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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Lage für eine Summe erlangt werden, wenn man dieses Gut verkaufte! Sie würde weit größer sein, als sie sich nach der Berechnung nach Steuereinheiten herausstellt. Aus allen diese» Gründen werde, ich zunächst für den Antrag des Abg. Lehmichen, Und wenn dieser nicht angenommen werden sollte, für den des Äbg. Braun stimmen. - Äbg. Rittner: Die Angelegenheit, welche dem Anträge des Abg/Oehmichen zu Grunde liegt, ist in diesem-Saale schon vielfach besprochen worden, sie hat auch viele Anhänger gefunden und es ist, wie wir-Alle wissen, auch zumLheil von der hohen Staatsregierung darauf eingegangen und es sind im Laufe der Jahre schon manche solcher Güter veräußert worden. Allein, meine Herren, es ist doch ein sehr großer Unterschied zwischen einem derartigen allmäligen Verfahren, welches darin besteht, daß, so oft ein Gut pachtfrei wird, man von Neuem erwägt und überlegt, ob die Veräußerung dessel ben zweckmäßig und rathsam sei und zwischen einem so be stimmt hingestellten Anträge, daß alle Kammergüter, sobald ihre Pachtzeit abgelaufen, sofort veräußert werden sollen. Die Gründe, welche die Deputation bewogen haben, einem solchen Anträge nicht beizutreten, sind Ihnen vorgelegt und ich darf wohl hoffen, daß sie die Mehrheit der geehrten Kam mer für sich haben werden und der Antrag des Abg. Oehmi- chen keine Annahme finde. Eine.ähnliche Richtung verfolgt der Braun'sche Antrag und da er ebenfalls Gelegenheit giebt, über diese Frage zu sprechen, so werde ich mich hauptsächlich auf diesen beschränken. Es ist dieser Antrag, wie schon er wähnt worden, ziemlich derselbe, wie der Oehmichen'sche, nur in engeren Grenzen gehalten, er führt aber theilweise zu dem selben Ziele. Es sind nun vorzugsweise zwei Gründe, welche mich bewogen haben, den Oehmichen'schen Antrag nicht zu unterstützen und welche mir auch hier gegen den Braun'schen Antrag vorzugsweise geltend erscheinen. Ich will sie in der Kürze anführen. Einmal ist es §. 17 der Verfassungsurkunde, in Folge Hessen es wohl möglich wäre, daß der Verkauf von ein oder zwei derjenigen Kammergüter, welche der Abg. Braun erwähnt hat, an dieser Paragraphe scheiterte. Ich brauche sie wohl nicht näher anzudeuten, denn Lage und Oertlichkeit dieser Güter geben wohl hinreichenden Grund zu jener Ver- muthung, kurz, ich nehme an, daß dem so sein wird. Der zweite Grund liegt für mich in der vorgeschlagenen Erwer bung von Forstgrundstücken, auch hierüber will ich meine Ansicht aussprechen, um nachzuweisen, daß jene Erwerbung doch nicht etwas ist, was unter allen Umstanden und zu allen Zeiten zu empfehlen und anzurathen unbedenklich wäre. Erstlich komme ich auf die Möglichkeit der Erwerbung selbst -solcher Grundstücke. Wir haben bereits gehört, daß es gar nicht möglich sein werde, für das Geld, welches wir aus dem Verkaufe jener drei Kammergüter lösen würden, Forstgrund stücke zu kaufen. Der Beweis dafür liegt darin, daß eine Summe von gleicherHöhe an 800,000 Ehaler in der Staats rasse bereits vorhanden ist, mitderBestimmung, Forstgrund stücke dafür anzukaufen, daß man aber schon seit mehreren Jahren noch keine Gelegenheit gefunden hat, dieses Geld da für anzuwenden. - Glauben Sie nun, daß, wenn wir in wenigen Jahren abermals 700,000 bis 800,000 Lhaler hin zulegen, der Preis dieser Forstgrundstücke nicht noch höher steigen wird j- wie überhaupt ja..jeder 'Artikels den man in großer Menge kaufen soll, will und muß, ick Preise steigt? Das würde dazu führens daß die Grundstücke, fütderen Er werbung diese'Summen bestimmt, viel theuerer bezahlt-wer den müßten- als wenn wir den Ankauf allmählig vornehmen. Was nun die Rentabilität der Forstgrundstücke anlangt , so will ich nur darauf aufmerksam machen, daß ihr Reinertrag noch nicht 3, sondern 2^ Procent betragt. Nun Muß man aber bedenkeri, daß wir die Forsigrundstücke schon zu einem weit höheten Preise kaufen müssen, daß aber ferner) wenn wir einen so hohen Reinertrag erwarten sollen, auch ein be deutender Eulturaufwand vorhergehen muß; daß ferner bei einem solchen Grundstücke, welches der Staat angekauft hat, immerhin eine geraume Zeit vergehen wird, ehe es gehörig cultivirt wird, Aus allen diesem geht hervor, daß wir für Grundstücke, die diesen Reinertrag geben sollen, höheren Kauf preis würden zahlen müssen, als mit derHöhe des Reinertrags im Einklang steht. Geben wir weniger dafür, so wird cs nicht gelingen, einen solchen Reinertrag zu gewinnen, wenig stens liefert der bisherige Reinertrag aller ForstgrUndstücke den Beweis dafür, daß er kein sehr hoher ist, weil man in der Regel nur schlechte Grundstücke zum Waldbau verwendet. Würde nun der Staat gezwungen sein, minder gute Grund stücke anzukaüfen, so ist es ja bekannt, daß solche erst nach einer langen Reihe von Jahren irgend einen besseren Ertrag gewähren. Wenn wir nutt die 800,000 Lhaler, welche wir im Domainenfond haben und die 600,000 Thaler, welche wir vielleicht durch den Verkauf der drei Domainen noch ein- nehmrn würden, zum Ankäufe von Forstgrundstücken ver wenden wollten, so würden wir jedenfalls ein sehr schlechtes Geschäft machen, denn wir würden in den nächsten 20 Jahren nur einen sehr unbedeutenden oder wahrscheinlicher gar keinen Ertrag dafür haben. Der Abg. Riedel kam noch äuf die Ansicht, Kohlenlageranzukaufen, dagegen müßteich mich noch weit mehr erklären, als gegen den Ankauf von Forstgrund stücken. Die Kohlenlager geben, wie.die geehrte Kammer weiter unten sehen wird, nur sehr geringe Erträge, es würde daher das Geld, welches wir zu deren Ankauf verwendeten, unserer Finanzcasse keinen Vortheil, eher Nachtheil bereiten. Aus diesen Gründen werde ich also dabci bleiben, gegen den Antrag des Abg. Braun zu stimmen und mache noch darauf aufmerksam, daß ja der. Antrag unserer Deputation eben auch allmälig dahin führen wird, wenn in jedem einzelnen Falle, wie dies schon geschehen ist, von Neuem geprüft und erwogen wird, ob es rathsam und zweckmäßig sei, eine Domaine zu veräußern und zugleich möglich, Forstgrundstücke zu acqui- .riren.
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