Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stehen. Es istdamitgemeint,daßfsuergefährlicheGebaudenichff durch besondern Antrieb in feuerfeste verwandelt werden möch ten. Darauf wirkt aber das Klassisikationssystem hin; die Deputation redet ihr das Wort, widerspricht sich folglich hier ganz- offenbar. Ich halte es aber keineswegs für den Natio nalwohlstand nachtheilig, denn es ist Thatsache, daß Derjenige am wohlfeilsten baut, welcher feuerfest baut, weil er auf lange Jahre hinaus vor allen Reparaturen gesichert, auch der Feuers gefahr weit weniger unterworfen ist, und tüchtige Oekonomen haben mir versichert, daß das Getreide und Heu und die Vor- täthe sich unter Ziegeldachs eben so gut befinden, als unter Strohdachs. Damit ist nicht gesagt, als ob man allenthal ben Strohdächer verlange. Ich mache nur darauf aufmerk sam, in welche Widersprüche man sich verwickelt, wenn man eine unhaltbare Idee durchführen will. Es liegt fast im mer auf dem platten Lande — wird gemeint — in derHand des Bauenden, einen von andern Gebäuden entfernten Bau platz bei Wasser zu wählen und dadurch sich eine niedrigere Prämie zu verschaffen. Hiermit wird ebenfalls dem Klassisi- kationssystem das Wort gesprochen. Ich gebe zu, daß eine solche Verlegung eines neuen Gebäudes öfters thunlich und stets erwünscht sei, aber daß sie in der Regel ohne große Opfer möglich sei, bezweifle ich, schon weil die Grundmauern, die Keller bei dem Neubau auf dem alten Platze benutzt, aber bei drr Brandvcrsicherung nicht entschädigt werden können. Le diglich die Rücksicht für die Versicherten bestimmt die Deputa- tation, die Aufhebung des Zwanges nicht für zweckmäßig zu hatten und den Antrag der Compagnie zu bevorworten, daß man ihr die Versicherung der Immobilien auf 10 Jahre aus schließlich übertrage, daß sie also ein Monopol erlange. Mir will die Idee, eine Landesanstalt, wodurch der Brandbe schädigte vor Ruin gesichert wird, einer ausländischen Com pagnie zu übertragen, abgesehen von den schon herausgestellten vielen Bedenken, nicht zweckmäßig und der Nationalehre nicht angemessen erscheinen. Es ist eine Eigenthümlichkeit der Deutschen, daß sie so sehr Gefallen am Ausländischen haben und das Einheimische herabziehen, daß sie in diesem Sinne ihre eigenen Regierungen ott herabsetzen. Man mag wohl Lokomotiven und Maschinen aus einem Lande, wo rin voll kommenerer Maschinenbau und dessen Stütze, groß''» Kapiral- reichthum, sich vorfindet, kommen lassen, weil man sie hier noch nicht fertigen kann; allein eine Brandversicherungsan stalt, von der wir schon seit 50 Jahren Erfahrungen haben, brauchen wir nicht aus dem Auslande einzuführen. Die Er fahrungen anderer solcher Anstalten zu benutzen, dazu bedarf es des Auslandes nicht. Sieht man auf den Tarif, auf die! Fragen, welche die Compagnie aufstellt, so sehe ich nicht,! was fürgroße Schottische Weisheit darin liegen soll, um sich dieser Compagnie in die Arme zu werfen und ihr einen so ho hen Gewinn zu verschaffen. Ich besorge, ein Lheil der Mil lionen, von welchen im Bericht die Rede, möchte in den 10 Jahren als Lehrgeld an die Compagnie bezahlt werden. Mir kommt das Lehrgeld zu hoch und die Lehrzeit zu lang vor. Es scheint aber auch nnnöthig, wenn man die Klassifikation einführen will. Man möge nur die Erfahrungen benutzen, welche vorliegen. Die Deputation und der geehrte Referent haben sich die Kammer zu Dank verpflichtet, daß sie Alles so vollständig mittheilten. Es wird benutzt werden können. Man wolle aber doch unserm Verstands dem Auslands gegenüber nicht das schlechte Kompliment machen, als ob wir nicht im Stande wären, das Klassisikationssystem selbstdurchzusührrn. Ern Abgeordneter sagt, die Negierung könne das nicht leisten, es müsse ein Privatgeschäft sein.. Es ist nun einmal seine Lieblmgsidee, die Regierungen könnten industrielle und tech nische Unternehmungen nicht leiten. Die Erfahrung wider spricht dem in Belgien, Frankreich und Nordamerika, selbst bei den Eisenbahnen. Es ist aber hier von einer Anstalt die Rede, welche zugleich und nothwendig in das Gebiet der Po lizei streift, denn es redet sich davon, gefährliche Mißbräuche, die von den Assekuranzen gemacht worden, zu verhindern, was nicht anders geschehen kann, als durch die Aufsicht der Negierung. Muß man aber diese Aufsicht haben, so ist eS b.sser, man macht das Uebrige auch gleich selbst; und haben wir es 50 Jahre lang nach einem willkührlichen Systeme ge macht, so werden wir es jetzt, wo ein Gesetz in Ausführung begriffen ist, welches uns hinreichend beschützt, füglich in die Hand der wohlgesinnten, nicht wie eine Compagnie bloß auf ihren Vortheil bedachten Regierung legen können und die Gesellschaft nicht brauchen. Die Klassifikation wird sich ebenfalls ohne fremde Hülfe ausführen lassen. Betrach, tet man den Tarif der 'Uest ok Loottsuä klomprm^, so sehe ich nicht ab, was er Besonderes bestimmt; das haben wir schon längst gewußt. Erschreckend ist es aber darum, daß, sobald ein Landgebäude weggebrannt ist, das nicht durch eine besonders günstige Lage auf Prämien Anspruch hat, solches nicht 8 Gro schen, sondern A p.6. also 18 Groschen zu bezahlen hat. Wer also jetzt von seinem Gebäude 4 Groschen p.6. beiträgt, hätte in gedachtem Falle an die Compagnie 18 Groschen x. 6. zu bezahlen. Das tst keine erfreuliche Aussicht. Im glücklichsten Falle hat er 9 Groschen zu Zahlen, biyigcr kann er nicht davon kommen; denn unter 50 6. soll die Prämie wegen vermin derter Feuergefährlichkeit nicht sinken. Die Aussicht ist, daß der Abgebrannte in der Regel 18 Groschen p. 0. zu bezahlen hat. Die Deputation stellt nun noch mehrere Berechnungen über die nach Brandunglück eintretenden Verhältnisse auf, wenn man sich der Compagnie übergiebt, oder unserer Regierung fer nerhin vertraut. Da zeigt sich allerdings Vortheil für die Ab gebrannten bei der Compagnie und der Nachtheil, wenn man die jetzigen Verhältnisse berücksichtiget. Woher rührt das? Es wird allemal angenommen, daß bei der Compagnie wohlfeil mit Stroh- oder Schindeldach wieder aufgebaut werde, der hinkende Bote, die 18 Groschen, aber kommt hinterdrein. Auch sind Stroh und Schindeln zu niedrig, die Ziegeln zu hoch an geschlagen. Die Compagnie, wird gesagt, gehe von der An sicht aus, daß sie hinsichtlich der bestehenden Assekuranz an die Stelle der zeitherigen Verwaltung trete. Will man einmal
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder