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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,1
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028365Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028365Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028365Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 49
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 63
- Protokoll8. Sitzung 149
- Protokoll9. Sitzung 241
- Protokoll10. Sitzung 323
- Protokoll11. Sitzung 325
- Protokoll12. Sitzung 363
- Protokoll13. Sitzung 375
- Protokoll14. Sitzung 381
- Protokoll15. Sitzung 385
- Protokoll16. Sitzung 389
- Protokoll17. Sitzung 447
- Protokoll18. Sitzung 531
- Protokoll19. Sitzung 535
- Protokoll20. Sitzung 599
- Protokoll21. Sitzung 613
- Protokoll22. Sitzung 651
- Protokoll23. Sitzung 693
- Protokoll24. Sitzung 713
- Protokoll25. Sitzung 731
- Protokoll26. Sitzung 769
- Protokoll27. Sitzung 795
- Protokoll28. Sitzung 809
- Protokoll29. Sitzung 821
- Protokoll30. Sitzung 861
- Protokoll31. Sitzung 895
- Protokoll32. Sitzung 907
- Protokoll33. Sitzung 959
- Protokoll34. Sitzung 1025
- BandBand 1913/14,1 -
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II. K. SO. Sitzung, (Abgeordneter l>r. Niethammer.) llowenn durch eine solche, meistens nicht bedeutungsvolle Angelegenheit eine Verstimmung in die Gemeinde ein zieht, die geeignet ist, das kirchliche Leben zu beeinträch tigen. Aber, meine Herren, die brutalen Tatsachen liegen nun einmal vor, die Geistlichen leiden ungeheuer unter diesen Tatsachen, und sie sind die Nächsten dazu, das zu beurteilen. Wir müssen uns ihrem Urteil darin fügen. Wir erkennen an, daß, wenn das der Fall ist, daß sie leiden, wir dazu berufen sind, Abhilfe zu schaffen, und wir wollen gern die Hand dazu bieten. Der andere Grund, der dem Gesetze unterliegt, ist der Wunsch der Geistlichen und überhaupt auch unser Wunsch, einen gerechteren Ausgleich zwischen den hochdotierten und den geringer dotierten Stellen zu schaffen. Es wird als Ungerechtigkeit empfunden, wenn Geistliche mit einer kleineren Seelenzahl und mit geringerer Arbeit und Ver antwortung höheres Stelleneinkommen haben als Geistliche, die ungeheuer viel zu tun haben, eine große Seelenzahl und große Verantwortung haben. Diesen Zustand haben wir schon seit vielen Jahren mit Bedauern gesehen. Er ist immer unhaltbarer geworden, und ihn bei dieser Ge legenheit abzuschaffen oder wenigstens zu mildern, soweit das Gesetz die Hand dazu bietet, dazu wollen wir gerne mit beitragen. (Sehr wahrt) M Auch den Übelstand müssen wir den Gemeinden ohne weiteres als vorhanden zubilligen, daß es nicht schön ist, wenn sie nicht wissen, womit sie zu rechnen haben; zumal kleine Gemeinden müssen mehr oder weniger wissen, auf welchen Betrag sie ihren Haushaltplan einzurichten haben. Es liegt im Interesse der ganzen konstanten Behandlung der Gemeindeverwaltung, wenn auf diesem Gebiete mehr Ordnung und Einheitlichkeit hergestellt wird. Diesen Dingen aber, denen wir ohne weiteres unser Wohlwollen entgegenbringen, stehen auch eine Anzahl Be denken größerer oder geringerer Bedeutung gegenüber, und unser Wohlwollen kann uns nicht abhalten, auch den Bedenken mit aller Gründlichkeit und allem Ernste in die Augen zu leuchten. Da sind es zunächst die Stiftungen, die durch das Gesetz eine andere Gestaltung bekommen sollen, als wir das bisher gewohnt sind. Ich will auf die Frage nicht näher eingehen. Sie ist auch durch Rechtsgutachten im Sinne der Regierungsvorlage zunächst einmal festgelegt, und wir werden sehen, daß wir uns mit diesen Rechls- gutachten abfinden können, wenn wir auch bis jetzt nicht verschweigen können, daß sie wirklich überzeugend auf uns nicht wirken, daß wir mehr den guten Willen darin sehen. An dem guten Willen soll es bei uns auch nicht am 22. Januar 1914 871 fehlen, soweit wir dazu verfassungsmäßig in der Lage iO) sind. Denn die praktischen Bedürfnisse haben unter allen Umständen ihre berechtigte Bedeutung bei der Gestaltung von Verhältnissen, die nun einmal nicht für alle Ewigkeit festzuhalten sind, sondern sich in gewisser Hinsicht im Flusse befinden. Eine andere Frage, auf die schon von den Herren Vorrednern eingegangen worden ist, betrifft die Gehalts frage der Geistlichen. Der Name des Dekrets könnte zu der Annahme verleiten, daß die Geistlichen eine Ver besserung ihrer Gehälter bekommen, und darin liegt, wie ich aus dem Synodalbericht gesehen habe, ein wesentlicher Grund der Ablehnung für die Herren, die sich in der Synode gegen die Vorlage gestellt haben. Sie sagen: Wenn wir einmal ein derartiges Gesetz zur Beratung und Beschlußfassung bringen, müssen wir reine Wirtschaft machen, dürfen wir nicht ein Stück bloß erledigen, sondern müssen die wichtige Frage, die zweifellos von den Geist lichen berechtigterweise aufgeworfen wird, daß sie den Beamten gleicher akademischer Vorbildung gleichgestellt werden, gleichzeitig damit erledigen. Das ist ja die Grundlage unserer ganzen Beamtengehalts gesetzgebung, ich erkenne das an sich an. Aber auf der anderen Seite müssen wir uns doch damit abfinden, daß die Geistlichen diesen schroffen Standpunkt in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl nicht einnehmen. Auch wir müssen darauf Hinweisen, wie schwierig es ist, ungleiche Verhältnisse miteinander zu vergleichen. Denn der geistliche Stand läßt sich nicht in Bausch und Bogen mit dem des Lehrers ver gleichen, und es ist eine ziemlich einseitige Art der Ver gleichung, wenn man bloß die akademische Vorbildung als Grundlage für Vergleiche anführen wollte. Ich möchte den Geistlichen nicht wehtun damit, aber ich kann doch auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß, wenn sie das Ziel erreichten, sie auch gewisse Rechte opfern müßten. Denn von ungefähr !5oO geistlichen Stellen, die wir im Lande haben, gehen ungefähr IOO Stellen mehr oder weniger weit über das Endgehalt der 6000 M. hinaus. (Sehr richtig!) Diese Stellen würden dann reduziert werden müssen, und die Geistlichen, die das betrifft, würden mit dieser Gleich stellung nicht zufrieden sein. Wir müssen auch berücksichtigen, daß in der Bestimmung, daß die Geistlichen neben dem Gehalt unter allen Umständen Wohnung und Garten be kommen müssen, und wenn es nicht möglich ist, dies zu gewähren, ihnen dann das entsprechende Entgelt gegeben werden muß, ein wesentlicher Vorteil vor ganzen Kate gorien von Beamten liegt. Ich glaube, wir können uns über dieses Bedenken auch hinwegsetzen. 132*
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