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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 176. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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S972 176. Sitzung. Dienstag, den 16. März 1926 (Finanzmtnister vr. Dehne.) M belastung verträgt. Dielen Satz hat ein Mann geprägt, der auf dem Steuergebiete durchaus erfahren war, der frühere Oberbürgermeister Georgi von Leipzig, der schon srüher, als wir uns mit der Einführung der Gewerbe steuer als Gemeindesteuer in Sachsen befaßten, diesen Grundsatz aufstellte, und diesen Grundsatz unterschreibe ich. Befolgt man ihn nicht, so wird diese Vorbelastung zu einer unerträglichen Ungerechtigkeit, und weiter: es folgt notwendig die Abwälzung dieser Realsteuern. Das führt zu einer Verteuerung der gesamten Lebens haltung unserer Bevölkerung, die unmittelbar von diesen Steuern gar nicht getroffen wird und getroffen werden soll. Wie ist es nun heute? Heute ist die Not der Zeit so groß, und die Wirkungen des verlorenen Krieges machen sich so stark bemerkbar, daß wir heute auch diese Ertragssteuern, die Nebensteuern höher erheben müssen, als wie wir es srüher taten und für zulässig hielten. Der von mir erwähnte Fuisting hat vor dem Kriege ein Prozent des Ertrages als Maximum der Vorausbelastung angesehen. (Abg. vr. Kastner: Hört, hört!) Die sächsische Vorlage, die die Gewerbesteuer erstmalig als Gemeindesteuer einsühren wollte, — 1903/4 — setzte das Maximum mit l?/? Proz. des Er trages fest. Wenn Sie demgegenüber beachten, daß wir jetzt bis 5 Proz. bei der Kapitalsabgabe und bis 7^ Proz. — wir müssen doch die Gemeindezuschläge dazu rechnen — bei der Ertragsabgabe kommen und die Möglichkeit offengehalten haben, in gewissen Fällen hier noch auf das Doppelte, bis aus 15 Proz. zu gehen, so wollen Sie daraus ersehen, wie stark die Not der Zeit schon eingewirkt hat, als wir die Steuersätze fest setzten, und wie weit wir uns von dem entfernen (g) mußten, was man in der Vorkriegszeit auf diesem Gebiete für möglich und tragbar hielt. Die Tatsache, daß wir die Steuern so scharf an spannen müssen, äußert aber gewisse Rückwirkungen auf die Ausgestaltung der Steuer. Sie zwingt dazu, daß wir bei der Gewerbesteuer die objektiven Maßstäbe, also etwa die Anzahl der Arbeitnehmer oder der gezahlten Lohnsummen oder die Größe der Betriebsräume, in den Hintergrund treten lassen müssen und in den Vorder grund treten lassen müssen die Steuer vom Ertrage. Denn nur die Ertragsabgabe paßt sich und kann sich an passen der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen, und nur eine Hervorhebung der Er tragsabgabe gegenüber der nach objektiven Momenten festzusetzenden Steuer kann verhindern, daß in un günstigen Jahren, bei schlechtem Geschäftsgänge eine Gewerbesteuer erdrosselnd wirkt. Auch in dieser Ent wicklung gehen wir nur Bahnen, die uns schon vor dem Kriege vorgezeichnet waren. In Preußen hat sich diese Entwicklung schon vor dem Kriege gezeigt. Fuisting in seinem Buche über die preußischen direkten Steuern hat damals schon gesagt: Wo mit der allgemeinen Einkommenbesteuernng der unmittelbare Anhalt für die Feststellung der gewerblichen Erträge geboten ist, kann die Gewerbe besteuerung nicht besser und einfacher als auf der Grundlage des Ertrages im Anschluß an die ent sprechenden Ermittlungen bei der Einkommensteuer veranlagung bewirkt werden. Alle sonstigen Grund lagen, insbesondere diejenigen, welche die Benutzung äußerlicher Betriebsmerkmale