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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Präsident v. H a ase: Wünscht Jemand über die verge ssenen drei ersten Paragraphen das Wort? - (Es geschieht nicht.) Nimmt die Kammer §. I unverändert«»? — Einstimmig Ja. . Präsident V. Haase: Nimmt die Kammer auch 2 unverändert an? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer auch H. 3 unverändert an? — EinstimmigJa,. Referent Abg. Lehmann: ' Z.4.- Auf 'Ablösungsrenten leidet jedoch die in §. 1 ertheilte Ermächtigung keine Anwendung, vielmehr bewendet es in Ansehung der ersteren bei dem, was in §. 59 des Gesetzes vom 6. November 1843 vorgeschrieben ist. Urkundlich haben Wir dieses.Gesetz eigenhändig vollzo gen und das königliche Siegel beidrucken lassen. . Der Deputationsbericht hat auch hierzu nicht viel zu sagen und zwar Folgendes: > Zu §. 4. Zwar dürfte die nochmalige Verweisung auf das un veränderte Fortbestehen der am Schlüsse der §. 59 des Gesetzes vom 6. November 1843 hinsichtlich der Ablösungsrenten ent haltenen Bestimmung nicht unbedingt nolhwendig erschei nen, da diese Bestimmung im Gesetzentwürfe nicht aus drücklich aufgehoben wird; allein da §. 1 überhaupt alle im Grund- und Hypothekenbuche eingetragene, bleibende Lasten und Beschwerungen umfaßt, und Ablösungsrenten, obschon diese vermöge der Amortisation nicht so unbedingt als blei bende Lasten bezeichnet werden können, dock immer unter die Reallasten gehören, so kann auch mit dieser §. 4die De putation sich einverstanden erklären, und rathet sie daher der Kammer an: §.4, sowie überhaupt den Gesetzentwurf, wie er vor liegt, ohne Abänderung anzunehmen. Präsident I). Haase: Wenn Niemand über §. 4 zu sprechen begehrt, so werde ich sofort die Kammer fragen: Nimmt dieselbe §. 4 unverändert an? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Da ein allerhöchstes Decret vor liegt, so wird die namentliche Abstimmung zu erfolgen haben und so frage ich: nimmt die Kammer den vorliegen den Gesetzentwurf unverändert an? Mit Ja antworten sammtliche anwesende Kammer mitglieder: Vicepräsident v. Criegern, Abg. Kabitzsch, Secretair Kasten, - Müller a. Zschopau, - Scheibner, - v. Platzmann, Abg. Döhler, - v. Arnim, - Kölz, - Heyn, - Herrmann a. Spittwitz, - v. Wahle, - Lhiersch, - Uhlmann, - Kaferstein, - 0. Jahn, Abg. Götze/ -- Huth, - Norh,. - Köhler, - Schmelzer/ - Schulze, - Naundorf, - Elbel, - Glöckner, - Müller a. Taura, - Riedel, - Meinert, - Echarti, , - Schramm, - v. Loth, - Wunderlich, - Leithjvldt, - Barthol, - Hilbert, - Poppe, - Gruner, - v. Polenz,, . - v. Rex-Thielau, - Herrmann a. Auritz, Abg. Lehmann, - Winkler, - v. Schönfels, , ., - v. Nostitz-Drzewieckk,-:, , Böhmer, - Kleeberg, - Mogk, - Emmrich, - .Schubart, - Unger, - v. Baumann, - Hillmann, - Däweritz, - Braun, - Oehmichen a. Kiebitz, - Francke, , - OehmichenChoren, - Gatzschmann, - Georgi, - v. Brescius, - Härtel a. Leipzig, . - - Sachse,. - Zimmermann, Präsident v. Haase. Präsident 0. Haase: Es wäre sonach die Frage ein stimmig bejaht. — Wir gehen nun über auf den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf den Vor trag des Berichts der zweiten Deputation über das Budget der Staatseinkünfte. (Staatsminister Behr tritt ein.) Referent Abg. Georgi: Die Pos. 4 a. des Budgets der Staatseinkünfte betrifft die Nutzungen der Kammergüter rc. und die Motiven dazu lauten: Pos. 4. Nutzungen der Kammergüter rc. Vortheilhaftere Benutzung derselben läßt einen Mehr ertrag von 4570 Thlr. erwarten. Der Bericht der Deputation darüber lautet folgender- maaßen: Pos. 4. Nutzungen der Kammergüter und der in Zeit pacht stehenden Mühlen, Teiche rc. Der Voranschlag für diese Position in derFinanzperiode 90,350 Thlr., während für die künftige, 94,920 - in Ansatz gebracht sind, so daß die Finanzverwaltung einen Mehrertrag von 4570 Thlr. voraussieht. In Wirklichkeit ist der Unterschied noch etwas größer, da die Ausgabepos. 33 b. für die Kammergüter um 2650 Khlr. hat herabgestellt werden können, in Folge deS Wegfalls von Vergütungen an Pächter für abgelöste oder veräußerte Pachtobjecte. Das günstigere Ergebniß für diesen Theil der Staats einnahme ist Folge einiger vorteilhafteren Verpachtungen, namentlich aber des Umstandes, daß das Kammergut Ren nersdorf bis Johannis 1851 in Administration für Rechnung
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