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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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870 H- K. 30. Sitzung, (Abgeordneter Nr. Mangler.) (L) Ich muß gestehen und befinde mich da auf dem- seben Boden wie viele meiner Freunde, daß uns an und für sich das Kirchengesetz längst nicht die Wünsche er füllt, die gestellt worden sind. Aber wir sind natürlich nicht päpstlicher als der Papst. Wir stimmen selbstver ständlich dem Gesetzentwürfe mit Freude zu, immer wieder mit dem Bedauern, daß unserer Geistlichkeit nicht mehr geholfen wird. Ich möchte deshalb nochmals empfehlen: Wir wollen dem Gesetzentwürfe nicht bloß freundlich gegenüberstehen, sondern wir wollen ihm möglichst ohne große Diskussion unsere Zustimmung er teilen. (Abgeordneter Fräßdorf: Mit Hurra! — Heiterkeit.) Für heute beantrage ich: „Die Kammer wolle beschließen, das Dekret Nr. 8 mit dem dazu gestellten Anträge auf ständische Ermächtigung" — über den sich auszulassen meines Erachtens nicht not wendig ist — „der Gesetzgebungsdeputation zur weiteren Be ratung zu überweisen." (Beifall rechts.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Niethammer. Abgeordneter vr. Niethammer: Meine Herren! Am Anfänge der Ausführungen des Herrn Vorredners, die sich in großen staatsrechtlichen Erörterungen ergingen, war ich mir nicht klar, wo er hinauswollte. Ich konnte nicht recht die Verbindung dieser Erörterungen mit der gegenwärtigen Vorlage erkennen, wenigstens nicht die zwingende Notwendigkeit, hier doch im großen und ganzen offene Türen einzurennen; das, was er ausführte, war ja zum Teil, wenigstens am Anfang, unbestritten. Am Schluffe haben wir aber gesehen, wo er hinauswollte. Er meinte, die ganze Sache ginge uns eigentlich sehr wenig an; es wäre am besten, man nähme sie in Bausch und Bogen an. (Abgeordneter Fräßdorf: Wir bezahlten und sagten nichts!) Dieser politischen Auffassung kann ich mit meinen poli tischen Freunden mich durchaus nicht anschließen. Im Gegenteil! Und damit möchte ich auf das zurückkommen, was der Herr Kultusminister an die Spitze seiner Aus führungen gestellt hat, daß die Schwierigkeiten, die wir vor zwei Jahren in der Gesetzesvorlage sahen, in der Zwischenzeit dadurch gehoben seien, daß man sich in Ar tikeln und in Zeitungen und allenthalben mit den Para am 22. Januar 1914 graphen mehr beschäftigt und über die äußere Unüber- sichtlichkeit und Schwierigkeit der Paragraphen sich Klar heit verschafft habe. Meine Herren! Es ist richtig, daß diese überaus schwierige Materie uns fremd ist. Ihre Schwierigkeit liegt aber nicht bloß darin, daß sie uns fremd ist, son dern daß das Gesetz sich wirklich durch eine ganz beson ders schwere Verständlichkeit auszeichnet, die es auch dem Geistlichen außerordentlich schwer macht. Diese Schwierig keiten werden sich auch in der Dauer nicht ganz beheben lassen. Es wird allezeit schwierig sein, sich in das Ge setz einzulesen und es zu verstehen. Der Herr Kultus minister hat früher selbst gesagt, er habe es zwei- oder dreimal gelesen, ehe er gewußt habe, um was es sich handle. (Sehr wahr!) Aber diese Schwierigkeiten zerbrechen uns den Kopf nicht so sehr, obwohl wir wünschen möchten, daß auch äußer lich das Gesetz eine etwas einfachere Gestalt bekäme. Es sind die inneren Schwierigkeiten. Und da stehe ich im direkten Gegensätze zu dem Herrn Abgeordneten vr. Mangler. Diese Schwierigkeiten werden uns auch heute sehr beschäftigen müssen und uns jedenfalls auch in der Deputation sehr zu schaffen machen. Dabei will ich gleich vorausschicken, daß wir nicht etwa die Schwierigkeiten heraussuchen, um aus ihnen eine U Ablehnung des Gesetzes abzuleiten. Im Gegenteil, wir haben, wie wir es damals schon in Aussicht gestellt haben, den ehrlichen Willen, das Gesetz zustande zu bringen. Aber wir können uns eben nicht den großen sachlichen Schwierigkeiten verschließen, die in dem Gesetze liegen. Ich komme bei den einzelnen Punkten darauf zurück. Meine Herren! Ich will mir in allen diesen Punkten die möglichste Beschränkung auferlegen, denn die Liste der Redner ist, wie ich gesehen habe, sehr groß, und das Gesetz ist eingehend in der Synode und in diesem Hohen Hause schon in allen Einzelheiten durchberaten worden. (Abgeordneter vr. Dietel: In der Synode nicht!) Der Angelpunkt, von dem das Gesetz ausgeht, sind zwei Wünsche der Geistlichen. Einmal wünschen sie die Unzuträglichkeiten beseitigt zu sehen, wenn es sich um die Aufbesserung ihrer Gehälter handelt. Das ist doch wohl der ursprünglichste Grund dieser Vorlage. Wir erkennen denn auch mit Bedauern an, daß dieser Grund berechtigt ist. Es ist zwar nicht als berechtigt anzufehen, auch in kleinen Gemeinden, wenn dem Geist lichen in dem Augenblick, wo sein Gehalt gesetzmäßig steigen soll, Schwierigkeiten gemacht werden. Wir müssen das in allen Fällen — und die Fälle sind nicht so zahlreich, wie man geneigt ist anzunehmcn — aufs tiefste bedauern,
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