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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth eilltng en über die BerHand!ungen des Landtags. H. Kammer. - " - ' ^.->-7-^! - ,. , . . ' . < ' - E - 54, Dresden, den 12. März. .- - ''184^» Sieben und vierzigste öffentliche Sitzung am 9. März 1840. (Beschluß.) Fortsetzu--g und Schluß der Berathung des anderweiten Be richts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, das Li- quidiren der Advocaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten be treffend. — Präsident v. Haase: Unsere Deputation hatte vorgeschla gen, bei der 1. h. des Gesetzentwurfes nach den Worten: „ohne Unterschied der Proceßgattung" mit aufzunehmen: „nicht minder in Untersuchungs - und Administrativ-Justizsachen." Die erste Kammer hat dies abgelehnt. Inzwischen hat die De putation uns empfohlen, wie im Depmationsberichte ersicht lich ist, die Worte: „nicht minder in Untersuchungssachen" Heizubehalten. Ich frage die Kammer: ob sie der Deputa tion beistimmt ?— EinstimmigJa.— Referent Eksenstu ck tragt aus dem Berichte ferner vor: Was b) die Kosten in Ädministrativjustizsachen betrifft, so hat man auch hier einen doppelten Grund bemerklich gemacht, -en einen, daß eine gesetzliche Vorschrift deshalb schon bestehe, den zweiten daß das Verfahren ein tumultuarisches sei und derZeitpunkt eines Jnrotulationstermins nicht immer mit Bestimmtheit anzunehmen. In Erwägung nun, daß durch die von dem Herrn Regie- rungscommiffar angenommene, in der Kammer auch nicht wi dersprochene, Auslegung des Gesetzes dahin, daß nicht nur der Anspruch auf Wiedererstattung der Kosten von dem Gegner, sondern auch des Anwalts an seinen Machtgeber verloren gehe, welche Meinung nicht immer die der Mittelbehörden und Unter behörden zurZeit war, die erhobenen Bedenken beseitigt werden, in fernerer Erwägung, daß auch der zweite Grund in einzelnen vorkommenden Fallen wohl Anwendung findet, und Streitig keiten zwischen dem Nechtsfreund und dessen Machtgeber sich dadurch erzeugen möchten, die leicht dazu führen könnten, das gegenseitige Vertrauen zu stören und zu beeinträchtigen, kann die Deputation nurrathen, der ersten Kammer hierinnen bekzutreten. Präsident v. Haase: Die erste Kammer will, wie ge dacht , die Verbindlichkeit der Advocaten, in Adminiftrativju- stizsachen zu liquidsten, nicht in das Gesetz ausgenommen wis sen, und hat daher dem von uns beschlossenen Zusatz: „und Administrativ-Justizfachen" keinen Beifall geschenkt. Unsere II. 22. Deputation.rathet an, der ersten Kammer beizutreten. Ist die Kammer mit der Deputation einverstanden ? —- E i n M m- migJa.— ' ' Referent Eisenstuck fährt im Berichte fort: Theilt nun die verehrte Kammer diese Ansichten ihrer Deputation, so würde dann die Überschrift des Gesetzes sein müssen: Gesetz, das Liquidsten der Advocaten in bürgerlichen Rechts streitigkeiten und Untersuchungssachen betreffend. Referent Eisenstuck: Das ist nothwendige Folge, daß, wenn es nicht in die Gesetzesbestimmung ausgenommen wird, es dann auch nicht in die Ueberschrift komme. Präsident v. Haase: Da dies nothwendige Folge ist, so wird die Kammer damit einverstanden sein, ohne weitere Frage. Referent Eisenstuck: Nun heißt es km Berichter Noch ist zu §. 1 ein Zusatz beschlossen worden in folgenden Worten: Der Verlust nicht liquidirter Gebühren und Verläge fällt jedoch weg, wenn dem Sachwalter selbst der Jnrotulations- termin nicht bekannt geworden, und, daß dieses der Fall sek, nicht sofort aus den Acten zu ersehen ist, und die Deputation empfiehlt, den Beitritt hier auszu sprechen. Hierzu sieht man sich veranlaßt, aus den in der ersten Kammer angegebenen Gründen, unter denen der stärkste dieser zu sein scheint, daß, wird diese Bestimmung nicht getroffen, nur zu leicht Eide als Auskunfsmittel hervorgerufen und abgenö- thigt werden könnten. Hoch und heilig muß vor allem der Ge setzgebung der Eid stehen, ihre Bestrebung immer dahin gerich tet sein, die Nothwendigkeit desselben als eines Beweismittels möglichst zu entfernen oder doch zu beschränken. Referent Eisenstuck: Das sind die Gründe, weshalb man glaubt, der Kammer anrathen zu können, daß hier mit der ersten Kammer Vereinigung zu Stande komme. Präsident 0. Haase: Will die Kammer den im Depu tationsberichte von der ersten Kammer beschlossenen Zusatz nach Anrathen der Deputation ebenfalls annehmen? — Einstim mig I a. — Referent Eisenstuck: Jetzt heißt es im Berichte: Wenn aber zu §. 2 der Beschluß gefgßt worden ist, dst Worte: Es ist jedoch deren Feststellung bis zu dem Zeitpunkt auszu setzen, wenn deren Beitreibung entweder von dem Sachwal- 1
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