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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
- Links
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II Kammer. Dresden, am 16. Januar. 1855. Erste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 10. Januar 1855. Inhalt: Eröffnungsrede des Präsidenten vr. Haase. — Vereidung und Verpflichtung mehrerer Mitglieder. — Registrandenvortrag. Annahme der provisorischen Landtagsordnung. — Wahl der ersten und zweiten Deputation. Die Sitzung beginnt 11 Uhr 35 Minuten in Gegen wart des Staatsministers Vr. Zschinsky und in Anwesen heit von 55 Kammermitgliedern. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Mit dem Schluffe des jüngst verflossenen Jahres ging auch die im Jahre 1852 begonnene Finanzperiode zu Ende; daher ist auf den erst vor wenigen Lagen geschloffenen außeror dentlichen Landtag der gegenwärtige ordentliche Landtag sofort gefolgt, um auf diesem den Staatshaushalt für die Jahre 1855 bis mit 1857 ungesäumt zu ordnen. Wenn der gedachte außerordentliche Landtag sich hauptsächlich mit dem idealen Rechte, dessen Begründung, Normen und mit dem Gange, auf welchem es zu verfolgen und zur Geltung zu bringen, sich beschäftigt hat, so wird dieser ordentliche Landtag vorzugsweise mit den materiellen Interessen des Landes sich beschäftigen. Auch diese Auf gabe, welche uns vorliegt, ist eine schwere. Der Ernst der Zeit und der Verhältnisse macht sie sehr schwer. Aber hoffen wir, daß es uns gelingen werde, sie glücklich zu lösen. Haben doch Regierung und Stände nur ein und dasselbe Ziel vor Augen, des theuern Vaterlandes Wohl, das mit dem Wohl des geliebten Königs eins und unzer trennlich verbunden ist. Richten wir Alle, richten Regie rung und beide Kammern gemeinschaftlich ihre Schritte nach diesem Ziele und wir dürfen hoffen, es zu erreiche^ durch vereinte Kraft, geleitet und .getragen von allseitigem und gegenseitigem Vertrauen, von Eintracht, Mäßigung und freundlichem Entgegenkommen. Auf diesem Wege, meine Herren, lassen Sie uns gehen Hand in Hand und em glücklicher Erfolg wird solchem Bemühen und solcher Arbeit werden. Den fleißigen und redlichen Arbeiter segnet der Herr. Es gereicht mir zur höchsten Ehre, sowie zur größten Freude, daß Sr. Majestät der König aller- H. K. (1. Abonnement.) gnädigst geruht haben, mir während dieses Landtags die Leitung der Verhändlungen in dieser Kammer, in dieser Versammlung mir so theurer und hochachtbarer Männer, zu übertragen. Ihr Vertrauen, meine Herren, hat mir dazu den Weg gebahnt. Nehmen Sie dafür meinen auf richtigsten Dank. Ich werde dieses Vertrauen, welches Sie mir schenken, ebenso wie die Königliche Huld und Gnade zu verdienen mich bestreben durch treue und gewissenhafte Erfüllung der Pflichten, die mit der mir angewiesenen Stellung mir auferlegt sind. Wir gehen nun zunächst über, meine Herren, auf die Verpflichtung derjenigen Mitglieder, welche auf diesem Landtage an unsern Sitzungen noch nicht Lheil genom men haben. Es ist dies der Fall bei den Herren Hörner, Rennert, Seiler und Heyn. Sie waren jedoch bereits früher Mitglieder des Landtags. Außer ihnen sind aber noch erschienen die Herren Eckelmann aus Knobelsdorf, Abgeordneter für den dritten bäuerlichen Wahlbezirk, und Jacob, Abgeordneter für den zweiten bäuerlichen Wahlbe zirk. Da diese beiden Letztem noch nicht Mitglieder der Ständeversammlung waren, so sind diese nach Maßgabe des §. 82 der Verfassungsurkunde eidlich zu verpflichten, dahingegen die zuerst genannten vier Abgeordneten nur mittelst Handschlags der Erfüllung der früher unter Leistung dieses Eides übernommenen Verhindlichkeit anzugeloben haben. Ich ersuche nun die genannten Herren, sich zu nähern. ' . ' - (Geschieht.) Meine Herren, es ist Ihnen bekannt, daß jedes Mit glied der Kammer bei seinem Eintritt in dieselbe den im §. 82 der Verfassungsurkunde vorgefchriebenen Eid zu lei sten oder, wenn dasselbe bereits früher Mitglied der Kam mer gewesen ist, solchem nachzukommen mittelst Handschlags anzugeloben hat. Dieser Eid lautet so: „Ich schwöre zu Gott rc. die Staatsverfassung treu zu bewahren und in der Stäudeversammlung das un- zertrennliche Wohl des. Königs und des Vaterlandes nach' meinem besten Wissen und Gewissen bei nieinen Anträ gen und Abstimmungen allenthalben zu beobachten. So wahr mir Gott helfe rc." Diesen Eid. haben bereits die Abg. Hörner, Rennert/ Seiler und Heyn, da sie früher Mitglieder der Kammer gewesen sind, geleistet; ich habe sie daher nur auf die Wich tigkeit dieses von ihnen bereits geleisteten Eides aufmerk- 1
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