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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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! gestiegen sind, bis zu x. 6 oder 10 Gr. xro 100 Thaler der Versicherungssumme nachzuzahlen; nach Ablauf der ersten 5 ! Jahre follejedoch auch die Nachzahlungsverbindlichkeit gänzlich wegfallen. Die Deputation verweist hierbei auf die Leteffenden 11. und 29. des Entwurfs und bemerkt nur, daß die Com pagnie sich anheischig gemacht hat, nach den ersten 5 Jahren die Durchschnittsprämie in soweit zu ermäßigen, als die in dieser Zeit auf die alten Versicherungen gezahlten Vergütungsgelder einen niedrigen Prämienfatz gestatten werden. (§. 30.) Der Hr. Königl. Commissair stellte die Ansicht auf, es laste sich eine Be rechnung über die Höhe einer solchen Prämie gar nicht machen, ehe nicht die neue Katastration vollendet sei, erst diese werde den wahren Werth des Jmmohiliars Herausstellen, und dann sich erst ein Überschlag machen lassen- Die Deput. dagegen geht von ganz andern Ansichten aus und glaubt, daß eine öOjahrigcEr- fahrung durch eine 2jährige nichtwiderlegt werden könne,daß aber auch die Berechnung über die wahrscheinliche Höhe der Prämie von einer Katastration irgend einer Art gar nicht abhängig sei, namentlich aber die neuere ein Anhalten gar nicht gewähren könne. Die beiliegende Tabelle sub f-. weist in einem 50jähri- gen Durchschnitt eine Prämie pro lOOTHlr von 7 Gr. 10A Pf. nach ; der Durchschnitt der letzten 15 Jahre zeigt einen Durch- Jahren auf 11 Gr. 11A Pf., der ! von 1831 bis 1835 von 5 Jahren auf 13 Gr. 2? Pf., und for derten daher 10 Gr. als Durchschnittsprämie auf die ersten 5 Jahre für 100 Thaler Versicherungswerths der bestehenden . Versicherungen. Es wurde ihnen nun von der Deputa tion eingehalten, daß der Durchschnitt der 50 Jahre, von 1787 bis 1836 lediglich eine Durchschnittsprämie von 7 Gr. 10» Pf. enthalte, und daß man hoffen dürfe, daß, wie die Er fahrung der letzten 2 Jahre bestätige, künftig die Prämie nie driger sich stellen werde; indeß konnteder Agent der Gesellschaft um so weniger einen Werth hierauf legen, als erstlich der Ver trag nicht auf50, sondern nur auf 10 Jahre abgeschlossen wer den solle, und als zweitens diese Voraussetzung lediglich auf ei ner Hoffnung beruhe, die ohne alle Basis sei, da selbst der 50jährige Durchschnitt der Prämie 7 Gr. 10Z- Pf. herausstelle. Indeß gestand der Agent zu, die Prämie auf 8 Gr. durch schnittlich herabsetzen zu wollen, unter der Voraussetzung, daß in den ersten 5 Jahren die in der Durchschnittspramie stehen bleibenden Versicherungen verpflichtet bleiben, für jedes Jahr, § Pf- 2 Z- - die Prämie von1832 —1836 —12 Gr. - 1827 — 1831 — 11 - - 1822 — 1826 — 9 -- - 1817 — 1821— 6 - zkps bei einzelnen Paragraphen deutlich herausstellten. Allein wo die Brandschaden erweislich über die festgesetzte Durch- die 4. Deputation kann nun und nimmermehr das Brandkas- schnittsprämie von H x. 0. oder 8 Groschen pro 100 Thaler an- " er 10 Gr. xro 100 Thaler der 5819 Ausführung desselben eine Strenge, Weltläufigkeit und Schwie- , das eigenthümlich Vortheilhafte, daß sie den Verlust allein ngkeit mitgetheilt hat, die eine fast allgemeine Unzufriedenheit i trägt, den Gewinn hingegen mit den Versicherten theilt, wor- erregen mußte; aus diesem Mißtrauen entstand namentlich die überdie Deputation weiter unten sich verbreiten wird. Umdie- Vorschrift, haß Niemand über H des Gebäudewerthes versichern ses zu können, mußte die Compagnie freilich eine Durchschnitts- darf, wodurch, wenn wir nun die 95 Millionen jetziger Versi- Prämie aufstellen, wollte sie nicht einem ungemessenen Risiko cherung betrachten, 16 Millionen gesetzlich unversichert blei- sich aussetzen, auf der andern Seite aber die Versicherten mcht den, so wie der Modus der Taxation, um ja nicht Jemandem ungerecht belasten. Den Petenten war von der hohen Staats- eine'zu hohe Versicherung zu gestatten. Aus diesem Systeme