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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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-aß die Bestimmungen über die Pensionen-er Militairs nicht in einem zu günstigen Verhältnisse stehen gegen die Pensionen für die Civilstaatsdiener. Ich freue mich von Herzen, daß un sere Deputation und mit ihr die Kammer einen Weg gefunden hat, auf welchem dieser Forderung der Gerechtigkeit auf einer mildern Weise genügt 'wird, als nach den Beschlüssen -er II. Kammer, auf eine Weise, die den Militairstand gegen das, was er zrither genoß, nicht zurücksetzt und ihm doch den Vor- theil einer feststehenden Bestimmung verschafft. Wenn es aber auf der einen Seite unsere Pflicht gewesen ist, dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen über die Pensionirung des Militairs nicht unverhältnißmäßig günstig gegen die der Civilstaatsdie- ner sich gestalten, so glaube ich, ist es auf der andern Seite eben so unsere Schuldigkeit, dafür zu sorgen, daß das Militair nicht zurückgesetzt werde in Verhältnis zu dem, waL die Ci- vilstaaisdiener genießen. Eine solche Zurücksetzung scheint mir aber hier vorzuliegen. Es wird hier bestimmt, daß eine 35jäh- rige wirkliche Dienstzeit nur dann Anspruch auf Pensionirung begründen solle, wenn in dieser Zelt nicht eine Dienstleistung als Stellvertreter mit begriffen ist. Der wesentliche Unter schied zwischen einem Manne, der für sich selbst dient, und -em,, welcher als Stellvertreter eintrat, ist aber in der Thal nur der, daß Letzterer das freiwillig thut, was der Andere gezwungen thun muß. Nun dienen aber alle Eivilstaatsdie- ner freiwillig, und wenn man hier eine Pensionirung zuläßt, so gestehe ich, daß ich in der That keinen Grund einsehe, warum nicht diejenigen Militairs, die freiwillig dienen, eben so gut einen Anspruch auf Pensionirung haben sollen. Wohl wird man mir einhalten, daß der Stellvertreter durch das Ein standsquantum bereits, eine Art Vergütung erhalte; ich gebe das zu, aber wenn wir das Ergebniß einer 35jährigen Dienst zeit, von der 29 Jahren auf die Zeit der Stellvertretung fallen, bedenken, so wird ein solcher Mann immer noch niedriger gestellt sein, als der, welcher bei gleicher Dienstzeit Pension bekommt. Ein Beispiel wird das erläutern. Nehmen wir an, daß ein Mann 6 Jahre auf eigenen Namen und 29Jahre oder vielmehr 30 Jahre als Stellvertreter gedient hat, so wird er in dieser Zeit ein Einstandsquantum von 1000 Thlr. sich erworben haben; er wird also, wenn er im Stande ist, die ses Geld zu 4 x. 6. zu nutzen, einen jährlichen Gewinn .von 40 Thlr. daraus ziehen. Warscheinlich wird er es in dieser Zeit bis zum Wachtmeister, Feldwebel, Sapeur- und Pon- ronirsergeanten gebracht haben, und dann würde er Anspruch auf eine Pension von monatlich 8 Thlr., also jährlich 96 Thlr. haben, während ihm die Benutzung des Einstandsquantum nur 40 Thlr. gewährt. Ich fühle nun wohl, daß der Staat auch einen Anspruch hat, durch die Einführung der Stellver tretung nicht eine übergroße Pensionslast sich aufbürden zu lassen, und ich habe geglaubt, es würde die rechte Mitte inne gehalten, wenn man, trotz der Stellvertretung, Jedem, der 35 Jahre lang mit Ehren gedient hat, eine Pension ge währte, ihm jedoch das abrechnete, was er von seinem Ein standsquantum nach 4 x. 6. an Nutzung gewinnt. In oem beispielsweise angeführten Kalle würden dem Manne also 40 Thlr. von seiner nach diesem Gesetze ihm zukommenden Pension in Abzug zu bringen sein, und er würde, im Falle er Feldwebel oder Wachtmeister wäre, mithin eine Pension von 96 Thlr. zu erhalten hätte,' nur 56 Thlr. wirklich aus der Staatskasse, zu beziehen Huben. Es scheint das eben so billig und gerecht gegen die Staatskasse, als auch gegen die Leute zu sein, die im Staatsdienste ihre besten Jahre und Lebens kräfte verwendet haben. In diesem Sinne erlaube ich mir den Antrag zu stellen: ,,a) Aus tz. 29. «ub 1. die Worte: „wobei jedoch die Jahre der Stellvertretung nicht mitgetechnet werden" wegzulaffen, dagegen aber b) der tz. 34. am Schluffe die Worte beizufügen: „Denjenigen, welche wegen zurückge legter fünfunddreißigjähriger Dienstzeit penstvnirt werden, und die während eines Theiles dieser Zeit als Stellvertreter dienten, ist der Betrag der vierprozentigen Zinsen derEin- standssumme an der Pension zu kürzen, so daß sie nur so viel an Pension erhalten, als jenen Betrag übersteigt." Sollte dieses Amendement die Unterstützung und die Genehmigung der Kammer finden, so könnte vielleicht die Annahme der tz. 29. ausgesetzt bleiben bis nach §. 34. Präsident: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich habe nun zu fragen: Ob sie denselben unterstützen wolle? Geschieht zahlreich. Bürgermeister Wehner: Ich habe den Antrag nicht un terstützt, und zwar aus dem Grunde, weil ich glaube, -aß die Prämissen, von denen er ausgeht, nicht ganz richtig sind. Wenn Einer nämlich — ich will bei dem Falle stehen bleiben, -en der Herr Antragsteller selbst aufführte — 35 Jahre als Stellvertreter gedient hat, so hat er an und für sich und zu seinem Vortheil es ge- than, daher nicht dem Staate, sondern nmsich und denen gedient, für die er die Stellvertretung übernommen. Es ist sodann auch unrichtig, wenn man glaubt, daß Einer, der 1000 Thlr. besitzt, nicht mehr Nutzen davon ziehe, als 40 Thlr. Mit 1000 Thlr. kann man ein schönes Geschäft anfangen und dieses Kapital da bei höher nutzen, als nur zu 4 p. O., man kann vielleicht 8 bis 10 p. 6. und noch mehr davon ziehen. Ich bin daher über zeugt, daß so Einer viel besser daran ist, als ein Anderer, der monatlich 3 und 4 Thlr. Pension erhält. Ich kann mich 'also mit dem Anträge nicht einverstehen, sondern muß bei dem Gesetz entwürfe stehen bleiben, und dies um so mehr, da wir wohl keine Ursache haben, bei den Militairpensionen auf irgend eine Weise noch eine Vermehrung zu beantragen, indem die Pensionen oh nedem bei uns ziemlich schwer auf der Staatskasse lasten. Wer den Stellvertreter gemacht hat und spater das Geld bekommt, was der zu Vertretende eingelegt hat, der ist in der Regel so ent schädigt, daß er dereinst zufrieden sein kann. Bürgermeister Schill: Ich muß mich ebenfalls anschließen, denn ich glaube, es ist ein großer Unterschied zu machen zwischen dem, welcher auf eigenen Antrieb mit der Aussicht auf eine der- einstige Pension im Militärdienste bleibt, und dem, welcher als Stellvertreter fortdient. Der Letztere genießt für eine 6jährige Dienstzeit 200 Thlr.) und man kann nicht sagen, daß sich Einer,
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