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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 298. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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über die Miteheklitnge« Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 9. November. 288. Hundert fünf und achtzigste öffentliche Sitz« ung der II. Kammer, am 19. Oktober 1837. (Beschluß.) Verathung des anderweiten Berichts über dasAusgabe-Budjet. (Schluß der Rede des Abg. Todt:) Zu einem Mehreren könnte ich mich deshalb nicht verstehen,weil ich es um des Bewilli gungsrechtes selbst willen bedenklich finde, eine Mehrbewilligung von fast 3000 Thlrn.auszusprechen. Es würde,wenn die Summe bewilligt werden sollte^ daraus folgen, daß das ganze Bewilli gungsrecht rein illusorisch ist. Jetzt nämlich sagt man: Die Censurcollegien find otganifirt, die Sensoren find vorhanden, sie müssen doch bezahlt werden, denn fortgejagt können sie nicht werden, — also ist dafür zu bewilligen. Diese Schlußfolge ist sehr einfach. Allein geht das, daß auf solche Weise geschloffen werden kann, so steht der Staatsregierung frei, zu jeder Zeit auf dem Verwaltungswege beliebig Etwas zu vrganisiren, und wenn später darüber Ausstellungen gemacht werden sollten, darauf nur zu sagen: jetzt steht die Sache da, wo sollen die Leute hin, bezahlt müssen sie doch werden, ergo— .' Man kommt also immer wieder darauf zurück, daß zu bewilligen ist. Schon aus diesem Grunds finde ich es Höchst bedenklich, hier die Bewilligung auszusprechen, weil dann in den Händen der Verwaltung das ganze Bewilligungsrecht liegen und das Be willigungsrecht der Stände dadurch rein illusorisch werden würde. — Ich finde es aber auch deshalb bedenklich, eine Mehrbewilligung auszusprechen, weil Dasjenige, wofür man mehr bewilligen soll, doch besser geworden sein muß. Ist die Sache noch im alten Zustande, so kann nicht mehr dafür gegeben werden, als man früher gegeben hat. Nun muß ich bemerken, daß ich in der dermaligen Preßpolizei Verordnung nichts Anderes finde, als in der alten Censur. Ob die jetzige Censur oder Preßpolizei in der zweiten Instanz von Eollegien ausgeübt wird oder nicht, ist ganz gleich. Es wird von den Einzelnen — büreaukratisch — gestrichen, und es wird col- legialisch gestrichen. Ein Unterschied zwischen der alten Censur und der jetzigen Preßpplizei ist nicht zu verspüren. Es ist noch dieselbe Censur, welche früher 975 Lhqler gekostet hat; gleichwohl soll die jetzige Preßpolizei 3500 Thaler kosten, Das ist der zweite Grund, warum ich mich nicht für die Mehrbewil ligung entschließen kann. — Dann glaube ich aber auch, wenn die Censur einmal noch fyrtüestehen soll, so ist. man es der Censur selbst schuldig, daß man nicht mehr für sie bewil ligt, denn durch eine Mehrbewilligung kommt sie noch mehr in Mißkredit, als sie bereits steht. Sie hat bekanntlich viele Feinde, sie hat aber auch, ich gebe das zu, ihre Freunde. Nehme ich nun aber an, daß ihre Freunde nicht so sehr weit verbreitet sind, und daß sie mehr in Mißkredit steht, als daß sie Wohl wollen genießt, so wird sie dann, wenn man mehr für sie be willigt und sie also mehr kostet, noch mehr in Mißkredit kom men als jetzt: Es ist dies der dritte Grund, welcher mich be stimmt, die Bewilligung abzulehnen, also um der Censur selbst willen, damit sie nicht noch mehr dekreditirt wird. — Die De putation hat nun zwar wieder den Ausweg eingeschlagen, man solle nur transitorisch bewilligen, weil zum nächsten Landtage eip Preßgesetz werde vorgelegt werden. Ich habe bereits vor hin erklärt, daß ich auf den Unterschied zwischen transitorischer und etatmäßiger Bewilligung ein bedeutendes Gewicht nicht lege. Es sollen bei vorliegender Position jetzt 3500 Thaler transitorisch bewilligt werden, das heißt bis dahin, wo eine an dere Einrichtung getroffen sein wird, also bis zum nächsten Landtage. Nächsten Landtag soll nach der gegebenen Versiche rung em Gesetz über die Preßverhältnisse vorgelegt werden. Ich will nun zwar daran nicht zweifeln und habe das auch bei einer andern Gelegenheit erklärt; allein trotz dem kann ich mich nicht überzeugen, daß nun auch mit dem nächsten Land tage ein Gesetz wirklich erscheinen werde, wodurch die Preßfrei heit, wie solche durch die Verfassung garantirt worden ist, für die Landesbewohner herbeigeführt wird. Denn wird ein Gesetz über die Preßverhältniffe vorgelegt, so wie am vorigen Land tage eins vorgelegen hat, so wird es dahin kommen, daß das selbe wieder zurückgewiesen wird. Geschieht das, so wird die Staatsregierung entgegnen, sie habe ihre Zusage erfüllt und ein Gesetz vorgelegt, es sei aber nicht angenommen worden. Dann ist die Sache wieder so weit, wie sie jetzt steht. Ist die Bewilligung nun jetzt transitorisch ausgesprochen worden, so wird es dann wieder zu einer transitorischen Bewilligung kom men, und so am dritten Landtage wieder. Der Unterschied also, ob wir jetzt transitorisch oder etatmäßig verwilligen, wird hier durch ganz verschwinden. — Uebrigens scheint mir noch ein Grund, die jetzt geforderte Bewilligung abzulehnen, auch darin zu liegen, daß man, wie bei allen andern Verwaltungsbran chen, so auch be» dieser, mit einer kleinen Bewilligung anfängt und dann immer größere fordert. Erst gab es nur einzelne Cen- soren, die zu enscheidrn hatten; jetzt sind schon Collegien nöthig, und wenn jetzt Collegien nothwendig sind, so wird auch künf tig Kanzleipersonal erforderlich werden, Censurdiener, Censur- botm, vielleicht sogar berittene Censoren, uniformirte, und was weiß ich was noch für Personen. Hierin liegt also für mich
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