erfordern, erscheinen hingegen als kümmerliche Behelfe. Ganz können wir diesem Rezepte nicht folgen, wir würden da gegen das Reichsrecht verstoßen; ganz können (Q wir ihm nicht folgen, weil die Not der Zeit uns zwingt, viel Höhere Gewerbesteuern zu erheben, als man es damals für möglich hielt. Deshalb sind wir zu einer Kombination gekommen, zu einer Sieuer nach einem objektiven Merkmale — Kapitalabgabe —, und dem Ertrage — Ertragsabgabe. Soviel zu den Maßstäben und zu den Sätzen! Was im übrigen in dem Gesetze enthalten ist an formalen Bestimmungen, will ich übergehen, auch von der Beteiligung der Gemeinden will ich schweigen; das wird im Ausschuß noch gründlich behandelt werden. Ich erkläre nur, wir haben uns hierbei an das gehalten, was zurzeit rechtens ist. Wir haben das Verhältnis °/s zu °/s bestehen lassen, das jetzt schon gilt, und wir haben auch bestehen lassen die Tatsache, daß die Ge meinden Zuschläge zur staatlichen Steuer erheben sollen, weil sich diese Form durchaus bewährt hat. Ich will auch die Übergangsvorschriften übergehen, die ganz gewiß etwas diffizil sind und über die sich noch reden lassen wird. Aber eins möchte ich doch sagen gegenüber den Wünschen, die sehr laut aus den Worten meines Herrn Vorredners hervortönten, daß wir doch um Gotteswilleu das Jahr 1924 ganz weglassen sollten. Dagegen möchte ich allerdings vom sinanziellen Standpunkte aus erheb liche Bedenken aussprechen. Im allgemeinen aber möchte ich Sie bitten, an diese Steuer heranzugehen mit dem guten Willen, eine neue Gewerbesteuer zu schaffen, und sich dabei leiten zu lassen von dem Gedanken, doch von dem gegenwärtigen Zu stande, in dem wir auf der Grundlage ganz unzureichender, unzuverlässiger und ungerechter Unterlagen lediglich Vorausbezahlungen erheben, sobald als möglich abzu- (0) gehen. Ich bitte also, dem Gesetz, Sie mögen es sonst ändern, wie Sie wollen, jedenfalls eine Form zu geben, in der dem Staate und den Gemeinden das gegeben wird, was sie unbedingt brauchen, eine Form, die dem Ideale einer steuerlichen Gerechtigkeit, der Klar heit und Einfachheit möglichst nahe kommt, und gleich zeitig in einem Maße, das die sächsischen Betriebe nicht wesentlich schlechter stellt als die außersächsischen, damit in unserem doch auf Industrie und Gewerbe ganz hervorragend beruhenden Lande die Hauptwurzel aller Steuern nicht verdorrt, sondern kräftig genug bleibt, uni einen neuen, wenn auch nur bescheidenen Volkswohlstand wiederum zu erzeugen. (Bravo! b. d. Dem.) Abgeordneter Völkel: Meine Damen und Herren! Die Vorlage Nr. 214 zeigt zweifellos das Bestreben, auch ihren Teil mit zu leisten an der Steuerminderung, nach der man ja insbesondere in Gewerbe- und Wirt schaftskreisen so nachdrücklich ruft. Wir erkennen an, daß die vergangene Zeit für Industrie und Gewerbe zum Teil eine Steuerbelastung gebracht hat, die auf die Dauer nicht zu tragen war. Aber es scheint uns doch, als wenn man auch hier bei der Gewerbesteuer in bezug auf die Minderung der steuerlichen Belastung doch et was zu weit geht. (Abg. vr. Kastner: Ach nein!) Be sonders wenn man berücksichtigt, daß ja die Steuer nicht nur einen Teil des Staatshaushalts tragen soll, sondern daß daneben auch noch die Belange der Ge meinden von der Steuer mit befriedigt werden sollen. Von diesem Gesichtspunkte aus hat meine Fraktion einige ernste Bedenken gegen die einzelnen Bestim mungen des Gesetzes. Wir sind zunächst damit einverstanden, daß der Kreis der
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