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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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«464 an die Deputation: Ob über jede einzelne Paragraphe eine'Dis kussion stattsinden, oder ob die Frage auf alle vierPuncte zugleich oder auf jeden einzelnen gestellt werden wird ? Stellvertretender Präsident: Auf diese Anfrage habe ich zu erwiedern, daß, wie der Referent bereits erklärt hat, der Anträg hinsichtlich aller Paragraphen unzertrennlich ist, so daß, wenn eine angenommen wird und die andere nicht, alle für nicht angenommen zu achten sind. Es würde demnach über alle zugleich abg-.stimmt werden. Abg. v. Thielau: Ich trage darauf an, daß der Refe rent die Paragraphen einzeln vorlese, und zwar in ihrer frühe ren und der jetzigen Fassung der I. Kammer. Referent Atenstädt: Ich habe bereits meim Pflicht Vollständig erfüllt. Ich habe die Paragraphen vorgelesen, wie siediel. Kammer früher, dann, wie sie die H.Kammer beschlos sen hatte, endlich den Vorschlag der Vereinigungs-Deputation und den Erfolg hinzugefügt, daß nämlich die jenseitige Kam mer auf diesen nicht eingegangen, vielmehr bei ihrem früheren Beschlüsse stehen geblieben sei. Ist es mir bei der Schnellig keit, mit welcher ich die Sache aufzufassen hatte, nicht gelun gen, die Kammer hinlänglich aufzuklären, so bin ich bereit, meinen Vortrag zu wiederholen. Man scheint zu glauben, daß das, was von der Stsatöregierung während der Debatte in der!. Kammer zu ihrem Anträge gemacht worden, der Be schluß der I. Kammer sei; das ist nicht der Fall; im Gegen- theil hat diese mit 22 gegen 17 Stimmen jenen Vorschlag der Staatsregierung, der übrigens derVermittelungsvorschlag bei der Deputationen war, abgelehnt und ist bei ihrem früheren Beschlüsse, 50 Prozent von der Beitragssumme den Ritter gutsbesitzern zu gute gehen zu lassen, stehen geblieben. Abg. v. Lhielau: Ich habe nicht den Wunsch geäußert, daß Referent wiederholen möchte, was er schon die Güte ge habt hat, zu erläutern, sondern nur die Paragraphen jede ein zeln, da ich dem Vorträge nicht habe folgen können. Ich habe darauf angetragen, weil ich glaube, daß es Pflicht jedes Abge ordneten ist, sich gehörig zu informiren. Referent Atenstädt: Ich habe beim Vorlesen des Ver- einigungsvorschlags diesen nicht durch Erläuterungen unter brochen. Erst nachdem ich denselben verlesen, bin ich auf die Details eingegangen und habe denselben zu erläutern gesucht. Indessen wenn die Kammer dics wünscht, will ich sehr geraden Vermittelttngsvorschlag der Deputation, welchen die Staats regierung zu dem ihrigen gemacht hat, Vorträgen. Nochmals aber muß ich bemerken, daß die jenseitige Kammer denselben nicht angenommen hat. Referent trägt nun die betreffenden Paragraphen vor und fährt fort: Daran soll sich §. 7 ü. anschließen und durchaus mit jenem stehen oder fallen: „die Besitzer der Rit tergüter tragen zu den Parochiillasten nur in der Parochie bei, in welche der Riltergutshof eingcpfarrt ist." Staatsminister v. Lindenau: Habe ich auch den statt gefundenen Berathungen nicht beigewohl-t, so kann ich doch voraussetzen, daß alle Gründe für und wider die Annahme des jenigen Bereinigungsvorfchläges, den die Regierung zu dem ihrigen gemacht hat, bereits umständlich und vollständig erör tert worden sind. Ich glaube daher die Kammer nur auf den eigentlichen Gesichtspunkt aufmerksam machen zu müssen, der bei der gegenwärtigen Abstimmung zunächst im Auge zu behal ten ist. Bei der heute morgen in der I. Kammer stattgefimde- nen Berathung wurde der Vermittelungsvorschlag, daß provi sorisch die Rittergutsbesitzer von der ihren Grundbesitz treffenden Quote 25 Prozent weniger bezahlen und dagegen die steuer baren Grundstücke diese 25 Prozent übertragen sollen, mit einer Majorität von 22 gegen 17 Stimmen verworfen, also nicht mit einer solchen Majorität, arm nicht das Gesetz mit dieser Mo dalität erscheinen lassen zu können, wenn letztere hier mit ge wöhnlicher Majorität angenommen wird. Daß aber dieses geschehen möge, muß ich darum wünschen, weil das Wohlthä- tige dieses Gesetzes durch die damit zu bezweckende Beseitigung unzähliger Streitigkeiten nicht bezweifelt werden kann. Im Laufe dieser Berathung ist von allen Seiten und beiden Kam mern nachgegeben worden/ und es liegt, wie ich bereits heute morgen inderl.Kammer umständlicherund inZahlen dargelegt habe, der jetzige Vereinigungsvorschlag in der Mitte der frühe ren Kammerbeschlüffe. Er enthält also das eigentliche Erforder niß eines Vergleichs, — ein gleichartiges Nachgeben aller Parteien — und ich bin überzeugt, daß er nur in seltenen^ Ausnahmsfäüen für den einen oder andern Lheil drückend ' und lästig werden kann; darum ist ein beistimmender Beschluß der verehrten Kammer nochmals zu empfehlen, da von ihm das Schicksal des Gesetzes überhaupt abhängig ist. Stellvertretender Präsident: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so werde ich annehmen, daß der Schluß der Debatte eingetreten ist, und es wird nur noch dem Referenten das Schlußwort zustehen. Abg. v. v. Mayer: Ich bin zwar nicht gemeint, über den Gegenstand zu diskutirrn, ich kann aber auch nicht zuge stehen, daß der Referent zum Schlüsse sprechen könne. Er ist Mitglied der Minorität, 6 oder 7 Mitglieder der Deputation' bilden die Majorität. Es würde daher einem Mitglieds der Majorität später zu gestatten sein, zum Schluß das Wort zu. nehmen. Referent Atenstädt: Wenn der geehrte Abgeordnete ab- gcwartet hätte, was ich sagen wollte, so würde er gefunden ha ben, daß es nicht meine Absicht sei, das Vereinigungsverfahren zu hindern. Ich habe, wie sich die Kammer noch erinnern wird, gleich anfangs versichert, ich lege auf eine größere oder Mindere Beitragssumme keinen Werth und wünsche nur, daß in der jen seitigen Kammer von ß. 7ü. zurückgegangen würde, weil durch diese die Wohlthat des Gesetzes zu sehr verkümmert werde. Wenn ich mir die Frage stelle: was hat wohl die l. Kammer veranlaßt, diese Bedingung so sehr fest zu halten, da doch den Rittergutsbesitzern einerlei sein kann, ob sie in diese oder jene Gemeinde betragen? so ist der Grund nur eine neue Begünsti gung, welche man sich dadurch zu verschaffen sucht daß alle Grundstücke einer einzigen Gemeinde zugewiesen, folglich schon
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