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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rmd in der Khat nicht vorhanden. Ich komme endlich nur rroch mit ein paarWorten auf die erste Äußerung zurück, näm lich daß ich glaube, wie die Interpretation der Regierung mehr für sich habe, als die des Separatvoti; ist dies aber der Fall, so halte ich es selbst im Interesse des Separatvoti für gefähr lich, die Sache so weit kommen zu lassen, daß der Staatsge- n'chtshof um eine Entscheidung angegangen werde. Ich müßte also selbst im Interesse des Separatvoti wünschen, daß man sich der Majorität anschlösse. Abg.O.v. Mayer: DerbesondreGang derBerathungdie ses Gegenstandes in der Deputation führt auch die Singula rität herbei, daß ich zwar als Mitglied der Majorität zu be trachten bin, in Bezug auf den Antrag, der von der Majorität gestellt ist, daß ich aber die Gründe keineswegs anerkenne, noch theile, welche die Deputation in ihrer Majorität zu diesem An träge vermocht haben; ich bin im Gegentheil noch von eben derselben Ansicht hierbei ausgegangen, welche ich früher über die Sache gehegt habe. Es kommt mir nicht bei, ausführlich zu wiederholen, warum ich noch immer glaube, daß die Ausle gung , welche die geehrte Kammer bei der frühern Berathung durch ihren gefaßten Beschluß zu erkennen gegeben hat, die richtige sein möchte. Es hat Jeder von uns Zeit genug ge habt, über diesen Gegenstand sich zu bedenken; es sind sogar in öffentlichen Blattern Deductionen pro et conu-a erschienen, so daß ich mich dessen enthalten kann. Nur die einzige Be merkung erlaube ich mir diesfalls, daß ich nämlich die Gründe wenigstens, welche das Decret enthalt, nicht für hinreichend halte, um die Kammer vor dem Staatsgerichtshofe sachfällig zu machen, ob ich gleich damit nicht leugnen will, daß es viel leicht andere und schlagendere Gründe geben könne. Wenn ich über demohngeachtet mich dem Anträge der Majorität ange- schlossen habe, und ebenfalls der Meinung bin, die Sache auf sich beruhen zu lassen, so ist das größtentheils aus denjenigen Gründen geschehen, welche ich der geehrten Kammer bereits bei Eingang des Decrets ausführlich erörtert habe. Ich halte Nämlich den Gegenstand allerdings nicht für wichtig genug, um einerseits eine fortdauernde Divergenz der Meinungen zwischen der hohen Staatsregierung und den Ständen herbeizuführen, noch überhaupt für so bedeutend, um darauf ein Verfahren zu veranlassen, .welches nur die Entscheidung wichtiger Fragen zum Zwecke haben darf. Ich glaube nämlich, es liegen in der Werfassungsurkunde so viele unbestrittene Mittel für jeden sächsischen Staatsbürger, er sei in oder außer den Kammern, Wünsche, Beschwerden und allgemeine Anträge zur Kenntniß und Begutachtung der Kammern zu bringen, daß es nicht nothwendig erscheint, auf der Auslegung zu bestehen, welche die geehrte Kammer bei der ersten Berathung diesfalls beschlos sen hat. Ist mir also der Gegenstand schon von dieser Seite aus betrachtet, nicht wichtig genug, so kann ich, in Hinblick auf andere Verhältnisse, es auch nicht unbedenklich finden, densel ben zu einer Staatsfrage zu erheben. Was könnte wohl die Folge sein, wenn die Kammer diesem Gegenstände die Rich tung geben wollte, welche die Herren Separatvotanten in ih rem Vdto anzudeuten scheinen? Es würde dieser Gegenstand nicht ferner vor den Kammern verbleiben, sondern er würde, we nigstens wenn beide Kammern darüber einig wären, an den Staatsgerichtshof gelangen. Nun ist aber der Staatsgerichts hof ein Institut, dessen Anrufung, nur wegen anerkannt höherer und wichtiger Interessen, von der Staatsregierung oder den Ständen erfolgen möchte, und ich würde es für eine kaum zu rechtfertigende Maßregel halten, wenn man mit dieser gering fügigen Sache zum ersten Male die Wirksamkeit desselben in Gang bringen wollte. Es schwebt mir dabei keinesweges blos die Möglichkeit vor, daß die Standeversammlung vielleicht sachfällig werden könnte, denn der einen Möglichkeit steht die andere gegenüber, es kann nämlich auch die Staatsregierung sachfällig werden. Ware hier ein Gegenstand in Frage, wel cher einen wesentlichen Einfluß auf die Rechte der Stände, oder des Volkes äußern könnte, so würde ich mich gewiß nicht da für entschließen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Allein nach allem, was bereits öffentlich in und außer der Kammer darüber erörtert worden ist, muß man es in der That für eine unnöthige Befürchtung halten, wenn man sagt, es werde durch die Auslegung der 109. h. der Verfassungsurkunde, wie sie im Decrete erfolgt ist, den ständischen Rechten irgend ein wesentli cher Abbruch geschehen. Ich kann in dieser Rücksicht, wenn ich auch sonst in den meisten Beziehungen mit den Herren Sepa ratvotanten vollkommen einverstanden bin, doch die Gründe nicht theilen, welche von ihnen ausgestellt worden sind, um die vermeintlich hohe Wichtigkeit des Gegenstandes anschaulich zu machen. Wenn sie ferner dem Anträge der Majorität beizutre ten bedenklich gefunden haben, und den Grundsatz hier zur Anwendung bringen: gui tcicet, consenlii-e viäklur, d. h. wer schweigt, von dem ist anzunehmen, daß er die vorliegende Auslegung für richtig halte, so gestehe ich, daß .mir dies nicht nothwendig zu folgen scheinr. Man kann in gewissen Fällen und. aus gewissen Gründen bei einer Auslegung sich beruhigen, ohne sie für richtig anzuer kennen. Ich bin in diesem Falle: ich halte die Auslegung der hohen Staatsregierung nicht für richtig, gleichwohl will ich die Sache auf sich beruhen lassen; ich kann dazu zwei Gründe ha ben, entweder weil ich diese Auslegung der hohen Staatsregie rung nicht hindern kann, oder weil ich sie nicht hindern mag. Glaubt die Kammer Mittel genug zu haben, die Auslegung der hohen Staatsregierung hindern zu können, so muß ich ihr das überlassen; allein dazu führt nur ein Weg, der allerdings zweifelhaft ist, und den zu betreten, ich gerade in diesem Falle nicht rathen mag. Es können aber auch Gründe vorhanden sein, warum man eine Auslegung nicht hindern mag. Ich mag es nicht; denn erstlich sehe ich in dieser Auslegung keinen Abbruch für dieständischenGerechtsame; zweitens magich durch diese mir unbedeutend scheinende Sache keine dauernde Diffe renz mit der Regierung herbeiführen. Habe ich mich daher noch jetzt dafür erklärt, daß die Auslegung, wie sie von den Ständen angenommen worden ist, nach meiner Ansicht die richtige sei, so brauche ich nicht zu der entgegengesetzten Mei-
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