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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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leider sind diejenigen, die öffentliches Almosen in Anspruch neh men , nur zum geringsten Theil unschuldig herabgekommen, bei weitem der größere Theil sieht sich durch Faulheit, Nachläs sigkeit und Liederlichkeit in solche Umstände versetzt, und fährt auch dann noch, wenn sie Almosen empfangen, im gewohnten Leben fort; anstatt das Almosen zur Leibesnahrung undNoth- durft zu verwenden, tragen sie dasselbe meistens in die Schnaps bude, an Kleidung denken diese Leute gar nicht, sondern ver lassen sich hierin auf Gott und gute Seelen, ja selbst wenn ihnen eine Beihülfe hierin wird, verwenden sie diese ebenfalls nicht einmal der Bestimmung gemäß, sondern häufig zu jenem verwerflichen Zweck. Diejenigen Leute hingegen, die für ihre Kinder freien Schulunterricht beanspruchen, führen gewöhnlich mit Fleiß und Ordnung ihr Hauswesen, sind aber vom Him mel mit einem Häufchen Kinder gesegnet, so daß es ihnen bei deren Erhaltung schwer fällt, das wöchentlich wiederkehrende Schulgeld zu entrichten und Erleichterung darin wünschen, die sie auch noch besonders darin finden, daß in den Armenschulen gewöhnlich 2 Abteilungen stattsinden, wovon die eine Vormit tags, die andere Nachmittags Unterricht, und also jede einen halben Tag frei hat, welches für jene armen Leute allerdings eine wesentliche Erleichterung ist, indem sie die Kinder in der freien Zeit zu etwas anderem, und wäre es auch nur zum Warten der kleinern Geschwister benutzen können, was ihnen die Freischule vorzüglich wünschenswerth macht. Nun finde ich es aber auch der Wohlhabenheit Schuldigkeit, nach Kräften für die Armuth zu sorgen, und diese Pflicht um,so größer, als der Zweck gut ist. Daß aber der Zweck gut ist, liegt denn doch wohl zu klar schon vor, und ist auch größtenteils vom Abge ordneten Clauß genug auseinander gesetzt worden, als daß nö- thig sei, noch etwas darüber hinzuzufügen. Drittens finde ich aber auch den freien Schulunterricht solcher Kinder nur im Vortheil der Wohlhabenheit selbst, denn dadurch wird für deren Kenntnisse und Sittlichkeit bestmöglichst gesorgt, und auf diese Weise in Zukunft die Wohlhabenden desto weniger Last von der Armuth haben. Ueberhaupt muß ich auch die Befürchtung aussprechen, daß dadurch der Wohlhabenheit leicht wieder der Verdacht entspringen könne, sie mache nur überall und überall ihr Uebergew'cht über die Armen geltend, welchem Vorwurf sie schon nur zu sehr ausgesetzt ist, weil überall die Wohlhabenheit zu Rathe sitzt, denn nur sie sitzt hier in dieser Versammlung zu Rathe und nur sie entscheidet aus dem Lande wie in der Stadt, und nirgends die Armuth, die höchstens unser eigenes Gefühl vertritt. Um wie viel mehr muß ich aber gerade hier in diesem Falle dem Deputalionsgutachten widersprechen, als es hier der Wohlhabenheit nicht einmal et was kostet; denn die Deputation spricht ja ausdrücklich nur von freiem Unterricht in öffentlichen Armenschulen, und stellt also etwas als Ausweisungsgrund auf, was nicht einmal etwas kostet, denn um derjenigen halber, welche dem Orte nicht an gehören, wird keine Armenschule errichtet, sondern sie besteht um der Einheimischen willen, und ob nun noch 8 oder 10Kin der mehr daran Theil nehmen, darum wird kein neuer Lehrer angestellt und keine neue Classe eingerichtet, also muß ich es umso weniger am Orte finden, hierauf die Ausweisung be gründen zu wollen, und scheint mir im Gegentheil solche Be stimmung sogar in Verfolgungssucht ausarten zu können, wo von ich specielle Fälle anführen könnte, wenn ich der hohen Kammer die Zeit rauben wollte, daher offen gestehe, daß ich nur mit der größten Freude den von der hohen Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf begrüßt habe. Abg. Eisenstuck: Als der Gegenstand in der Deputation zur Berathung kam, habe ich anfänglich die Ansichtgehabt, daß der Vorschlag der Staatsregierung annehmbar sei. Ich habe mich um so mehr dieser Ansicht hingegeben, weil ich bisherdiesen Grundsatz in städtischen Verhältnissen, der oft Widerspruch er litten hat, befolgt habe. Immer habe ich geglaubt, daß der freie Schulunterricht nicht der Grund sein könne, weshalb eine Aus weisung zu verfügen sei; wenn ich mich nun der Deputation in ihrem Gutachten anschließe, so geschieht es, weil ich durch die Versicherungen bewogen worden bin, daß die Ausführung die ses Grundsatzes von dem besten Erfolg in den Landgemeinden sich gezeigt, wo man das Princip festgehalten habe, daß freier Schulunterricht auch einen Grund zur Ausweisung abgebe. Ich muß diesen Gegenstand, der so häufig vorkommt, der so tief in das Leben eingreift, ich muß ihn ganz der Berathung der Kam mer anheimgeben. Sie besteht aus so viel Bestandtheilen von Stadt und Land, sie möge darüber entscheiden. Will man aber diesen Grundsatz für den Schulunterricht annehmen, so glaube ich, würden noch höhere Gründe dafür entscheiden, ihn auch für die Kurkosten geltend zu machen. Wenn in einer Familie eine epidemische Krankheit ausbricht, so ist die Behörde berechtigt, ja sogar verpflichtet, Notiz davon zu nehmen, ihr den Armenarzt zu schicken und die Heilung unentgeldlich zu bewirken. Diese Kur wird ebenso aufgedrungen wie der Schulunterricht. Nun hat aberder Gesetzentwurfdas als etwas angenommen, was nicht wie der Schulunterricht zu betrachten sei. Da muß ich aber gestehen, daß hier derselbe Fall vorwaltet, wenn die Kosten, wie bei dem Schulunterricht, von der Gemeinde getragen werden. Ich habe nun noch etwas hinzuzufügen; die Erfahrung hat mich überzeugt, daß die Eltern, wenn die Kinder die Schule besuch ten, ohne daß Schulgeld dafür zu entrichten war, weniger da rauf achteten, wenn Schulversaumnisse eintraten, als wenn sie nur wenig Schulgeld zu entrichten hatten. Ich glaube daher, daß die vielen Armenschulen mehr nachtheilig als wohlthatig wirken, und halte für viel besser, wenn man Schulen einrichtet, wo nur ein geringes Schulgeld zu bezahlen ist, was die Eltern zu erschwingen vermögen. Wir haben den Fallin unsrer Stadt, und es ist ebenso die Einrichtung an andern Orten getroffen worden. Ich habe davon nur den besten Erfolg gesehen. Also ein Nachtheil, glaube ich, würde durch die Bestimmung, wiesle von der Deputation gewünscht wird, nicht entstehen. Aber be merken muß ich noch, daß es mir mit den Kurkosten viel em pfindlicher zu sein scheint. Nehmen Sie den Fall an: Ein Dachdecker fällt vom Dache, er bricht einen Arm oder Wein, er wird in das Hospital gebracht, wird unentgeldlich kurirt, und
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