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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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gestalten. als daß in der Lausitz voll versichert werden kann. Das Sechs tel kann nicht den Grund seines Tadels abgeben. Nach meiner Überzeugung darf, was der Wohlfcchrtspolizei angehört und auf die Sitten und Moralität Einfluß hat, nur Gegenstand der Staatsregierung und nicht eines kaufmännischen Geschäfts sein. Jede kaufmännische Gesellschaft muß ihrer Natur nach, was auch gar nicht zu tadeln, auf Gewinn Bedacht nehmen, daher denn auch bei diesem kaufmännischen Geschäft der Ge winn die Hauptsache ist, welcher an der Spitze steht. Ich bin dafür, daß man sich diesem nicht, sondern der Staatsregierung vertrauen müsse, welche auf das, was gewünscht und bean tragt wird, jederzeit wohlmeinend Rücksicht nehmen wird, wäh rend die IVest ok Lootliuiä Oowxsu^ durch einen auf IO Jahr geschloffenen Contrakt zu ihrem Wortheil uns allenthalben bin den und einen ansehnlichen Gewinn aus dem Lande ziehen wird. Allerdings, einige 100,000 Lhlr. Gewinn geben einen großen Reiz. Uebrigens habe ich keineswegs behauptet, daß keine Kaution erlegt werden solle, ich habe nur gesagt, daß ich kei nen Werth darauf lege, sowie das auch bei einer Gesellschaft aus einem so reichen Lande gar keinen hat; es wird dieser un schwer sein, 2,000,000 Lhlr. zu erlegen. Es ist aber auch gegen die Nationalehre, diesem stolzen Inselvolke tributär zu werden. Das ist mir ein schlagender Grund, weshalb ich auch, und wenn es in meinem und des Landes Interesse wäre und ich sogar selbst einen Gewinn hätte, diesen Gewinn nicht theilen möchte, weil ich es nicht angemessen finde, einer frem den Gesellschaft diese Einsicht allein zuzutrauen, unserm Brand versicherungswesen eine andere Ordnung und Gestalt zu geben. Referent v, Lhielau: Ich gehe auf eine Widerlegung nicht ein, well ich spater als Referent Gelegenheit haben werde, mich darüber noch einmal zu äußern; fetzt, glaube ich, ist nicht der Ort dazu. Nur Etwas habe ich dem Abg. Sachße zu ernste- der», weil er sich wunderte, daß ich auf Abänderung des Oberlausitzer Brandversicherungsgesetzes noch keinen Antrag gestellt habe, Sobald nur die Kammer einen günstigen Be schluß in dieser Angelegenheit faßt, werde ich der Erste sein, der einen solchen Antrag stellt; darauf kann sich der Abgeord nete verlassen. Abg. Scholze: Ich Habemir einige Worte nur zu er lauben , um über diesen Gegenstand zu sprechen. Ich kann mich nicht für das Klassisikationssystem bestimmen, am aller wenigsten für die Klassifikation der Gesellschaft sVest ok 8vot- !anü. Wenn man sieht, wohin die Absicht dieser Gesellschaft geht, ss sieht man, daß sie ihre Arms polypenartig um das geliebte Sachsen schlingen will. Die Erhöhung in dem Tarif ist so willkührlich, so ungleich, daß man unmöglich über den Gegenstand schweigen kann. Ich sehe keinen Vortheil darin, sondern nur großen Nachtheil. Vergleicht man den Tarif, so können die Besitzer der Gebäude in größern Städten mit 1^ Gr. xws Hundert versichern, aber in den kleinern Städten und auf dem Lande, bei Fabriken, Mühlen, Brücken und andern ähn lichen Gebäuden, ist mit einem Thaler und im größtmöglichsten In großem Städ ten kann man sich also mit 12 Thlr. 12 Gr. auf 20,000 Thlr. versichern, dagegen kann ein ähnliches Gebäude, wie ich vor hin bemerkte, in einer kleinern Stadt oder auf dem Lande mit 12 Lhlr. nur aus 600 Lhlr. versichert wcrd.en und muß mit hin im größtmöglichsten Erhöhungsfalle 32 Mal mehr zahlen, um 33 Mal weniger zu erhalten, wie ein Gebäude in einer großen Stadt. In jedem Falle hat ein Gebäude in einem Dorfe oder in einer kleinen Stadt, wenn der Fall sich noch so günstig gestaltet, allemal noch einmal so viel Prämie zu bezah len, als in einer großen Stadt. Warum nun die großen Städte darin so begünstigt sind, kann ich nicht einsehen. Es giebt in großen Städten viele Gebäude, die in ihrem Innern i sehr feuergefährlich gebaut sind, wenn sie auch von außen noch l so gut aussehen. Ich habe selbst in einer großen Stadt vor Kurzem gesehen, daß es nicht auf eine so feuerfeste Art gebaut wird, wie es sein sollte. Die Simse werden aus Bretern ge macht , und nur mit Firniß und Sand wird ihnen ein steinar- tiger Ueberzug gegeben, dieBrandgiebel bestehen aus Fachwerk so wie die Scheidewände, und doch soll diese Bauart so be günstigt werden. Dann ist gesagt worden: wenn das Klassi- sikationssystem eingeführt wäre, würden die Städte sich weit höher versichern und dadurch das Land erleichtern. Ich kann dem aber nicht, beitretrn, insofern nicht ein Zwang eintritt; denn warum sollen sie sich höher versichern, es ist das ja nicht nothwendig, sie werden dasselbe Kapital versichern wie jetzt, und versichern sie sich hoher, so wird sich doch Keiner höher ver sichern, als bis dahin, daß er so viel Prämie zahlt, als wie gegenwärtig, und wo bleibt nun der Vortheil für das Land? Müssen sie sich höher versichern und geschehe künftig ein Un glück, so würde auch desto mehr müssen bezahlt werden. Wer müßte denn aber dann die höhere Brandvergütung bezahlen als die, welche feuergefährliche Gebäude besitzen? Ich will aa- nehmen, die Städte versichern sich bis auf 500 Millionen Thlr. wie im Deputations-Berichte angenommen worden ist. Allein was zahlen sie da? Ich will annehmen, sie versicherten sich zu 3 Groschen pro 100, so würde das im Ganzen 650,000 Lhlr. machen. Versichern sie sich etwas höher, wenn man das Mit tel ungefähr zu 4 Gr. 6 Pf. annimmt, so bezahlen sie dann gegen 900,000 Lhlr. Wenn man nun aber die ganze Ver sicherungssumme des platten Landes und der kleinen Städte wie im Deputations-Bericht zu 270 Millionen Lhlr. an nimmt, und man nimmt die Mitte ohne Erhöhung und ohne Erniedrigung wie im Tarif mit 16 Groschen an, so beträgt dieses zusammen 1,800,016 Thlr. 16 Gr., so ergiebt sich, daß ? das Land allemal zwei - oder dreimal mehr zahlen müßte, als die größern Städte, wenn sie sich gleich so hoch versichert hät ten. Also kann man auf diese Klassifikation nicht eingehen. Ich sehe daraus keinen Nutzen, auch wenn die Städte sich hö her versichern, denn so wie die Prämie sich erniedrigt, so wird das nur von Nachthell fürs platte Land sein. Es wurde ge- ; sagt, es gäbe in großen Städten wenig Brände, aber, meine Herren, es kann sich auch treffen, daß bedeutende Brände Ein anderer wesentlicher Unterschied findet sich nicht, j Erhöhungsfalle mit 2 Lhlr. zu versichern.
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