Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (9. Dezember 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Ostmark
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- ArtikelGroße Arbeitstagung des Deutschen Handwerks 639
- ArtikelEin Geschäft entwickelt sich 640
- ArtikelAmtliche Mitteilung des Reichsinnungsverbandes des ... 642
- ArtikelZubehörhandel des Uhrmachers und Neuordnung der Meisterprüfung 642
- ArtikelDer Zubehörhandel im Handwerk 643
- ArtikelFür die Werkstatt 644
- BeilageSteuer und Recht (Folge 5) 9
- ArtikelWochenschau der U 645
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 646
- ArtikelFirmennachrichten 646
- ArtikelPersonalien 646
- ArtikelFragekasten 647
- ArtikelWirtschaftszahlen 647
- ArtikelAnzeigen 648
- ArtikelUnsere Ostmark 649
- ArtikelUnser Sudetenland 651
- ArtikelInnungsnachrichten 652
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
—Uttlm Oftmavli Weihnachtswerbung 1938 Für die diesjährige Weihnachtswerbung des Hand werks stehen Plakate mit dem Bildmotiv „Handwerk unter jedem Lichterbaum«, Schaufensterschilder mit Preiskartchen, die das Reichsstandszeichen in blau-gold tragen und Gutscheine für Handwerksarbeiten zur Ver fügung. Die Kartonplakate „Handwerksarbeit unter jedem Lichterbaum“ kosten 10 Rpf. das Stück, die Schaufenster schilder mit Preiskärtchen b Rpf. das Stück und die Gutscheine für Handwerksarbeit 5 Rpf. das Stück. Das oben genannte Werbematerial kann im Öster reichischen Gewerbeverlag, Wien I, Regierungsgasse 1, 1. Stock, Zimmer 2, bezogen werden. (X/2034) Das Arbeitsbuch kommt Die bevorstehende Einführung des Arbeitsbudies veranlagt den Minister für Wirtschaft und Arbeit, im Ein vernehmen mit der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, neue Meldeformblätter ein zuführen, deren Verwendung zufolge Erlasses des ge nannten Ministers, ZI. III 1 - 558.076/38, zwingend ist. Durch Verwendung dieser Formblätter kommt der Arbeit geber nicht nur seiner Verpflichtung hinsichtlich der Sozialversicherung nach, sondern auch — im Wege der Krankenkasse — der Verpflichtung zur Anzeige an das Arbeitsamt. Der neue Meldemodus ist für Meldungen ab 15. November 1938 wirksam. Die neuen An - und Abmeldeformulare bestehen aus drei Teilen: 1. Die Meldung an die Krankenkasse; 2. die Arbeitsbuchanzeige an das Arbeitsamt; 3. die Meldebestätigung für den Arbeitgeber. Alle drei Exemplare sind im Durchschreibeverfahren auszufüllen und der Krankenkasse einzusenden. Die Arbeitsbuchanzeige wird von der Kasse an das zu ständige Arbeitsamt weitergeleitet. Die Meldebestätigung wird an den Arbeitgeber nur dann rückgesandt, wenn die dreifache Meldung vollständig und ordnungsmäßig ausgefertigt ist und der Meldung ein frankierter Um schlag mit Briefporto (1) beigeschlossen wurde. Unvoll ständige, unleserliche oder unrichtige Meldungen werden nicht angenommen, sondern zur Berichtigung rückgesandt. In der Abmeldung ist als leßter Beschäftigungstag der Tag einzuseßen, an dem der Entgeltanspruch und damit auch die Versicherungspflicht endet. Zur Angabe der Anzahl der Kinder auf den Melde- formbläftern wird mitgeteilt, daß darunter alle unterhalts berechtigten Kinder, sowie Stief- und Pflegekinder zu versfehen sind. Für die Angabe der Beschäftigungsart auf den An- meldeformblättern genügt keineswegs die Bezeichnung wie Gehilfe u. dgl.; sie haf vielmehr die Tätigkeit des Gefolgschaftsmitgliedes genau zu umschreiben; z. B.: Maurergehilfe, Gerüster, Metalldreher, Zimmererhilfs arbeiter usw. Abmeldungen wegen Wehrdienst sind nur bei Ein rückung zum aktiven Präsenzdienst zu erstatten. Bei Einberufungen zu militärischen Übungen oder kurzfristigen Ausbildungen gelten die für diesen Zweck bereits ein geführten Formblätter. Für die Lohnänderungsmeldung werden neue Druck sorten eingeführt; sie ist nur in einem Exemplar zu er statten, da eine Verständigung des Arbeitsamtes nicht in Betracht kommt. Bestätigungen über Lohnänderungs meldungen werden rückgesandt, wenn der der Drucksorte angeschlossene Abschnitt ordnungsgemäß ausgefüllt und mit dem erforderlichen Rückporto für eine Postkarte ver sehen ist. Für Arbeitgeber, die die Lohnänderungen mit den sogenannten Lohnlisten zur Anzeige bringen, gilt dieser Modus weiter. Für den Fall der Unterbrechung einer Beschäftigung infolge Erkrankung (Schwangerschaft), wobei infolge Forlbezug des Entgeltes die Versicherung weiter fort besteht, sind zum Zwecke der Anzeige, der Unterbrechung der Beschäftigung eigene Formblätter vorgesehen, die zur Erstattung dieser Anzeige zu verwenden sind. Sie sind gleichfalls nur in einem Exemplar zu erstatten, da eine Verständigung des Arbeitsamtes entfällt. Recht zeitige Erstattung dieser Meldung hat die Einstellung der Beitragszahlung gemäß § 83/1 GSVG zur Folge. Die Versicherungspflicht besteht nur insolange fort, als Ent gelt bezahlt wird; wird dieses auf längere Zeit erstreckt (z. B. Fortbezug von i/ ? oder ‘ /4 Entgelt), gilt die Ver sicherungsdauer nur für die Zeit, die der Gesamthöhe des Fortbezugs entspricht. Mit Beendigung der Ver sicherungspflicht ist die vorgeschriebene Abmeldung von der Versicherung mittels des gelben Abmeldeformblaltes vorzunehmen. Wird die Beschäftigung nach Erkrankung (Schwangerschaft) noch vor Beendigung der Versicherungs pflicht wieder aufgenommen, ist die Wiederaufnahme unter Verwendung des hierfür vorgesehenen besonderen Formblattes anzuzeigen. DieMeldungen für die Unterbrechung der Beschäftigung und der Wiederaufnahme derselben im Sinne des vor stehenden Absaßes sind nur in einfacher Ausfertigung UJienec 3unft UHett I, Sctiultjof 6, II. Stoch Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Parteien, die außerhalb der angegebenen Parteien verkehrszeiten in der Zunft vorsprechen, nicht vorgelassen bzw. wegen Arbeitsüberhäufung ihre Agenden und Anliegen nicht angenommen und keiner Bearbeitung unterzogen werden können. Jn 3unftangelegenheften: täglich außer Samstag von 13 bis 15 Uhr. . Jn Aeffiecungsangelegenheiten: (Geschäfts-An* und -Verkäufe) täglich von 10 bis 12 Uhr. Jn hommiffarifctien Angelegenheiten: täglich außer Samstag von 18 bis 20 Uhr. SprectiftunOen Oes 3unftmeifters: Montag, Mittwoch und Freitag von 18 bis 19 Uhr. fX/1952)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder