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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 328. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mittheilttttge« über die Verhandlungen des Landtags. 328. Dresden, am 14. December. 1837. Hundert neun und vierzigste öffentliche Sitz ung der l. Kammer, am 23. November 1837. (Befchlu ß.) Berathung der Differenzen Lei Gelegenheit des Dekrets wegen Errich tung von Geldbanken. — Berathung der Differenz bei dem Ge setze wegen Errichtung einer Prediger- Wittwen- und Wai senkaffe. — Vortrag der Differenzen bei dem Gesetze über Mi- litairpensionen. — Berathung der Differenzen bei dem Gesetz entwurfs wegen Aufhebung der Bannrechte. — Berathung über die Petitionen mehrerer Rechtskandidaten wegen Zulassung zur Ausübung der Advokatur. — Viceprafident v. Deutrich: JchmußdieBemerkung wie derholen, daß der 2. Antrag nicht nothwendig ist; denn wenn man eine Bekanntmachung erlaßt und eine Frist zur Subskrip tion emraumt, so können die Einwohner anderer Städte sich auch melden, Jedermann im ganzen Lande. Deshalb ist also der Antrag nicht nothwendig. Ja, er ist aber auch gar nicht statthaft und ausführbar. Sobald die allgemeine Bekanntma chung erlassen worden, so wird die Subskription in mehrer« Städten des Landes gleichzeitig eröffnet, auch in denen, welche jetzt selbst Banken errichten wollen, und nach Ablauf der Frist geschlossen. Warum sollen nun noch Actien reservirt werden? Aus welchem Grunde? Darauf hat Niemand einen Anspruch. Jeder melde sich zur gehörigen Zeit. Referent Bürgermeister Schill: Ich würde allerdings ebenfalls von unserm Gutachten nicht abgehen können, und daß eine Differenz entsteht, halte ich nicht für so wichtig, da, wenn wir dem Anträge nicht bei treten, das größte Unglück das ist, daß keiner stehen bleibt. Jedenfalls würde es eine Benachtheiligung des übrigen Landes sein, wenn man eine bestimmte Actienzahl einer Stadt rrserviren wollte. Es würde sich auch noch fragen, ob der Andrang zu den Actien so groß sein und nicht Jeder so viel erhalten wird, als er subskribirt, und in den Städten, wo Zweigbanken sind, werden Subskriptionszettel ausgelegt, also ist die Gelegenheit zur Subskription da. DerAntrag der Depu tation ist, den frühern Antrag fallen zu lassen und dann dem 2. Anträge nicht beizutreten. Präsident: - Ich würde die Frage zu stellen haben: Db man das Gutachten der Deputation, welches dahin geht, daß man den frühern Antrag fallen lasse und nichts destoweniger dem Anträge der U. Kammer nicht beitrete, genehmigen wolle? Wird einstimmig bejaht. Der zweite Differenzpunct geht die §. 4. an und betrifft die l Höhe der Actien. Die II. Kammer wollte solche nicht unter 50V Thlr. bestimmt wissen, die t. Kammer aber diesen Punct der Vereinigung der Regierung und der künftigen Actionaire anheim stellen. Der Vorschlag der Vereinigungs - Deputation geht da hin, zu beantragen: „daß der Betrag einer Aktie bei jeder in Sachsen zu errichtenven Bank sich nicht unter 200 Thaler und nicht über 500 Thaler belaufe." — Diesem Vorschläge tritt die Kam mer mit a l l e n S t i m m e n bei, und referirt nun noch Bürger meister Schill über den einzigen bei dem Gesetze wegen Errich tung einer Predigerwittwen- und Waisenkasse zwischen beiden Kammern bestehenden Differenzpunct. Die hohe Staatsregierung hatte nämlich vorgeschlagen, daß die Beitrage der beiden Hofprediger zu der zu errichtenden Kaffe für die Lebens- und Amtsdauer der jetzt angestellten Man ner aus der Sliftungskaffe entnommen werden möchten, und es war dem die I. Kammer bcigetretm, wogegen die II. Kammer verlangte, haß auch diese Prediger den auf sie fallenden Beitrag von 16 Thlr. 16 Gr. aus eigenen Mitteln entrichten sollen. Um sich der diesseitigen Ansicht anzunähern, hat nun die H. Kammer sich jetzt dahin erklärt: „den Beitrag eines der jetzigen Hofpredi ger auf die runde Summe von 5Thalern jährlich zu setzen, der auch von jedem selbst zu bezahlen sein würde." Der Rath der Deputation geht dahin, diesem Beschlüsse beizutreten, und erlangt solches die Genehmigung aller Anwesenden. Wenn im Uebrigen im diesseitigen Protokoll vom 11. No vember die über §. 3. erfolgte Abstimmung fehlt, so ist man all gemein darüber einverstanden, daß dies nur auf einem Versehen des Secretairs beruhe und §. 3. ganz so angenommen worden sei, wie sie sich im Gesetzentwürfe befinde. Es betritt nunmehr Vicepräsident v. Deutrich die Red nerbühne, um über diejenigen Differenzen Vortrag zu erstatten, welche in Betreff desMilitairpensivnsgesetzes zwischen beidenKam- mernobwalten. EshatdeshalbdasVereinigungsverfahren stattge funden, und die Vorschläge, welche die Deputation zu machen gedenkt, sind diejenigen, welche das Ergebniß der Vereinigung ausmachen. Die erste Differenz kommt bei §. 3. vor, wo die k. Kammer die Worte: „oder das Gehör" eingerückt hatte. Die H. Kam mer hat diesen Zusatz abgelehnt, und man laßt ihn, dem Rathe der Deputation, welche ihr Gutachten durch die in,dem Berichte der jenseitigen Kammer angegebenen Gründe unterstützt, gemäß, einmüthig fallen. Eine der wichtigsten Differenzen bestand bei §. 8. hinsicht lich des von der tl. Kammer begehrten Abzugs eines Reprasenta?
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