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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die historische Uhrenausstellung zu Nürnberg VI.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Werkzeuge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- ArtikelCentral-Verband 317
- ArtikelKonferenz der grossen deutschen Uhrmacherverbände mit dem ... 318
- ArtikelDie Verpfändung von Buchforderungen 319
- ArtikelWann darf man die Veranstaltung eines Ausverkaufs ankündigen? 321
- ArtikelDie Stile Ludwig XIV., XV. und XVI 323
- ArtikelDie historische Uhrenausstellung zu Nürnberg VI. 327
- ArtikelUnsere Werkzeuge 328
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 329
- ArtikelInnungs- und Verbandsnachrichten 329
- ArtikelVerschiedenes 331
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 332
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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328 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst Nr. 21. Aus der Spiitrenaissancezcit stammt auch die Augsburger K ;i m i n u li r des gleichen Besitzers, einen Globus darstellend, der sieh hinter einem feststehenden Zeiger dreht, ferner die prächtigen Sattel- und Ueisewairenuliren verschiedener Besitzer. Von den sonstigen Grossuhren linden wir besonders schöne Stücke in der Sammlung des Herrn 1 >r. Fei 11-Hamburg, darunter eine astronomische Tisehuhr. eine japanische Uhr. eine sechseckige und eine viereckige Tischuhr. eine französische Pendüle u. s. w.. alles in wertvoller künstlerischer Ausliihrung. I Unsere Werkzeuge. Werkzeug zum Abheben von Schlussscheiben in Wand- und Standuhrwerken. Die Firma Ludwig A Fries-Frankfurt a. M. sendet uns das hier allgebildete Werkzeug ein. Dasselbe ist als Gebrauchs muster unter der Bezeichnung „Werkzeug zum Abheben von Schluss sch eiben von Wand- und Standuhr werken etn- getragen worden. Die Notwendigkeit eines solchen Werkzeuges für jeden, der mit Grossuhren beschäftigt ist. liegt auf der Hand. Die Schlussscheiben sitzen last immer, zu fest auf den Zapfen und nicht selten brechen sie beim Abnehmen ab. Zum mindesten sind aber Schluss scheiben und Platinen bisher iler Gefahr des Yerbiegens oder des Verkratzens ausgesetzt ge wesen, da ein Werkzeug für diese Zwecke nicht vorhanden war. Beim Gebrauch wird die säbelförmige Grundplatte unter die zu lockernde Schlussscheibe geschoben und durch Anziehen der mit einem Knebel versehenen Schraube vom Zapfen abgezogen. Die Firma Ludwig A Fries hat. die Fabrikation und den Alleinverkauf dieses nützlichen Werkzeuges, welches zu einem 'sehr billigen Preise abgegeben wird. llausuhnvcik mit Kalender and Glockenspiel von Math. Bäuerle in St. Georgen. liier sei auch noch besonders der Pariser Pendiilo aus der Frankelschen Sammlung Erwähnung getan, die, im Ueber- gangsstil Ludwigs Ul, zur Empiro gehalten, der Katalog mit Recht ein wahres Prachtstück nennt. Ein prächtiges und üusserst seltenes Stück der Sammlung des Herrn N. R. Friinkel ist in der Abbildung dargestellt, eine Spindelnhr mit besonderem Federspannungsmechanismus. Die Firma Math. Bäuerle in St. Georgen (Baden), begründet 1 Stilb fertigt alle Sorten feinerer Uhrwerke für Regulatoren. Haus uhren. Stand- und Wanduhren, ferner Präzisionsuhren. Registrier- Laufwerke und andere Apparate, wobei über 100 Arbeiter mit der Fabrikation beschäftigt sind. Zwei Abbildungen zeigen ein Hausuhrwerk mit Glockenspiel, welches mit sechs Chorälen aus gerüstet ist. Die Firma Math. Bäuerle hat auf verschiedenen Welt-Ausstellungen für die Vorzüglichkeit ihrer Fabrikate hohe Auszeichnungen erhalten: auch auf der Nürnberger Ausstellung wurde ihr die goldene Medaille zuerkannt. em. Juristischer Briefkasten J ). G. in G. Wenn bei Veranstaltungen, wie Preisschiessen, Preiskegeln und dergl. mehr, als Gewinne u. a. auch Uhren aus- gesetzt werden, so ist- nach dem geltenden Rechte hiergegen leider nichts einzuwenden, vorausgesetzt natürlich, dass diese Veranstaltung überhaupt die polizeiliche Genehmigung besitzt. Immerhin ist nicht ausgeschlossen, dass im Wege einer ent sprechenden Vorstellung bei der Ortsbehörde auf das Unzuträgliche, das hierin liegt, mit Erfolg aufmerksam gemacht werden kann. Man muss der Polizei verhalten, dass, namentlich wenn ein Gastwirt ein Preisschiessen arrangiert, er als Gewinne solche Gegenstände, zu wählen hat. die entweder mit dem Schützenwesen oder mit dem Geschäftsbetriebe des Unternehmers selbst in Zu sammenhang stehen. Als Gewinne oder Prämien würden sich daher bei einem Preisschiessen etwa empfehlen: Flinten, Büchsen und die dazugehörigen Utensilien, oder Humpen. Stammseidel und dergl. mehr. Es liegt in der Macht der Polizei, wenn sie die Erlaubnis zu einem .Preisschiessen u. s. w. erteilt, dem Wirte zur Bedingung zu machen, dass er diese Gesichtspunkte wahre, und bei der Auswahl der Prämien nicht in eine Branche störend hineingreife, die mit dem ganzen Vorgänge nicht das mindeste zu tun hat, und die ohnedies unter den gegenwärtigen Verhält nissen schon reichlich schwer kämpfen muss. Antwort auf die Frage 1465 des Frage- und Antwort kastens. Ein Gewerbetreibender, dessen Firma in das Handels register eingetragen wird, erwirbt dadurch rechtlich die Eigen schaft eines Vollkaufmanns, die vor allen Dingen für ihn die Verpflichtung nach sich zieht, ordnungsmässig Bücher zu führen, alljährlich eine Bilanz zu ziehen und mindestens in Zwischenräumen von zwei Jahren eine Inventur aufzunehmen. Abgesehen hiervon hat er Beiträge an die Handelskammer zu leisten, was ihn, wenn er Handwerker ist. noch keineswegs von der Beitragspflicht gegen über der örtlich zuständigen Handwerkskammer befreit. Treffen die vom Gesetze gegebenen Vorbedingungen zu. handelt es sieh also um einen Geschäftsbetrieb, der eine kaufmännische Einrichtung 1) Alle Rechtsfragen, die sich auf geschäftliche Verhältnisse beziehen, beantwortet unser Syndikus, Herr l)r. jur. Uiberfeld, Berlin W. 15, Kur- fiirstemlamm (15, unsern Mitgliedern an dieser Stelle und erforderlichenfalls auch brieflich unentgeltlich.
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