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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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mäßige Belastung der Staatskasse hervorgehen müßte. In Fällen der Art hat man häufig das Auskunstsmittel getroffen, daß man zur grundhaften Herstellung des Weges einen Beitrag gegeben hat, und dieser Ausweg wurde von dem Ministerium des Innern auch hier, wiewohl vergebens, versucht. Allein es ist — da es nicht zu einer Bereinigung in dieser Beziehung kam und die Gemeinden sich nicht geneigt zeigten, unter Annahme des Beitrags die Herstellung des Weges zu übernehmen — von Seiten der landespolizeilichen Straßenbehörde den Commu- nen Nichts weiter angesonnen worden, als eine mandatmä ßige Herstellung des Weges. Dies wird der verehrten Kam mer am deutlichsten werden, wenn ich eine in dieser Beziehung am 3. Juni 1834 ergangene Verordnung auf eine frühere Be schwerde der fraglichen Communen mittheile. (Der Königl. Commissair theilt diese Verordnung mit und fährt fort:) Hier aus geht hervor, daß von Seiten der landesbaupolizeilichen Straßenbehörde mehr als eine mandatmäßige Herstellung nicht verlangt worden ist. Abg. v. Lhielau: Ich begreife nicht, daß man sagen kann, die chauffeemäßige Herstellung sei nicht verlangt worden, wenn sie doch verlangt ist und wenn auch in dieser Maße gebaut worden ist. Ich vermag es nicht als mandatmäßige Herstellung anzu sehen, wenn ausdrücklich gegendasUrtheilderProvinzialbehörde, welche ausgesprochen hat, daß die CommunzuKleinschweidnitz nicht verpflichtet sei, den Weg so herzustellen, das Ministerium des Innern dennoch befiehlt, die Herstellung gerade so vorzuneh men, d. h. den Weg mit Steinknack zu beschütten, ihm die gehö rige Breite zu geben , Graben wie bei einer Chaussee anzulegcnw. Das Alles entspricht keineswegs den Vorschriften des Straßen baumandats. Der König!. Commissair sagte selbst, daß die mandatmäßige Herstellung nicht zweckmäßig sei, und doch soll das Ministerium weiter Nichts verordnet haben, als diese unzweckmä ßige Herstellung, über die jene Communen sich nie beschwert, noch sie verweigert haben. Mandatmaßig sind sie bereit, den Weg zu bauen, keineswegs aber verpflichtet, ihn chausseemaßig herzu stellen, und doch ist das bereits geschehen. Hat die Staatsre gierung Kosten ausgelegt, so ist es ihre Sache, nicht Sache der Communen, sie zu bezahlen. Mit welchem Rechte verlangt man von den Communen 500 Lhlr., um die Herstellung des Traktes aus Gemeindemitteln zu bewirken? Wenn das bessere Fortkommen alleiniger Grund sein soll, so wird man bei allen Communikationswegen Anlegung von Chausseen durch die Ge meinden verlangen können. Der Königliche Commissair hat gesagt, es sei eine Beihülfe bewilligt worden, die Commu nen hätten sich aber nicht dazu verstehen wollen. Daß finde ich sehr natürlich. Sie haben gefunden, daß der Aufwand für die Herstellung in keinem Verhältnisse zu dem Nutzen steht, den sie davon haben. Nicht ihr Betrieb ist es, daß die Straße hergs- stellt werden muß. Ein Staatszweck wird verfolgt, nicht ein Communalzweck. Eine Ueberlastung der Staatskasse würde dann erfolgen, wenn die Staatöregierung befehlen wollte, alle Com- munikationswege chausseemaßig herzustellen, oder Chausseen und Halbchausseen anzulegen ohne Chausseegeldereinnahme. Königl. Commissair D. Schaarschmidt: Zur Entgegnung erlaube ich mir nur so viel zu bemerken, daß nach den eigenen schriftlichen Mitthcilungen, welche der geehrten Deputation ge machtwordensind, es keinem Zweifel unterliegen kann, daß zwangsweisevon dem Ministerium des Innern weiter Nichts angeordnet worden sei, als eine mandatmäßige Herstellung, daß man aber— da eine mandatmaßige Herstellung wegen der gro ßen Frequenz der Straße häufig wiederkehren muß, allerdings auf dem Wege gütlicher Vereinigung eine grundhaftere Herstel lung unter Beitragsleistung von Seiten der Staatskasse bezweckt habe. Die deshalb gepflogenen Verhandlungen sind nicht von Erfolg gewesen, und nachdem dies dem Ministerium angezeigt worden war, hat dasselbe bloß eine mandatmäßige Herstellung angeordnet. Wäre von Seiten der Amptshauptmannfchaft ein Mehreres verlangt worden, so würden die Gemeinden bei dem Ministerium Beschwerde haben führen können, daß man sie über die Anordnungen der Negierung anstrenge; eine Beschwerde der Art ist aber nicht geführt worden. Referent Häntzschel (aus Königstein): Es Hatfrüherdas Ministerium angeordnet, es solle der Weg so hergestellt werden, und wenn früher den Gemeinden von dem Amtshauptmann mehr angesonnen worden ist, als sie schuldig sind, d. h. ein grund- hafter Bau, eine Belegung der Straße mit Kies, so hat der Amtshauptmann oder die Straßmbaucommission ihre Befug nisse überschritten, da weder die Halbchaussee- noch die chaussee mäßige Herstellung den Gemeinden zugemuthet werden konnte. Königl. Commissairv. Schaarschmidt: Ich bin genö- thigt, nochmals das Wort zu ergreifen, um zu bemerken, daß, wenn auch der Amtshauptmann früher gutachtlich die Meinung geäußert hat, es wäre rücksichtlich der Zweckmäßigkeit zu wün schen, daß ein halbchauffeemäßiger Bau hergestellt werde, man dennoch, als es zu einer gütlichen Vereinigung nicht gekommen war, nur eine mandatmäßige Herstellung des Weges angeord nethat. Ich wiederhole, daß, wenn die Gemeinden darüber, daß man ihnen ein Mehreres zwangsweise ansinne, Beschwerde geführt hatten, dieser Beschwerde von Seiten des Ministerium würde abgeholsen worden sein. Abg. Roux: Wir haben so eben von dem Königl. Commis sair vernommen, daß man Seiten der hohen Staatsregierung die frühem und auch die letzteren Verfügungen anders auslegt, als dies in der Petition geschieht, und daß die Staatsregierung von den Communen nicht mehr als eine communikationswegmaßige Herstellung verlangt, sowie, daß es dem Ministerium durchaus niemals in den Sinn gekommen ist, zu verlangen, daß von den Gemeindenein chausseemäßiger oder halbchauffeemäßiger Bau unternommen werde. Also scheint mir, daß der erste Lheil des Antrags sich durch diese Erklärung erledigt. Denn würde den Gemeinden ein Ansinnen gegen diese Erklärung gemacht, so rvür- den sie jedenfalls darauf fußen und sich dagegen wehren können. Allein ob sich hierdurch zugleich auch der zweite Theil des Antra ges der Deputation verüberslüssige, möchte doch noch der Erwä gung bedürfen. Mir sind die Verhältnisse bekannt und ich muß bestätigen, daß durch einen Wegbau, wie ihn das Straßenbau-
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