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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028264Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028264Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028264Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- Bericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für die evangelisch-lutherische Kirche im Königreiche Sachsen bestellten Deputation der Zweiten Kammer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll43. Sitzung 1157
- SonstigesBericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung für ... 1161
- SonstigesNachbericht der zur Berathung des Entwurfs einer Kirchenordnung ... 1203
- Protokoll44. Sitzung 1219
- Protokoll45. Sitzung 1243
- Protokoll46. Sitzung 1271
- Protokoll47. Sitzung 1305
- Protokoll48. Sitzung 1351
- Protokoll49. Sitzung 1385
- Protokoll50. Sitzung 1429
- Protokoll51. Sitzung 1449
- Protokoll52. Sitzung 1473
- Protokoll53. Sitzung 1509
- Protokoll54. Sitzung 1537
- Protokoll55. Sitzung 1569
- Protokoll56. Sitzung 1599
- Protokoll57. Sitzung 1621
- Protokoll58. Sitzung 1653
- Protokoll59. Sitzung 1697
- Protokoll60. Sitzung 1733
- Protokoll61. Sitzung 1763
- Protokoll62. Sitzung 1797
- Protokoll63. Sitzung 1837
- Protokoll64. Sitzung 1877
- Protokoll65. Sitzung 1893
- Protokoll66. Sitzung 1939
- Protokoll67. Sitzung 1975
- SonstigesA. Petition des Herrn Abg. Martini 2016
- Protokoll68. Sitzung 2025
- Protokoll69. Sitzung 2061
- Protokoll70. Sitzung 2095
- Protokoll71. Sitzung 2135
- SonstigesDecret an die Stände, die Zoll-, Steuer- Handels- und ... 2169
- Protokoll72. Sitzung 2175
- Protokoll73. Sitzung 2217
- Protokoll74. Sitzung 2229
- Protokoll75. Sitzung 2255
- Protokoll76. Sitzung 2293
- SonstigesBeilagen zum Deputationsbericht über Pos. 66c des Ausgabebudgets 2331
- Protokoll77. Sitzung 2339
- Protokoll78. Sitzung 2371
- Protokoll79. Sitzung 2401
- BandBand 1860/61,2 -
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M - 4)i Jn der Dberlausitz bewendet es bei der zeilherigen ' Verfassung. ,, > . , . Landt.-Acten vom Jahre-1831', Beilagen zur zwei ten.Abth. 3. Sammlung,. Seite l94.. Nach Verhandlungen in beiden Kammern gelangte > man dennoch und zwar nach Maaßgabe der deshalb er lassenen ständischen Schrift vom 29. October 1834, LaNdt.-Acten vom Jahre 18Z4, erste Abteilung, 4. Bd., Seite 562, ' zu folgender Einigung: Wir erkennen es mit Danke an, däß Allerhöchst und Höchstdieselben dürch die Vorlage dem in der' Ersten Kammer in deren 228. Sitzung geäußerten Wünsche Ge nüge geleistet und üNs somit in den Stand gesetzt ha ben, in gegenwärtiger. Schrift zugleich die in der Schrift , ppm. 2H. August dieses. Jahres vorbehaltene definitive --ErklaruW..über8 des Planes wegen Errichtung von Kreisdirectionen- abgeben zu können,. , Nach sorgfältiger Berathung erkläreü'chir uns auch bis auf diejenigen Anträge, welche wir in der Beiläge suk L zusättzmengefaßt'haben, sowohl Mit dem eingangs gedachten Plane als auch Mit'dem Inhalte des §.8 des' Planes über die Kreisdirectionen -einverstanden und tragen, was den- letzteren', qnlangt, nur. darauf.an; -daß-'' den - Kreisdirectionen'' eine Mitaüfsscht übet' die katholischen Schulen des-Landes m der Art eingerstumt werden-möge, daß -sie dieselben zu revidiren und wahrgenommene Mangel, soweit sie nicht in das Dogma eingreifen, entweder durch CoMmunicütion mit dem vorgesetzten Consistorium oder durch Anzeige, an. das Ministerium des"Cul- tus und öffentlichen -Unterrichts 'zur Erledigung zu bringen haben, ' - ' ' ein Antrag, welcher sich durch die Stellung der Kreis- directionen hinreichend rechtfertigen dürfte. - Da wir aber des Dafürhaltens sind, daß eine Ver änderung in der Consiftorialverfassung in der evangelisch lutherischen Kirche, welche auf einer Art Vertrag zwischen der Negierung und den Ständen beruht, und von Ew. Königlichem.Majestät und Ew. Königlichen Hoheit Staatsminister des Cultus in der 143, Sitzung der Ersten Kammer selbst als ein Lheil der Grundverfassung der protestantischen Kirche bezeichnet worden ist, anders nicht, als auf gesetzlichem Wege,, also nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stände