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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 314. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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ausgehoben zu werden, dieser, weil er durch Erlegung der gesetzlich bestimmten Einstandssumme von 200 Thaler der ihm obliegenden Verbindlichkeit ausweichen könne. Traurig würde es aber in der Lhat sein, wenn die hervorblühende Jugend in Zukunft nur auf kränkliche und invalide Lehrer und Führer rechnen könnte, da, was die Bemittelten anlange, nurin seltenen Fällen und unter ganz besondern Umständen sich erwar ten lasse, daß solche den Schullehrerberuf wählen und unbe denklich die Einstandssumme zahlen würden, um nur gerade diesem Berufe nicht entzogen zu werden. Unbemittelte aber könnten die gesetzlich bestimmte Einstandssumme nicht be zahlen und befänden sich daher in der größten Verlegenheit und Beforgnkß, im 20. oder 21. Lebensjahre dem Schullehrerfache, für welches sie sich vorbereitet haben, das Lebewohl, u- zwar auf immersagen zu müssen. Denn nichtallein,daßjedeSchulgemeinde daran, daß ihr künftiger Schullehrer mehrere Jahre lang Sol dat gewesen, mit Recht Anstoß nehmen und einen selbst mit den ehrenvollsten Zeugnissen verabschiedeten Soldaten zum Leh rer und Führer ihrer Kinder zu wählen, Bedenken tragen würde, sondern es stehe auch zu befürchten, daß während der Dienstzeit die vorher eingesammelten Kenntnisse und Fertigkei ten wieder verloren gehen — der gefährdeten moralischen Inte grität nicht zu gedenken/' Mit Hindeutung auf die bedenkli che Lage, in welche das Schulwesen des Vaterlandes trotz der dasselbe ordnenden Gesetze und Einrichtungen zu gerathen im Begriff stehe, wenn nicht Maßregeln ergriffen würden, durch welche den Schulamtsaspiranten entweder die Aussicht auf eine günstigere Stellung im Staate oder die Aussicht auf Er leichterung hinsichtlich der Militairpflichtigkeit gewährt werde, schließt der Petent seine Eingabe mit dem Anträge: „Die Ständevcrsammlung möge in Erwägung der Nothwendigkeit und Unentbehrlichkeit des Schulamtsstandes entweder eine Er mäßigung der Einstandssumme für Schullehrerkandidaten, na mentlich in dem Falle, daß diese über deren Fleiß und ihr Wohlverhalten günstige und vollgültige Zeugnisse beizubringen vermöchten, oder sonst eine erhebliche Abkürzung der Militair- dienstzeit für dieselben zu beschleunigen geruhen und in treuer Fürsorge für das fernere Gedeihen des Volksschulwesens ihre Aufmerksamkeit auf Maßregeln zu richten geneigt sein, durch welche dem Schullehrerstande neue Mitglieder zugeführt und zugesichert werden könnten." —Es liegt nun der Deputation, da an sie die Petition zur Prüfung abgegeben worden ist, os, ihr Gutachten hierüber der geehrten Kammer zu eröffnen. Einer Beschwerde, die nach §. 111. der Verfaffungsurkunde und 118. der Landtagsordnung zu beurtheilen und zu behandeln wäre, hat das Anbringen des Superintendenten Redlich nicht gleich geachtet werden können, vielmehr hat es von der Depu tation als einer von denen Gegenständen der ständischen Ver handlungen betrachtet werden müssen, welche nicht speziell zu dem Geschäftskreise einer der übrigen Deputationen gehören Sie hat daher von formellen Gründen der Abweisung des Pe tenten abstehen und auf die Petition selbst ohne Weiteres einge hen zu müssen geglaubt. Obwohl nicht zu leugnen ist, daß die Gründe, aus welchen der Petent eine Erleichterung der Erfül lung der Militairpflicht für die Schulamtsaspiranten, sei es durch Ermäßigung der zu erlegenden Einstandssumme oder ^urch Abkürzung ihrer Militairdienstzeit, für wünschenswert!) hält, viel für sich haben, so werden sie dennoch von denen ih nen im Allgemeinen entgegenstehenden Gründen bei weitem Überwogen. Wirft man nämlich einen Rückblick auf die wegen des Gesetzes über die Militairpflicht beim letztverwichenen Land tage stattgehabten umfänglichen ständischen Berathungen, so wird man finden, daß an die Spitze derselben die §. 