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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Referent Georgi: Ich muß die Voraussetzung des Herrn Abgeordneten bestätigen, daß die Deputation das von ihm bezeichnete Verhältniß unter dem hier gewählten Ausdrucke nicht gemeint hat. Allein ich möchte auch bezwei feln , daß cs durch die Bestimmung des Paragraphen über haupt getroffen würde; denn ich bitte nur zunächst die Ueberschrist desselben zu betrachten, welche heißt: „Fabrikotd- nungen". Es würde doch gewiß das Haus, in welchem zehn Markthelfer mit Packen beschäftigt wären, nicht als Fabrik bezeichnet werden. Die Bestimmung: „ohne Unter schied des Alters und Geschlechts" hat die Deputation doch ausdrücklich hinzufügen zu müssen geglaubt, weil in vielen Fabriken Frauen und Kinder beschäftigt werden, um eben das Wort: „Arbeiter" nicht im engeren Sinne aufgefaßt zu sehen. Abg. Ploß: Da in diesem Paragraphen die Verpflich tungen und Leistungen genannt sind, welche die Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer zu vollführen haben, so wäre es doch wünschenswerth, wenn dem Antrag des Abg. Rüger statt gegeben würde. Man könnte die Bestimmung vielleicht noch besser so fassen: „insoweit solche bestehen oder eingerichtet werden". Es würde dem Fabrikanten, wie dem Fabrik arbeiter durch diese Fabrikordnung, welche doch im Locale angeschlagen werden müßte, das eingeprägt werden, was er zu leisten und wozu er sich verpflichtet hat. Den Herrn Präsidenten bitte ich deshalb, meinen Zusatzantrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Haberkorn: Der Abg. Ploß hat zu dem Rüger'schen Anträge einen Unterantrag dahin gestellt, daß dem ersteren, welcher verlangt, daß noch die Worte: „Unterstützungs- und Krankenkassen" eingeschalten werden, weiter hinzugesetzt werde: „insoweit solche bereits bestehen oder eingerichtet werden". Unterstützt die Kammer diesen Unterantrag? — Geschieht ausreichend. Abg. Martini: Bevor ich mich für oder gegen den Antrag des Abg. Rüger entscheiden kann, möchte ich gern über eine Bestimmung des h. 72 Auskunft haben. Es heißt nämlich da, daß die Fabrikordnung das Nöthige enthalten rnuß, auch: „über die Behandlung im Falle der Erkrankung oder Verunglückung". Ist hiermit ausgedrückt, daß in der Fabrikordnung den Fabrikbesitzern eine Verpflichtung auf erlegt werden kann, in Fällen der Erkrankung oder Ver unglückung der Arbeiter für diese zu sorgen, so scheint mir der Antrag überflüssig zu sein. Sollte dies aber nicht der .Fall sein, so würde ich unter Umstanden auch für den Antrag stimmen. Abg. vr. Braun: Ich wollte dasselbe äußern , was der Herr Abg. Martini bemerkt hat. Ich glaubte nämlich auch, daß in dem Satze der drittletzten Zeile: „über die Behandlung" bis: „Verunglückung" gerade der Fall ge troffen sei, den der Abg. Rüger vorhin zum Gegenstände , seines Amendements gemacht hat. Auch glaubte ich, daß in der Vorschrift über diesen Punkt zugleich die Mittel mit angegeben werden müßten, wie die Behandlung in diesen Fällen geschehen, bewirkt werden müsse. Ich glaubte also mit einem Worte, daß durch diese Bestimmung das schon erreicht sei, was der Abg. Rüger erreichen will und ich würde dem Herrn Referenten oder dem Herrn Regie- rungscommissar sehr verbunden sein, wenn Einer von Ihnen die Gefälligkeit hätte, diese Worte zu interpretiren, damit irrige Ansichten hierüber möglichst vermieden werden. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Königl. Commissar vr. Wei nlig: Diese Bestimmung ist nothwendig in der Fabrikordnung, ganz abgesehen da von, was über die Kosten der dauernden Behandlung gesagt werden muß. Man muß allemal Zweierlei unterscheiden. Wenn ein Arbeiter, während er in der Fabrik ist, erkrankt oder verunglückt, so müssen nothwendiger Weise Bestim mungen darüber vorhanden sein: was muß zunächst ge schehen? welcher Arzt soll geholt werden? wer soll sich des Kranken und überhaupt der Sache annehmen? mit einem Worte: was muß zunächst beobachtet werden? Wer nach her die Kosten der dauernden Behandlung und Pflege zu tragen hat, das ist Sache der weiteren Einrichtung. Es hat hierdurch eine bis jetzt nirgends bestehende allgemeine Verpflichtung des Fabrikherrn, die Kurkosten eines erkrankten oder verunglückten Arbeiters' ganz allein zu tragen, nicht ausgesprochen werden können und sollen, sondern nur die Verpflichtung in der Fabrikordnung, diejenigen Vor kehrungen zu treffen, welche in solchen Fällen zunächst nothwendig sind, 'damit nichts versehen werde. Daher, glaube ich, schlöffe eine der beiden Bestimmungen die ändert nicht aus. Wenn der Gesetzentwurf angenommen wird, so ist dadurch weiteren Bestimmungen über die Kranken kassen gar nicht prajudieirt und ebenso werden sich Die jenigen, die die Abänderung im Sinne des Abg. Rüger wünschen, lediglich mit der Bestimmung, von welcher gegen wärtig die Rede ist, beruhigen; denn sie enthält eben Nichts, was man aus der Fabrikordnung herauswünscht. Abg. Falcke: Bei der Erklärung des Herrn Referenten, die von dem Herrn Commissar wenigstens stillschweigend bestätigt worden ist, beruhige ich mich; nur möchte ich be merken, daß das Wort „Fabrikordnung" an sich wohl für alle Diejenigen deutlich ist, die scharf in dieser Beziehung denken; daß aber im gewöhnlichen Leben Zweifel entstehen könnten, die auch vielleicht einmal bis an die Behörden ansteigen würden. Präsident Hab e r ko r n: Es hat Niemand weiter das Wort begehrt; ich kann daher die Debatte über ß. 7L schließen und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort, Referent Georgi: Insoweit die gestellten Anträge dahin gehen, bei der gegenwärtigen Veranlassung in der
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