erfolgen könne, so erklären wir zu dem Plane über die evangelisch-lutherisch-kirchlichen Mittelbehörden in der Voraussetzung, daß-die,in der Beilage gestellten Anträge allenthalben die höchste Ge nehmigung finden werden, qndurch nicht nur unsere stän dische Zustimmung, sondern bitten auch Allerhöchst- und Höchstdieselben: bei dessen Bekanntmachung auf irgend eine Weife auszusprechen, daß demselben die ausdrück- » 'liche/Zustimmung Allerhöchst und Höchstdero ge treuen Stände zu Lheil geworden sei. Von gleicher Wichtigkeit, wie die Consistorialver- sassung der evangelisch-lutherischen Kirche, ist uns aber auch die Stellung des Staatsministers des Cultus, als des unmittelbaren Vorgesetzten für mnsere nunmehrigen kirchlichen Mittelbehörden, im Verhältnis zu den in Lvan- Fklieio beauftragten Staatsministern. So wie wir es n. K. (S. Abonnement.) -daher zwar dankbar anzuerkennen haben, daß uns durch die .von dem Staatsminister des Cultus in der 3!v. .Sitzung der Ersten Kammer gemachte Eröffnung das von Allerhöchst- und Höchstdenenselben genehmigte Re gulativ! über die Ressortverhällnisse zwischen dem Mini- :-sterium des Cultus und öffentlichen Unterrichts und den I in LvsilAeUcis beauftragten St'aatSmmistern bekannt ge worden ist,-! so fühlen wir uns doch, da der nahe bevor stehende Schluß dieses-Landtags uns eine nähere Prü- - fung dieses Regulativs..nicht mehr erlaubte, zu dem fer nerweiten Anträge dewogew: daß Ew. König!. Majestät und Ew. König!. - Hoheit geruhen wollen, das gedachte Regulativ d'er nächsten Ständeversammlung zur Prüfung und Berathung vollständig mittheilen zu lassen. Soviel hiernächst die in der Vorerinnerung des Pla nes, über die kirchlichen Wttelbehörden enthaltene Be merkung anlangt, daß es dem Ministerium des tzultus Vorbehalten werde, die ihm untergebenen Mittelbehörden mit einer Aufsicht über die gelehrten Schulen, welche übrigens unter der unmittelbaren Aufsicht des Ministe- riums theils schon stehen, theils bleiben sollen, zu beauf tragen, so oft. es in diesen.Angelegenheiten eines Zwi- schenorgans bedürfe, so führt uns dies auf einen bei der Berathung des Gesetzes Aber -die Gelehrtenschulen in. der .-.Ersten Kammer mehrfach geäußerten .Wunsch zurück und wfr erlauben uns .daher.hier mit Rücksicht 'auf denselben die Voraussetzung auszudrücken, daß zum Behuf einer erfolgreichen Beaufsichtigung der Gelehrtenschulen von Allerhöchst- und Höchstdenenselben auf Erhaltung der Schulinspectionen werde Bedacht genommen werden. ' Nach der Beilage war all S. 2 des Plattes es nöthig erschienen/ bei der Bestimmung der Kompetenz der Kreis directionen ky "Schulsachen noch" , der Cognition über Äuföringung der zur Errichtung und Unterhaltung der Schulen erforderlichen Mittel, in gleichen der Aussicht auf die Lehre der angestellten Schul lehrer zu gedenken, auch bemerkt, es dürfe, um allen Zweifel zu entfernen, ob nicht eines oder das andere Geschäft des die Kirchen und Schulen betreffenden Wirkungskreises von der Competenz der Kreisdirectionen ausgeschlossen werden solle, und zugleich um Wiederholungen zu vermeiden, angemessen sein, die Abschnitte sub ä und 8 zusammen zu fassen' und in einer Abtheilung von den Angelegenheiten der Kirchen und Schulen zusammen zu handeln. Mbrigens sollte im Interesse des Ganzen noch ein Geschäft — nämlich die Abgabe eines Gutachtens bei der Wahl der anzustellenden Deca ne — den Kreisdirectionen künftig zugewiesen wer den, falls überhaupt die Decanatseinrichtung noch ins Leben treten sollte und es stellte die Ständeversammlung unter obiger Voraussetzung den Antrag hierauf. Ferner wurde sä Z. 3 der Wunsch der Ständeversammlung ausgesprochen, daß wegen der großen Anzahl der evangelischen Parochien 'm den Bezirken der Kreisdirectionen zu Dresden, Leipzig und Zwickau, zur Vermeidung von Gcschäftsstockungen und zu mehrerer Gründlichkeit der Erwägung bei jeder der Kl'rchen- und Schuldeputationen der Kreisdirection zu Dresden, Leip zig und Zwickau außer dem Kirchen-und Schulrathe noch ein für alle Fälle zu ernennender, -anderweit angestellter 169
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