regierung die Einsicht der gesammten Brandversicherungsrech- ging auch mehr oder minder die Baupolizeiverordnung des nungen abgeschlagen worden, und sie vermochten daher nur Jahres 1832 hervor, da es ein richtiger Schluß war, daß, den Durchschnitt von den letzten 15 Jahren, von 1821 bis wenn man den Besitzer feuerfester Gebäude zwingen wolle, die 1835 sich, verschaffen, und dieser stellte sich auf 10 Gr. 7Pf-, feuergefährlichen Gebäude durch gleiche Höhe der Assekuranz- H der von 1826bis 1835 vonlO Jahren auf 11 Gr. 11A Pf., der Prämie mit zu übertragen, man ihm den Schutz aufeine an- " dere Art angedeihen lassen müsse, und so folgten aus einer ein zigen üngerechten Prämisse immer mehrere konsequente, aber consequent ungerechte Folgerungen. Diesem Systeme der Ge genseitigkeit steht mehr oder minder das System der Klassifika- rion entgegen. Schon auf letztem Landtage hat letzteres Sy stem warme Vertheidiger gefunden, und sand es damals keinen Anklang und wird vielleicht auch diesmal keinen finden, so glaubt die Deputation, daß es damals wie jetzt nur daran liegt, daß die hohe Staätsregierung die Wrandaffekuranz als ein Ar meninstitut betrachtet und die Befürchtung aufstellt, daß die Einführung eines Klassifikationssystems die ärmere Klaffe der Einwohner, zu welchen sie die Besitzer von Stroh- und Schin deldächern unbedingt rechnet, zu sehr drücken werde. Diese Rücksicht bestimmte damals die Ständeversammlung, wie die Protokolle derselben Nachweisen, hauptsächlich, dem alten Sy steme anzuhangen und den Gesetzentwurf anzunehmen, obschon sich bei der Berathung selbst die mißlichen Folgen dieses Prin- srninstitüt als eine Armenanstalt betrachten, und muß nach reif licher Erwägung aller dabei einschlagenden Umstände gänzlich in Abrede stellen, daß eine Unterstützung der Armen durch die Reichen in dieser Art wirklich erfolge, im Gegentheil wird sie versuchen, zu beweisen, daß der Druck dieser Anstalt hauptsäch lich aufden Stroh- und Schindeldächerngelastet hat, und daß er nach Ausführung des neuen Gesetzes noch weit mehr wie früher auf diesen Gebäuden lasten werde. Der Königliche Herr Com missair stellte zuvörderst die Bedenken der Deputation entgegen: 1) daß die in dem Vertrage angenommene Durchschnittsprämie von„8 Gr. xro 100 Thaler höher sich belaufe, als muthmaß- lich der Durchschnittsbetrag künftig sein werde, und 2) daß bei der Klassifikation die ärmere Klasse zu hohe Prämiensätze werde zahlen müssen. Ehe die Deputation übergeht zur Minderung dieser Bedenken, muß sie über die Auffindung derDurchschnitts- prämie Einiges vorausschicken. Sie hat bereits im Eingänge erwähnt, daß die Compagnie unter Anerkennung der Schwie rigkeit, ein Klassifikationssystem mit einem Schlage einzuführen, sich erbietet, für eine Durchschnittsprämie von 8 Groschen xro 100 Thaler und Nachzahlung bis zu 10 Groschen, falls die in den ersten 5 Jahren auszuzahlenden Vergütungsgelder diese Höhe erreichen sollten, die am Tage des Abschlusses des Ver trags vorhandenen Versicherungen zu übernehmen, so daß also k schnitt von 10 Gr. 71- Pf.; wollen wir aber einen richtigen Üe- dädurch die Möglichkeit gewährt wird, das Klassifikationsch-ß berblick gewinnen, so müssen wir eine periodische Zusammen- stem nach und nach und nicht eher eintreten zu lassen, als bis v stellung fertigen, welche von 5 zu 5 Jahren wegen der letztem die jetzt versicherten Gebäude entweder die Prämien bereis ein- k 15 Jahre, die der Compagnie als Grundlage gedient haben, mal ausgezahlt erhalten oder deren Besitzer freiwillig in den aufzustellen am geeignetsten sein dürste, und da zeigt sich, daß neuen Tarif übertreten, entweder durch Erhöhung ihrer frühe- ren Versicherung oder durch bestimmt erklärten Uebertritt aus der alten Assekuranz in die neue. Wird nun- in dem Augen blicke des Abschlusses in der That Nichts an der bestehenden As-- sekmanz geändert, als die Verwaltung, so hat Letztere aber
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