Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
di-r die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am II. November. 1837. 300. Hundert sieben und achtzigste öffentliche Sitz ung der II. Ka mmer, am 21. October 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Ausgabe - Budjet. (O. Depar tement des CultUs und öffentlichen Unterrichts.) — Abg. v. Thiel au: Ich kann mich durch diese Gründe noch nicht überzeugen, daß es nicht zweckmäßig wäre, der I. Kammer beizutreten. „Sofern es thunlich" kann nichts Anderes aus drücken, als: „sofern es möglich ist," und die Dep. hat den Beweis, daß die Aufhebung thunlich sei, nicht'geliefert. Ich kann mich nicht überzeugen, daß die Deputation einen so großen Werth dar auf gelegt habe, daß das Wort: „thunlich" ausfalle. Es ist bei der frühem Berathung der Deputation selbst von 3 Mitglie dern erklärt worden, daß sie auf die Aufhebung des Instituts einen Antrag nicht richten wollten, da von dem Kömgl. Commis- sair in der Deputation erklärt wurde, daß dieses Waisenhaus nur in Folge des Wegfalls des vormaligen Soldatenkindererziehungs instituts zu Annaburg, woselbst die Katholiken 125 Stellen be saßen, eingerichtet worden sei. Sollte die Negierung ein Be denken haben, daß die Aufhebung dieser Anstalt nicht thunlich sei, so wird sie der künftigen Ständeversammlung darüber weitere Mittheilung machen. Den Antrag aber so hinzustellen, die Anstalt solle auf jeden Fall aufgehoben werden, damit könnte ich mich nie einverstehem Wenn auch dem Anträge der I. Kammer beigetreten wird, so folgt daraus noch nicht, daß eine Möglichkeit nicht vorhanden wäre, die Anwalt aufzuhcben. Deshalb wünschte ich, daß das Wort: „thunlich" mit ausgenommen werde, weil derselbe Zweck damit erreicht werden kann, den die Deputation beabsichtigt, und da die Sache von so geringem Belang ist, so sehe ich nicht ein, warum wir deshalb in eine Differenz mit der l. Kammer kommen wollen. Abg. Eisenstuck: Ich würde auch der Ansicht des Abg. v. Lhielau beitreten müssen, und zwar aus mehr als einem Grunde. Die unschuldigen Worte: „so viel thunlich " können einen Nach theil nicht bringen, selbst im Berichte, wenn der stiftungsmaßigc Zweck begründet und nachgewiesen ist, soll es fortgegeben werden. Der Antrag auf eine unbedingte Aufhebung ist also nicht vollstän dig morivirt; das kommt, daß ich mir nicht erklären kann, wie man die Aufhebung einer Stiftung so unbedingt will beantragen. Wenn diese Unterstützung an 750 Thlr. aus Staatskassen weg fällen kann, so wird dadurch das Waisenhaus nicht Weg fällen, und ich sehe nicht ein, warum man unser« katholischen Mitbürgern kein besonderes Waisenhaus lassen will. Das ist der < Grund, warum ich das Wort: „thunlich" hier für unschädlich und selbst für nützlich anerkennen muß. Referent Sachße: Sobald die 755 Thlr. nicht gereicht werden, folgt von selbst, daß die Aufhebung stattsindet; sie wer den aber wieder auf das Budjet gebracht werden, und ich besorge, daß dann wiederum über die Meinung, ob die Aufhebung thun lich oder möglich sei, Diskussion erregt wird, und wir kommen von dieser Belastung der Staatskasse nicht hinweg. Es wurde erwähnt, die katholischen Soldatenknaben hätten 125 Stellen gehabt; es sind aber nach der Volkszählung von 1834 überhaupt nur 450 katholische Soldaten vorhanden, von denen nicht der 10. Theil verhekrathet, so daß also für ihre Waisen sehr gesorgt ist. Jene Stellen bestehen noch. Der angezogene Grund dürfte also Hinwegfallen. Andere Waisen sind hingegen in den Armenhäusern von Dresden aufzunehmen, zumal diese Armenhäuser zum Theil von der Summe unterstützt werden, welche die Staatskasse für die Dresdner Armen verabreicht. Schon in dieser Hinsicht möch ten diese 755 Thlr. als eine mittelbare Vermehrung des Quan tums, welches die Stadt Dresden für ihre Armen bekommt, nicht bewilligt werden, da keine Commun im Lande eine solche Ver- willigung, dafern sie nicht auf Stiftung beruht, aus der Staats kasse erhält. Abg. Eisen stuck: Zur Berichtigung einer Thatsache habe ich zu bemerken, daß Waisenhäuser und Armenhäuser zweierlei seien. Die Waisenhäuser werden zur Armenversorgung nicht gezogen. Abg Roux: Ich könnte auf das Wort verzichten, da be reits die Abgg. v. Lhielau und Eisenstuck das Nöthige gegen den Deputations - Vorschlag vorgebracht haben. Nur in Bezug auf die letzte Aeußerung des Referenten habe ich noch zu bemerken, daß es ganz zu demselben Effekt führt, wenn wir den Antrag so stellen, wie wir ihn früher beschlossen haben, oder ihn mit dem Wörtchen: „thunlich " versehen. Der Staatsregierung wird es auf beiderlei Weise anheim gegeben bleiben, ob sie bei dem näch sten Landtage auf den Antrag eingehen will oder nicht. Geschieht das Letztere, so wird sie schon selbst die Gründe auseinander setzen und ein Postulat wieder verlegen. Abg. v. Kiesenwetter: Ich gestehe, daß ich bei den Berathungen in der Deputation mich für die Aufnahme des Wortes „thunlich" deshalb nicht erklärte, weil ich es nicht für so unschuldig halten kann, wie es gehalten wird. Daß es nicht so unbedeutend ist, beweist, daß wir in dieser Sitzung schon zweimal Diskussion über dieses.Wort gehabt haben. Ich glaube jedoch in dem gegenwärtigen Falle der l. Kammer beitreten zu können und würde geneigt sein/von dem früher gegebenen Gut-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder