Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Clauß (aus Chemnitz): Bei der innigen Überzeu gung, daß die Ihnen vorliegende Petition, über welche Sie nach Anrathen der geehrten Deputation in gleicher Maße Be schluß zu fassen hätten, wie die I. Kammer dies gethan , aller dings durch Verhältnisse hervorgerufen worden ist, welche, wenn sie auch nicht gerade einen Anspruch an den Staat be gründen , der sich auf die wortgenaue Gerechtigkeit basiren läßt, d. h. auf das Recht im engeren Sinne, wie es juristische Folgen haben muß, darf ich wohl die Kammer, meiner Üeberzeugung wegen, darauf aufmerksam machen, daß der Billigkeit ge mäß nach dem ganzen Zusammenhangs von Umständen der Commun. Chemnitz Ansprüche einzuraumen sein dürften; daß hier eine Gerechtigkeit der concreten Sachlage für das Gesuch laut und vernehmlich spricht! Wenn ich aber bei der Unmöglich keit, am heutigen letzten Tage irgend, etwas Anderes zu erlangen, als einen Beschluß, wie das Deputations-Gutachten Ihnen ihn empfiehlt, deshalb denn nur wünschen kann, daß wenigstens diesem fürwahr unschädlichen Anträge beigetreten werde, so ver mag ich es auch nur zu äußern, daß ich die Art und Weise, wie die Verhältnisse sich gestaltet haben, für völlig ausreichend er achtethätte, um das Petitum selbst, so wie es vonderSiadt Chemnitz an die Ständeversammlung gelangt ist , rechtfertigen zu können. Wie die Sache liegt, sehe ich mich aber auf den Wunsch beschränkt, daß die geehrte Kammer sich mit unserer 3. Deputation und der jenseitigen Kammer einverstanden erklä ren möge. Referent v. Schröder: Dse Deputation hat sich voll kommen überzeugt, daß Nechtögründe nicht vorhanden seien. Das Cultusministerium hat keineswegs die Zusicherung ertheilt, die Lehrer anzustellen, sondern nur erklärt, auf die Anstellung derselben Bedacht zu nehmen, soweit sie passend wären. Aber der Deputation schienen Billigkeilsgründe vorzuliegen, und des halb hat sie der geehrten Kammer empfohlen, der I. Kammer beizutreten. Präside nt: Es scheint Niemand weiter sprechen zu wol len, die I. Kammer hat aus den in dem Berichts entwickelten Gründen beschlossen, die eingereichte Petition der hohen Staatsregierung zu übergeben und sie zu ersuchen, ausN. Lauschers Anstellung, in sofern nicht besondere Bedenken ent- gegenstehcn sollten, Bedacht zu nehmen. Nach Anrathen der diesseitigen Deputation ist dem Beschlüsse der l. Kammer unbe denklich beizupflichten. Ich richte daher die. Frage an die Kammer: §?b sie nach Anrathen der diesseitigen Deputation dem Beschlüsse der I.' Kammer beitreten wolle? Wird von 58 gegenIStimme bejaht.. ' - Präsident: Nun hat der N. Tauscher noch eine Petition emgereicht, die Deputation hat sich darüber verbreitet, jedoch angerathen, daß auf dessen Petition weiter nicht einzugehen sei. Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? Einstimmig bejaht. . . Präsident: Es liegt ein Antrag der 3. Deputation vors also wird wohl noch mittelst Namensaufruf darüber abzustimmen sein, und ich richte deshalb die Frage an die Kammer: Will die Kammer ihren so eben in Beziehung auf die berathene Petition gefaßten Beschluß genehmigen? Wird mit 62 gegen 3 Stimmen bejaht. Verneint wird diese Frage von den Abgg. Schuster, v. Lhielau und v.d.Pforte. — — Nach Wiedereintritt der Herren Regierungsbevollmächtig- tcn wird zum Vortrage der 4. Deputation, die anderweite Pe tition der Gebrüder Höfer zu Dresden betreffend, übergegangen, welchen der Abg. a. d. Winkel übernimmt. Die Deputa tionhat ihr Gutachten dahin abgegeben: „es möge die Kammer iM Verein mit der I.Kammer die hohe Staatsregierungersuchen, über die beschränkenden Verhältnisse der Kaufleute wegen des Handels mit inländischen, namentlich schwarzen Blechwaaren nähere Erörterungen anstellen, die Ergebnisse der künftigen Ständeversammlung mittheilen und nach Befinden einen Ge-' setzentwuxf zur BerathuNg vorlegen zu lassen, wodurch diese Be schränkungen möglichst beseitigt werden,^ und es erlangt dieses Gutachten sofort einstimmige Billigung; eS kann daher diese Angelegenheit der I. Kammer nun zugchm. -- Hiernächst theilt die 3. Deputation durch den Abg. v. D i e s- kau, als Referent in der Sache, die "Verhandlung nutz welche in der I. Kammer über die Petition der Gemeinde Nebel schütz und des Abg. Kokul st-attgcsunden. ' Die jenseitige Kammer ist den Beschlüssen der H. Kammer beigetreten, und es bewendet daher hierbei. Es erstattet nun der Vorstand der I. Deputation, Abg. Ei senstu ck,' 1) mündlichen Vortrag über den Stand, welchen die Berathung über die Hannöversche Angelegenheit nach Zu sammentritt der Vereinigungs-Deputation und nach erfolgter anderweiter Diskussion in der I. Kammer erlangt hat. Es hat nämlich nach eben eingegangenem Protokollextrakte die I. Kammer beschlossen: „die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen." Wird es, bewandten Umstanden nach, unmöglich, einen An trag an die hohe Staatsregierung zu bringen, so empfiehlt die dies seitige I.Deputation: „daß man denGegenstand (den beschlossenen Antrag nämlich) in Berücksichtigung der ertheiltrn ministeriellen Erkärung für erledigt achte, welcher Beschluß in den von dem Ministerium allenthalben dargelegten Gesinnungen seine Recht fertigung finden möge." Die Kammer tritt ohne Diskussion dem Anträge ein stimmig den 2) referirt Abg. Eisen stuck, daß bei dem VI. Punkte in dein Gesetz über Aenderungen im Untsrsuchungsverfahren zwar noch Differenz obwalte, allein bei dem Resultate der Ab stimmung in der II. Kammer, die durch einfache Majorität aus gesprochene Vereinigung nicht habe durchdringen können.. Zu IX. hat die I. Kammer den diesseits beschlossenen An trag genehmigt. Es ist daher Einvcrständniß beider Kammern vorhanden, und die gefertigte Schrift wird vom Referenten ver lesen und allenthalben genehmigt. - Ferner3) istnachMittheilung des nämlichen Referenten wegen des Hausgesttzes volles Einverständniß, da früher ein
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder