Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Haase: Die Kammer hatgewiß nicht nur das Befugniß, sondern auch die Befähigung, die Vorlagen der Regierung überhaupt zu prüfen und sich darüber zu ent scheiden. Stäatsminister Rabenhorst: Ich muß mir eine Be merkung erlauben. Ich tadle nicht das Verfahren an sich, nur verhindert es die Regierung, zuzustimmen, denn es ist nicht zu übersehen, welche Folgen daraus entstehen können. Abg. v. d. Planitz: Ich will nicht auf das Materielle des Gegenstandes wieder eingehen; er ist gestern hinreichend besprochen worden. Ich habe nur zu meiner Rechtfertigung und zur Rechtfertigung meines Antrags hinzuzufügen, daß derselbe mir eine nothwendige Consequenz der gestern gefaßten Beschlüsse zu sein scheint. Denn sollte nicht, wie, ich der Meinung war, durch Annahme der Beschlüsse ohnehin es sich von selbst verstehen, daß die Paragraphen des Gesetzes von 1848, welche mit diesen Anträgen in Widerspruch stehen, aus fallen, nun so müßte matt wenigstens in formeller Beziehung diese Anträge, welche angenommen worden sind, noch zu sichern suchen. Was der Herr Kriegsminrster in seinerRede angeführt hat, bezieht sich mehr gegen die gestern aufgestellten und angenommenen Anträge. Der Zusatz ist am Ende wei ter Nichts, als ein Anhängsel derselben und ich glaube, inso fern kann es auch der Regierung am Ende ganz gleich sein, ob derselbe noch von den Kammern angenommen wird oder nicht. Denn sollten die beiden ersten Anträge von der jen seitigen Kammer auch angenommen werden und sollte man sie wirklich noch dem Gesetze einverleiben, so ist dieser Zusatz antrag, nach meiner Ueberzeugung, ganz unschädlich; geschieht es aber nicht und tritt die erste Kammer den aufgestellten An sichten nicht bei, gelingt es vielmehr der Regierung, ihre An sichten noch bei spätern Verhandlungen durchzuführen, so versteht es sich von selbst, daß dieser Zusatz mit den übrigen Anträgen wieder fällt. Insofern, glaube ich, werden die Stimmen, die sich gestern für mein Amendement erklärt ha ben, auch diesem heutigen Anträge wieder beistimmen. Referent Abg. v. Hertel: Ich glaube, vom Stand punkte der Deputation aus, Einiges über diesen neuerlichen Antrag hinzufügen zu müssen. Allerdings hat durch die Er läuterung, die dem Anträge zum Grunde liegt, der heute ein gebracht worden ist, der Widerspruch einigermaaßen gehoben werden sollen, der zwischen dem gestern angenommenen An träge und den erwähnten Paragraphen des Gesetzes vom 9. November 1848 unleugbar vorhanden ist. Denn wenn in diesen soeben vorgelesenen Paragraphen steht: „Die dienst tüchtige Mannschaft einer jeden Altersklasse ist zum Dienste in die Armee vollständig einzustellen", so kann eine Freiloosung nicht stattfinden, und wenn eine Freiloosung nicht stattsindet, so kann auch eine Loosung überhaupt nicht stattfinden; denn sonst hätte die ganze Loosung keinen ernsten Zweck. Aber dessenungeachtet ist dadurch noch nicht zur vollständigen Klarheit gebracht, was nun eigentlich einzutreten hat, wenn her gestrige Antrag mit den heutigen Unteranträgen zur An nahme gelangt. Das ist nach meiner Ansicht nichts Anderes als die Nothwendigkeit, die Armee wieder auf die .alte bundes- matricularmäßige Stärke von 16,000 Mann, mit Einschluß von 4000 Mann Reserve, zu reduciren. Denn fallen jene drei Paragraphen aus, so tritt nothwendiger Weise dsi bezüg liche Bestimmung des Gesetzes von 1846 wieder ein. Denn um die Armee über die damalige Starke hinaus zu vermeh ren, wurden die vorgenannten drei Paragraphen des Gesetzes vom 9. November 1848 mit Genehmigung der Kammern ge schaffen. Nun bin ich zwar mit dem geehrten Antragsteller und wahrscheinlich mit der gesammten Kammer darin einver standen, daß wir Alle im Interesse des gesammten Vaterlan des je eher, je lieber, den Zeitpunkt herbeizuwünschen haben, wo jener frühere Zustand wieder eintritt, und diese Rücksicht ist auch von der Deputation erwogen und in den Deputations sitzungen speciell mit besprochen worden. Aber ich verweise in dieser Beziehung auf die früher» Verhandlungen dieser Kammer bei Beschlußnahme über das Budget. Da kam die Frage ausführlich zur Bcrathuug. Damals hat die zweite Deputation uns vorgetragen, daß sie in dieser Beziehung mit der Staatsregierung in Vernehmung getreten sei, daß sie nach mehrfachen Communicationen zuletzt die Mittheilung erhalten habe, bei dem dermaligen Stande der Sache könne zwar eine Reduktion der Armee nicht erfolgen, jedoch solle, wenn die Zustände nicht kriegerisch würden, wenn friedliche Verhält nisse nach innen und außen fortdauerten, der Ständeversamm lung bei dem nächsten Landtage ein vermindertes Militär budget vorgelegt werden. Hierbei beruhigte sich damals die Kammer, jedoch unter Annahme des von dem Abg. v. Abend- roth damals gestellten Antrags, der etwas weiter ging und darauf gerichtet war, es möge die Staatsregierung ermächtigt werden, auch vor Ablauf der jetzigen Finanzperiode, wenn es irgend möglich sei, zur Reduktion der Armee zu verschreiten. So weit aber, wie der jetzige Antrag geht, ging man damals nicht. Alle diese Umstände glaubte die Deputation in Be rücksichtigung ziehen zu müssen, und daß sie dies gethan, geht aus dem weitern Inhalte des Berichts selbst hervor. Es wird daher zweckmäßig sein, wenn ich das, was nunmehr im Berichte folgt, der geehrten Kammer noch mittheile. Es lautet das so: Nächstdem kann die Deputation nicht umhin,' über zwei mit dem Gesetzentwürfe in naher Berührung stehende Gegen stände, welche von ihr einfach mit in Erwägung gezogen, auch mit dem königlichen Regierungscommiffar speciell besprochen worden sind, noch Einiges hinzuzufügen. Bei Berathung des oben begutachteten Gesetzentwurfs in der ersten Kammer ist von dem Vorstande des Krigsmini- steriums in der 31. öffentlichen Sitzung Mittheilung der ersten Kammer S. 539. unter andern erklärt worden, daß gegenwärtig die Größe des von Sachsen zu stellenden Bundescontingents wieder auf daS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder