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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (9. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- ArtikelGroße Arbeitstagung des Deutschen Handwerks 639
- ArtikelEin Geschäft entwickelt sich 640
- ArtikelAmtliche Mitteilung des Reichsinnungsverbandes des ... 642
- ArtikelZubehörhandel des Uhrmachers und Neuordnung der Meisterprüfung 642
- ArtikelDer Zubehörhandel im Handwerk 643
- ArtikelFür die Werkstatt 644
- BeilageSteuer und Recht (Folge 5) 9
- ArtikelWochenschau der U 645
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 646
- ArtikelFirmennachrichten 646
- ArtikelPersonalien 646
- ArtikelFragekasten 647
- ArtikelWirtschaftszahlen 647
- ArtikelAnzeigen 648
- ArtikelUnsere Ostmark 649
- ArtikelUnser Sudetenland 651
- ArtikelInnungsnachrichten 652
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 50 DIE UHRMACHERKUNST 645 WtoUcH&cUau, die ^0^3 Reichshandwerksmeister Schramm bei Generalfeldmarschall Hermann Göring Am Sonntag, dem 27. November, wurde Reichshandwerks- meister SA. - Oberführer Schramm MdR. von dem Beauf tragten für den Vierjahresplan, GeneralfeldmarschaJI Hermann Göring, zu einer längeren persönlichen Unterredung emp fangen. Die Aussprache hatte insbesondere den Einsab des Handwerks für die großen staatspolitischen und nationalwirl- schaftlidien Gegenwartsaufgaben zum Gegenstand. (VI 1/10234) Einziehung von Handwerkerforderungen durch die Kreishandwerkerschaften In einem Erlab vom 3. Nov. 1938 — III. WO. 20 203/38 — an den Regteiungspräsidenten in Frankfurt (Oder) erklait sich der Rcichswirtschaftsminister damit einverstanden, dab die Kreis handwerkerschaften — soweit sie von den Handwerkskammern gemäb § 58 Ziff. 4 der Ersten Handwerksverordnung ent sprechend angewiesen oder für ihre Bezirke mit den Aufgaben einer örtlichen Verwaltungsstelle allgemein beauflagt sind — Handwerkerforderungen einziehen. {VI 1/10232) Nochmals: Keine Fristverlängerung für die Ablegung der Meisterprüfung bis Ende 1939 Auf Grund der Übergangsbestimmungen der Dritten Hand werksverordnung müssen bis Ende 1939 rund 205000 Handwerker die Meisterprüfung ablegen. Trotzdem die Handwerkskammern die einzelnen Handwerker schriftlich aufgefordert haben, sich zur Ablegung der Meisterprüfung anzumelden, sind dieser Auf forderung bisher erst etwa 40 000 gefolgt. Es sei deshalb hier noch einmal klar und eindeutig darauf hingewiesen, dab keiner der säumigen Handwerker mit einer Fristverlängerung rechnen kann. Wer bis Ende 1939 seine Meisterprüfung nidit abgelegl hat, wird unweigerlich in der Handwerksrolle gelöscht! (VI 1/1231) Die Geschäftszeit an Verkaufssonntagen Der Reichsarbeitsminister hat durch einen Erlab vom 31. Oktober 1938 eine Neuregelung der Geschäftszeit an ver kaufsfreien Sonntagen getroffen. Aus wiederholten Berichten und Anfragen hat sich nämlich ergeben, dab häufig das Be dürfnis besteht, an den fiir den Verkauf frei gegebenen Sonntagen die Einzelhande I s - geschäfte bis 19 Uhr offen zu haften. Besonders in den Grobstädten war die Beobachtung zu machen, dab die An gestellten in der Zeit von 17 bis 18 Uhr übermäbig beansprucht wurden, weil die Bevölkerung wegen besonderer Verkehrsver hältnisse oder aus anderen Gründen gerade während dieser Zeit einzukaufen pflegte. In Grobstädten wurde daher auch viel fach schon die Verkaufszeit — wenigstens an den Sonntagen vor Weihnachten — bis 19 Uhr ausgedehnt. Nach dem neuen Erlab des Reichsarbeitsministers bestehen deshalb keine Bedenken dagegen, dab an allen auf Grund der Gewerbeordnung freigegebenen Sonntagen eine Verkaufs zeit bis 19 Uhr zugelassen wird, wenn die Voraussebungen dafür vorliegen. Die Genehmigungen sind jedoch unter der Bedingung zu erteilen, dab die Verkaufszeit an jedem Sonntag nicht mehr als 5 Stunden beträgt und dab keine Verlängerung der Verkaufsdauer am einzelnen Sonntag gegenüber der bis herigen