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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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sie zum Fortdienen in der actt'ven Armee nach Ablauf der'er sten drei Dienstjahre zu veranlassen und ihnen bei fortgesetz tem Dienste eine erhöhteBezahlung.zu verschaffen, da sie durch Uebernahme von Einsteherdiensten ein kleines Vermögen sich zu erwerben nicht mehr vermöchten. Wird nun der vorlie gende Gesetzentwurf auch in der zweiten Kammer angenom men und dadurch den Unteroffizieren die Gelegenheitzu Stell vertretungen und zu Erwerbung von Einstandsgeldern und deren Zinsen wieder gewahrt, so entsteht die Frage, ob und in wieweit jene Löhnungszulagen der Unteroffiziere, welche für die laufende Finanzperiode bereits mit 24,400 Lblr. in der zweiten Kammer bewilligt worden sind, wieder in Wegfall gelangen können. Der königliche Regierungscommissar, mit dem hierüber Berathung gepflogen wurde, eröffnete, daß diese Frage mit dem Gesetze über die Stellvertretung nicht in unmittelbarem Zusammenhänge stehe und er hierüber eine Erklärung zu er- theilen nicht ermächtigt sei. Jnmittelst ist dem Vernehmen nach Seiten des königlichen Kriegsministeriums der ersten Kammer die Mittheilung gemacht worden, daß dasselbe bei Wiedereinführung der Stellvertretung nur noch 12,000 Thlr. für fernere Löhnungszulagen an Unteroffiziere beanspruche, auf die übrigen 12,400 Thlr. dagegen verzichte. Es wird nun darauf ankommen, zu erörtern, inwieweit diese Erklärung der Ständeversammlung und namentlich der zweiten Kam mer genügen könne. Da aber die Beurtheilung dieser Frage allerdings eine specielle Einsicht in die Löhnungsverhältnisse der Truppen und namentlich der Unteroffiziere voraussetzt und wie alle Gegenstände desMilitairbudgets wesentlich dem Geschäftskreise der zweiten Deputation der zweiten Kammer angehört, von dieser Deputation auch in kürzester Zeit ein zweiter Bericht über das Militairbudget hinsichtlich der Dif ferenzen mit manchen Beschlüssen der ersten zu erwarten steht, worin von diesem Finanzgegenstande jedenfalls Notiz genommen werden wird, so glaubte die unterzeichnete erste Deputation, es werde angemessener sein, ihrerseits sich eines nähern Eingehens auf diese Frage zu enthalten. Als dies geschrieben wurde, war der zweite Bericht der zweiten Deputation über den betreffenden Punkt noch nicht in den Händen der Deputationsmitglieder. Durch diesen Bericht und die später darauf von der zweiten Kammer ge faßte Beschlußnahme, hat sich diese Angelegenheit nach der Ansicht der Deputation erledigt, indem die Kammer auf Vor schlag der zweiten Deputation beschlossen hat, die frühere Bewilligung von 24,400 Thlr. in Folge der vom hohen Kriegsministerium abgegebenen Erklärung auf 12,000 Thlr. zu mindern. Die erste Deputation hat deshalb etwas weiter nicht hinzuzufügen und eine Beschlußnahme über diesen Theil des Berichts nicht zu veranlassen. Es würde nun die Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf jedenfalls noch zu verschieben sein. Um aber bis dahin die Sache völlig ins Reine zu bringen, dürfte noch heute darüber Beschluß zu fassen sein, ob die Kammer auch dem Anträge der ersten Kam mer beistimme, der dahin geht: „daß bei Publikation des neuen Gesetzes die beiden früheren vom 1. August 1846 und 9. November 1848 beigedruckt werden mögen," um dadurch die Füglichkeit der unmittelbaren Vergleichung ihres Inhalts herbeizuführen. Die Deputation kann,, unter Bezugnahme z auf das oben zu 32 Gesagte, nur anrathen, diesem Anträge der ersten Kammer beizutreten. Präsident v. Haase: Ich habe nichts dem entgegenzu setzen, daß noch heute über diesen Antrag Beschluß gefaßt werde. Wünscht Jemand über diesen Schlußantrag der Deputation das Wort? — Der Antrag geht dahin, zu er klären: „daß bei Publication des neuen Gesetzes die beiden früheren vom 1. August 1846 und 9. No vember 1848 beigedruckt werden mögen." Ist dieKammer damit einverstanden, daß dieserAn- trag gestellt werde? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Hertel: Nun habe ich schließlich noch hinzuzufügen, daß die erste Kammer bemerkt hat, es habe sich die Staatsregierung erboten, zum Behuf besserer Ueber- sicht der vielfachen Bestimmungen, die in diesem nicht allzu umfänglichen Gesetze enthalten find und wodurch vielfache Bestimmungen in den vorausgegangenen öfter genannten beiden Gesetzen modisicirt werden, kurze Jnhaltsanzeigen, so genannten Minuten, den einzelnen Paragraphen beizudrucken. Die Deputation ist auch damit einverstanden und ich glaube, daß es deshalb einer besondern Beschlußnahme der geehrten Kammer nicht bedarf, zumal da sie bereits zu §. 2 den Be schluß gefaßt hat, cs möge die Staatsregierung ermächtigt werden, das Gesetz noch in besondere Abschnitte mit Inhalts anzeigen und Ueberschriften zu theilen; hierdurch dürfte jene Bemerkung der ersten Kammer, über die ein besonderer Be schluß von derselben nicht gefaßt worden ist, zugleich mit zur beifälligen Erledigung gelangt sein. Präsident v. Haase: Es würde also hierauf ein Be schluß weiter nicht zu fassen sein. Wenn Niemand dagegen Etwas einwendet, so würde ich annehmen, daß die Kammer mit meiner Ansicht übereinstimme. Dieser Gegenstand ist nun zur Zeit erledigt und wir gehen zu den Differenzen zwi schen beiden Kammern in Betreff einiger Punkte des Bud gets über, welche die zweite Deputation vorzutragen hat. Es wird Abg. Kleeberg den Vortrag darüber erstatten. Referent Abg. Kleeberg: Anderweiter Bericht über Abtheilung ll. des ordentlichen Ausgabebudgets, „Pen sionsetat," die Differenzpunkte mit der ersten Kammer betreffend. Die vorstehend bezeichnete Abtheilung des Ausgabe budgets ist in der 41. öffentlichen Sitzung der ersten Kammer berathen worden, wobei sich folgende Differenzen ergeben haben. Erster Differcnzpunkt. In der zweiten Kammer wurde der bei der allgemeinen Debatte von dem Abgeordneten Müller aus Taura gestellte Antrag, „beiderhohenStaatsregierung zu beantragen, die selbe wolle ein namhaftes Verzeichnis! aller auf Staatscafsm angewiesener Penfionaire, mit ge-
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