318 Und die Worte „und dergleichen Banknoten?" — Ebenfalls einstimmig angenommen. Und dann die Worte, welche die Deputation vorge schlagen hat„Wechsel oderAnweisungen?"— Eben falls einstimmig angenommen. Der Schluß des Paragraphen lautet nun so: „endlich Maaren bei Strafe bis zu 300 Thalern oder acht Wochen Gefängniß (vergl. auch §. 35,2) selbst dann nicht verwendet werden, wenn der Arbeiter vor oder nachher zugestimmt hat." Nimmt die Kammer diesen zweiten Satz des Paragraphen an? — Einstimmig Ja. Der zweite Absatz des Paragraphen lautet so: „Arbeiter, welche in einer vorstehend verbotenen Weise bezahlt worden sind, können jederzeit die Bezahlung nach verlangen". Nimmt die Kammer diesen zweiten Absatz des Paragraphen an? — Einstimmig Ja. Nun hat der Abg. v. Nostiz-Paulsdorf dm Antrag gestellt: „Die hohe Staatsregicrung wolle die Verbote gegen Anwendung von Zahlungsmitteln, insbesondere gegen aus ländische Scheidemünze aufdienothwendigsten beschränken". Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Mit großer Majorität abgelehnt. Wir werden hiermit unsere heutigen Geschäfte schlie ßen ; ich beraume die nächste Sitzung auf künftigen -Mon tag den 3. December Vormittags 11 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung: 1) den Bericht der zweiten Depu tation über den Gesetzentwurf, die provisorische Forterhe bung der Steuern und Abgaben im Jahre 1861 betreffend;' 2) die Fortsetzung der Berathung über den Gewerbegesetz entwurf. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 8 Minuten über halb 2 Uhr). Redakteur H. Meinhold, Sekretär im König!. Ministerium des Znnern. — Druck von B. G, Teubner in «Dresden Letzte Absendung zur Post: am 9. December 1860.