Regelung eintritt. Die Verkaufsstunden dürfen also nur verschoben, nicht aber ver mehrt werden. Ferner ist Angestellten, die nach 18 Uhr beschäftigt werden, nach Beendigung ihrer Tätigkeit eine un unterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu ge währen. (VI 1/10229) Personalkredit für Handwerker Wir berichteten schon, dab Bezirksinnungsmeister Wöllert, Stettin, bei der Bewilligung von Personalkrediten durdi die Sparkassen sein Gutachten über die Antragsteller abgibt, um auf diese Weise das Verfahren zu vereinfachen und zu sichern. Nunmehr ist durch ein Abkommen zwischen dem Reichsstand des Deutschen Handwerks und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband in gleicher Weise der Kreishandwerksmeister den Sparkassen beratend zur Seite gestellt. (VI 1/10223) Arbeitskräfte aus dem Wanderhandel In einem Erlab an die Polizeibehörden weist der Reichs- fuhrer jj und Chef der deutschen Polizei darauf hin, dab be- . sonc | er5 'n Qröberen Städten auf den Straben immer noch junge kräftige Personen beim Handel mit Kurzwaren, Selbstbindern usw. angetroffen werden. Dabei handele es sich meist um Per sonen, die nicht im Besib der erforderlichen Genehmigung sind Um auch sie einem zweckvollen Arbeitseinsab zuzuführen wer den die Polizeibehörden ersucht, verschärfte Kontrollen der im Strabenhandel tätigen Personen vornehmen zu lassen und solche Kräfte, die ohne Erlaubnis Handel treiben, den Arbeitsämtern nutzuteilen. m 1/10230) Prüfung von Anschriften durch die Post Die Deutsche Reichspost behält die Einrichtung der Prü fung und Berichtigung von Anschriften, die sich bewährt hat, bei und fuhrt sie gleichzeitig vom 1 Dezember 1938 an auch im lande Österreich ein. Die ausführlichen Bestimmungen über diese Einrichtung werden soeben im „Amtsblatt des Reichsposi- ministeriums veröffentlicht. Sie enthalten die Bedingungen über die Behandlung von Einzel- oder Sammelaufträgen für die zu prüfenden Anschriften und die dafür festgesetzten Gebühren So ist für einen Einzelauftrag, der unter Verwendung einer be sonderen Karte zu stellen ist, eine Gebühr von 3 Rpf. zu ent richten, d. h. die Karte ist mit 3 Rpf. freizumachen; für die An schriftenprüfung und die Rücksendung der Karte wird dann keine weitere Gebühr erhoben. Bei Sammelaufträgen hat der Antragsteller die zu prüfenden Anschriften einzeln auf Karten oder Zetteln in der ungefähren Grobe der amtlichen Grobe der amtlichen Postkarte der Post zu übergeben, und zwar getrennt für jedes in Betracht kommende Postamt. Die Prüfgebühr be trägt in solchen Fällen 2 Rpf. für jede Anschrift unter Auf rundung auf volle 10 Rpf., mindestens 20 Rpf. für jede Sendung nach ein und demselben Postamt, über Einzelheiten des Ver fahrens geben die Postämter Auskunft. (VI 1 10233) Schweizer Uhrenstädte schenken einen Zug Die Städte l.a-Chaux-de-Eonds, Le Locle, Neuenburg, Biel — die Zentren der Uhrenindustrie — sowie eine Reihe privater Organisationen und Unternehmungen haben den Bundesbahnen einen Eisenbahnzug, in Gestalt eines modernen Leichtfahrzeugs, zum Geschenk gemacht, ein Akt verkehrstechnischer Selbsthilfe, der bis jefc,t wohl einzig dasteht. Die Bundesbahnen sind zu einer so strengen Sparsamkeit gezwungen, dab sie die Ein führung moderner Leichtfahrzeuge nicht so umfassend vor nehmen können, wie es wünschenswert ist. Sie haben adit solcher Züge — „Roter Pfeil" genannt — eingeführt, die einen auberordentlichen Erfolg und sich als produktive Anlage er wiesen haben. Damit war aber das Bedürfnis nach Schnell verkehr noch nidit befriedigt. Es macht sich besonders im Ge biet des )ura fühlbar, so dab die genannten Städte zur Selbst hilfe schritten. (VI 1/10 180) Eine prächtige Sonnenuhr in der Reichshauptstadt Aufnahme: Mitropa „Streit soll verwehn — Zeit wild vergehn — Recht soll bestehn!” So steht es geschrieben am Amtsgeridit Berlin-Mitte.
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