30. der Verfaffungsurkunde, nach welcher ein jeder Staatsbürger der Militairpflicht Genüge zu leisten hat, gestellt ist. Schon damals hat man in reifliche Erwägung gezogen, ob nicht für die dem wissenschaftlichen Studium sich Widmenden größere Begünstigungen, als die im Gesetze enthaltenen, gestattet wer den könnten. Man fand sie jedoch um deswillen nicht angemes sen, weil dadurch Vermögende, welche füglich die Einstands summe bezahlen können, zum Nachtheil anderer in ihrer Alters klasse Befindlichen befreiet sein würden, und auch solche, wel che sich den Studien nicht mit Ernst u. zu erwartendem guten Er folge, sondern vielleicht nur in der Absicht widmen,um dadurchder Militairverpflichtung zu entgehen, den letztem Zweck leicht er reichen würden, sich auch hierdurch der Andrang zu einer wis senschaftlichen Laufbahn bei vielen eigentlich nicht dazu Quali- sizirten sehr vermehren dürfte, übrigens viele andere Verhält nisse, als z. B. bei jungen Männern, die sich im Handlungs fache, im Fabrikwesen, Maschinenbaue u. s. w. als ausgezeich net geschickt bewiesen, in manchen Fällen eben so berücksichti- genswerth erschienen, dann aber ein solches Prinzip offenbar zu weit führen würde. Ein Gleiches dürfte nun auch auf die in vor- ligender Petition befürworteten Schulamtsaspiranten Anwen dung leiden. Wollte man dem Anträge des Petenten gemäß nur bei ihnen mildernde Ausnahmen gestatten, so würden auch diese Ausnahmen die Last der Nichtausgenommenen vermehren, sie würden zu Hinterziehung der Waffenpflicht Gelegenheit ge ben, der Willkuhr bei Beurtheilung der einzelnen Fälle zu viel Spielraum lassen u. zu verderblichen Mißbräuchen führen, ja am Ende die vom Petenten gegenwärtig ausgesprochenen Besorgniß, daß es an Jünglingen, welche sich dem Schulfache zu widmen ge neigt seien, mangele, für die Zukunft in eine Besorgniß entgegen gesetzter Art, daß ein allzugroßer Zudrang vorhanden sei, um gestalten, eine Besorgniß, die bei der bekannten Abgeneigthcit Vieler zum Militairdienst um so eher Platz ergreifen könnte, als ihm hierdurch die beste Gelegenheit gegeben würde, bloß wegen Erleichterung der Militairpflicht einen Beruf zu wählen, welchen er außerdem nicht würde betreten haben. Was nun den letzten Theil des Antrags des Petenten anbelangt, daß man nämlich auf Maßregeln Bedacht nehmen möge, durch welche dem Schullehrerstande neue Mitglieder zugeführt und gesichert werden könnten, so hielt es die Deputation für annoch viel zu früh, ein Prinzip anzufechten, was erst seit kurzem ins Leben getreten, von dem es jetzt keineswegs erwiesen ist, ob es auch wirklich den von Petenten gerügten Mangel an Schulamts aspiranten zur Folge gehabt, oder ob nicht vielmehr die vorhin ge schilderte geringe Concurrenz ihren Grund in der durch das Volksschulgesetz hervorgerufenen Vervielfältigung der Schul lehrerstellen gefunden hat—> Sie hält es daher für noch nicht an der Zeit, an den desfalls getroffenen neuen gesetzlichen Bestimmungen bereits wiederum zu rütteln, glaubt vielmehr annoch von einer längern Erfahrung als zeither abhängig ma chen zu müssen, ob die vom Petenten angeregten Uebelstände sich wirklich dergestalt bethätigen, daß eine ständische Befürwor tung jenes Antrags auf deren Abhülfe als völlig gerechtferti get erscheinet. Aus diesen der Petition im Allgemeinen entge genstehenden Gründen hat sich die Deputation überhoben zu se hen gemeint, aufdas Spezielle derselben tiefer einzugehen und vielmehr ihrer geehrten Kammer anzurathen: „den Antrag des Petenten bewandten Umständen noch auf sich beruhen zu las sen." Die Eingabe, da sie im Allgemeinen an die Stände versammlung gerichtet ist, dürfte noch an die zweite Kammer abzugeben sem. Zunächst erbittet sich Has Wort Prinz Johann: Der Gegenstand scheint mir allerdings von Wichtigkeit zu sein/ indem der Umstand, daß ein Mangel
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