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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Jagdnutzungcn zeitweilig vollständig an den Staat abgegeben werden sollten; ich würde aber darin auf der einen Seite eine Härte finden und auf der andern Seite würde dieMaaß- regel nicht ausführbar erscheinen, weil sie leicht dahin führen könnte, daß in der Zwischenzeit viele Neuberechtigte lieber die Jagd ruhen ließen, anstatt dieselbe auf eine Art zu benutzen, die ihnen keinen pecuniaren Vortheil gewahrte. Diesem Praktischen Nachtheil glaubte ich dadurch begegnen zu können, wenn ich eine Lheilung der Nutzungen bevorwortete, indem dann die Neuberechtigten bei Benutzung der Jagd ein Inte resse behalten. Endlich habe ich noch bekzufügen, daß ich durch die Fassung meines Antrags zugleich dem Einwande begegnet zu haben glaube, daß in manchen Gegenden des Landes dieJagd einen sehr geringen Werth habe. Aus diesem Grunde würde es allerdings ein Unrecht enthalten, wenn man den Grundstücksbesitzern in solchen Landestheilen eine Abgabe ansinnen wollte, die sie vielleicht gar aus anderen Mitteln aufbringen müßten; diesem Einwande ist aber da durch vorgebeugt, daß ich nur einen Eheil derjenigen Nutzun gen an den Staat zeitweilig abgetreten wissen will, welche die Jagd wirklich gewahrt; wo die Jagd keinen Nutzen abwirft, da erledigt sich diese Maaßregel von selbst. Dieses zur Unter stützung 'meines Antrags. In anderer Beziehung werde ich später Gelegenheit haben, auf den einen oder den andern Punkt Mieder zurückzukommen. Jedenfalls aber glaube ich, der Antrag ist von der Beschaffenheit, daß er vielleicht einen Weg darbieten könnte, über diese wichtige Frage auch zu einer Ver einigung mit der ersten Kammer zu gelangen. Ich bitte die geehrten Anwesenden, diesen Gesichtspunkt bei der Unter stützungsfrage zugleich ins Auge zu fassen, wenn auch der Eine oder der Andere sich mit der Fassung nicht vollständig einverstehen könnte. Diese letzte Rücksicht hat mich besonders mit bewogen, den Antrag zu stellen; denn, meine Herren, darüber wird man einig sein, wie höchst wichtig und wün schenswert!) es erscheine, daß diese Angelegenheit endlich zu einem gedeihlichen Ziele gelange, damit nicht dieselbe Frage auf allen künftigen Landtagen wieder auftauche. Präsident v. Haase: Der Antrag des Herrn Viceprä- sidenten besteht aus zwei Sätzen; der erste Satz ist ganz kon form mit dem Anträge der Majorität der Deputation und es würde dieser Satz der Unterstützung nicht bedürfen; es würde daher nur der zweite Satz zur Unterstützung zu bringen sein, welcher so lautet: „Die Kammer wolle in Verbindung mit der ersten Kammer bei der Staatsregierung die sobald als möglich zu bewirkende Vorlegung eines Gesetzes beantragen, worin ausgesprochen wird, daß, mit alleiniger Ausnahme des Staatsfiscus, allen Denjenigen, welchen das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden durch Publication der Grund rechte des deutschen Volkes in Sachsen ohne Ablösung ent zogen worden ist, angemessene Entschädigung vorschußweise aus Stagtsmitteln zu gewähren sei, wodurch aber zugleich die Ausübung der Jagd, definitiv geregelt und dabei festgesetzt wird, daß der Staatskasse zu Deckung des durch die gedachte' Entschädigung verursachten Aufwandes nicht nur die ge summte Einnahme für Jagdkarten, sondern auch ein der Quote nach festzustellender Antheil derjenigen Jagdnutzun gen, deren Bezug Folge der Aufhebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund und Boden ist, für einen nach dem Bedürf nisse zu bemessenden Zeitraum zu überweisen sei." Ich frage: wird dieser Antrag unterstützt? —> Geschieht hinlänglich. Präsident 0. Haase: Ich komme nun zu dem Anträge des Abg. Käferstein. Ehe ich dem Abg. Käferstein das Word gebe, will ich zuvor dessen Antrag noch vorlesen; er lautet so: „Man wolle der hohen Staatsregierung den vollen zehnjäh rigen Betrag des Jagdkartenerlöses überlassen und ihr die Abwickelung der Jagdentschädigung an die Altberechtigten insofern anheimgebcn, als sie (die hohe Staatsregierung) mit diesem zehnjährigen Erlöse sowohl, als mit dem Ueberschuffe der bewilligten Entschädigungssumme von 500,000 Zchlr. diese Angelegenheit nach dem Verhältnisse der eingegangenen Gelder theils durch Renten, theils durch Capitalabzahlung an die Altberechtigten zu ordnen hat." Abg. Käferstein hat nun das Wort zu Motivirung seines Antrags. Abg. Käferstein: Meine Herren! Ich werde mir blos wenige Worte zur Unterstützung meines Antrags erlauben, weil schon aus den wenigen Worten hervorgeht, daß ich diese Entschädigung nur auf ganz billigem Wege abgewickelt zu sehen wünsche. Der Grundsatz, daß das Interesse des Ein zelnen dem allgemeinen Wohle des Vaterlandes hintenan stehen müsse, diesen Grundsatz will ich nur festhalten und in diesem Sinne habe ich auch meinen Antrag gestellt; nämlich es der hohen Staatsregierung zu überlassen, daß sie mit dem Betrage des zehnjährigen Erlöses aus den Jagdkarten und dann von der Ueberschußsumme jener bewilligten 500,000 Lhaler diejenigen Jagdberechtigten entschädige, welche zu entschädigen sind. Meine Herren! Ich glaube wohl mit einiger Gewißheit annehmen zu können, daß die Jagd auf fremdem Grund und Boden zu den eigentlichen Feudallasten gehört und daß sie vielleicht doch nach wenigen Jahren besei tigt worden wäre. Ich gestatte mir noch hinzuzufügen, daß die Jagd auch wirklich einen hohen Werth auf fremdem Grund und Boden nicht mehr hat. Ich kann den Beweis liefern, daß diese Jagdbefugnisse neuerdings auf sehr billige Weise verpachtet worden sind. Also aus diesen wenigen Gründen habe ich mir erlaubt, diesen Antrag auf eine höchst billige Weise zu stellen, nämlich so, daß weder die Steuer pflichtigen dadurch belästigt werden möchten, noch der brave Sinn des Sachsen, den man doch wohl eigentlich nicht mehr zu bezweifeln braucht, verletzt werde, so daß er sich auch hier billig finden lassen und eine mäßige Entschädigung gewähren wird. Das sind die wenigen Worte, die ich mir zur Unter stützung meines Antrags erlauben wollte. Präsident v. Haase: Meine Herren! Sie haben den Antrag, welcher jetzt zur Unterstützung kommen soll, vernom-
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