen Besitz au ßerdem schon seiner Lage wegen besonders wünschenswerth er scheint. ; An Forsten und Waldgrundstücken sind gegen 2182Acker erkauft und zu den Staatsforsten geschlagen worden. Eine der nützlichsten und großartigsten Unternehmungen, welche in neuerer Zeit in Beziehung auf Bodencultur gemacht wurde, ist in den Aemtern Eibenstock und Schwarzenberg zur Ausführung gekommen, indem man dort gegen 250 Acker ganz sterilen Waldboden, der mit Rollsteinen übersäet für den Holz wuchs wenig geäußert war, durch regelmäßige und kunstge rechte Bewässerungsanlagen in fruchtbare Wiesen verwandelt hat. Wenn das Streben, sterilem Boden einen Ertrag abzu gewinnen , an und für sich schon eine lobende Anerkennung ver dient, so ist im vorliegenden Falle dieselbe noch insbesondere auszusprechen, da hier zugleich ein überzeugender Beweis ge liefert worden ist, welchen wichtigen Einfluß Bewässerungen, die nach richtigen Grundsätzen angelegt und gehandhabt wer den , auf die Fruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit des Bodens üben, eine Wahrheit, die zur Zeit noch nicht allgemein aner kannt ist, deren weitere Verbreitung aber sicher von wesentli chem Einfluß für den Wohlstand des Landes sein wird. Die Anlagekosten sind bedeutend, indem durchschnittlich gegen 140 Thlr. — — für den Acker aufgewendet wurden. Doch deckt der Ertrag mehr als reichlich die Zinsen der darauf verwendeten Summen. Die Einnahmen sind in der Regel 10 bis 20 Thaler pro Acker und haben sogar in einem besonders günstigen Jahre auf den besten Wiesen 40 bis 50 Thaler pro Acker betragen. Die Kosten dieser Wiesencultur sind aus dem Domainen- fonds entnommen worden. In der zweiten Deputation der ersten Kammer wurde die Frage aufgeworfen, ob jener Auf wand nicht aus der Forstkaffe zu übertragen gewesen wäre, da es sich hier nicht um einen Ankauf, sondern nur um Meliora tion von Domainengrundstücken handle. Die Majorität jener Deputation, welcher auch später die erste Kammer beistimmte, theilte jedoch diese Meinung nicht. Die zweite Deputation Ihrer Kammer ist ebenfalls der Ansicht, daß eine mit Aufwendung so bedeutender Mittel geschaffene totale Umwandlung und bleibende Verbesserung des Bodens einem neuen Erwerb gleich zu achten sei und glaubt daher auch gegen die Verwendung der dem Domainenfonds für diesen Zweck entnommenen Kapitalien eine Erinnerung nicht machen zu können. Wenn ferner von derselben Deputation gegen den Austausch einer Wiese im Rosenthal bei Leipzig für eine Bau stelle zum Postgebäude daselbst Bedenken erhoben wurden, auch der Ankauf des früher erwähnten Günze'schen Hauses in Dres den den Zweifel erregte, ob die darauf verwendeten Summen aus dem Domainenfonds oder aus andern Staatskassen zu entnehmen gewesen wären, so glaubt die Deputation aus den im Bericht derjenseitigen Deputation angegebenen Grün den der nähern Erörterung jener Fragen überhoben zu sein, ob schon auch sie die strengere Sonderung des Domainenfonds für wünschenswerth erachtet. Ueber die unternommenen Auszahlungen von Schulden, so wie über die erfolgten Ablösungen und Beseitigung nach- theiliger auf dem Staatsgute haftenden Lasten, kann sich die Deputation nur beifällig aussprechen, sowie sie überhaupt der Verwendung der aus dem Erlös des veräußerten Staats guts erlangten Gelder ihren Beifall nicht versagen kann. Für Ankauf von Domainen und Forsten, und Entlastung des Staatsguts sind verwendet worden: 57,752 Thlr. 15 Gr. 10 Pf. für Erwerbung von Domainengrundstücken, 140,354 Thlr. 13 Gr. 2 Pf. für Ankauf von Forsten und Anlegung von > Kunstwiesen, 121,015 Thlr. 17 Gr. Pf. zu Kapitalsabtra gungen, Ablösungen der auf dem Staatsgute haftenden Zin sen, Naturaldeputaten, Servituten rc. — 319,122 Thlr. 22 Gr.^Pf. 111. In der dem allerhöchsten Decrete beigedruckten Bei lage unter 0. sind die sür den Domainenfonds eingenommenen und demselben wieder entnommenen Gelder zusammengcstellt, wornach sich ein Bestand von 222,653 Thlr. 19 Gr. 6 Pf. ergiebt, welcher zu Ergänzung des immobilen Domainenbe- standes, zu neuen Acguisitionen oder Ablösung der auf den Domainen haftenden Lasten als disponibel erscheint, jedoch vor läufig zinsbar angelegt ist, indem 130,130 Thlr. 15 Gr. 9 Pf. auf den veräußerten Grundstücken als unbezahlte Kaufgelder zinstragend haften, 92,523 Thlr. 3 Gr. 9 Pf. aber in Staatspapieren angelegt sind. Auch hiermit erklärt sich die Deputation einverstanden. Wesentliche Veränderungen des Staatsguts, wozu es der ständischen Zustimmung im Voraus bedürfen würde, sind nicht in Aussicht gestellt worden. Die Deputation hält sich überzeugt, daß durch die ge gebenen Nachweisungen der Bestimmung der Z. 18 der Verfas sungsurkunde vollständig Genüge geleistet worden ist, und im Allgemeinen ihre Zustimmung zu dem bei der Veräußerung und Veränderung des Staatsguts beobachteten Verfahren aus sprechend, rathet sie der Kammer an, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutretcn, welcher dahin geht: Es möge die Ständeversammlung die Veränderungen ge nehmigen, welche in der Periode von —1838 mit dem Staatsgut! vorgenommen worden sind, dabei aber den Wunsch aussprechen, daß künftig auf eine möglichst strenge Sonderung desselben gehalten werde, was dem Domainen fonds zu - oder abzurechnen ist. Referent v. d. Planitz: Ich füge dem noch hinzu, daß im Ganzen 87 Domainengrundstücke, 57 Forstgrundstücke ver äußert wurden und 326 Ablösungen, Allodificarionen und Veräußerungen von Jagd- und Fischereigerechtsamen stattfan den, wobei zu bemerken, daß unter den erstem auch der Verkauf von Jnventarienstückcn mit aufgeführt ist. Dagegen sind beworben worden 16 Domainengrundstücke, 33 Forstgrund stücke, unter die letztem zählt man auch die angelegten Kunst wiesen. Ferner sind 71 Entlastungen des Staatsguts bewirkt worden. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über die im Decrete berührten Veränderungen des Staatsgutes von den
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