1SS V. Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer über die Petition der Advocatenkammer zu Dresden, die Gleichstellung der Vertheidigung und der Staatsanwaltschaft betreffend. Eingegangen bei der I. Kammer am 18. Februar 1864. Die in der Ueberschrist näher bezeichnete Petition der Advocatenkammer zu Dresden ist an die Ständeversammlung des Königreichs Sachsen gerichtet, von dem Finanzprocurator und Advocat Zenker zu Dresden, als Vorsitzendem der da- sigen Advocatenkammer, unterzeichnet und am 5. December 1863 bei der ersten Kammer der Ständeversammlung eingegangen. Von dieser wurde sie mittelst Beschlusses vom I 1. December 1863 der unterzeichneten Deputation zur Be richterstattung überwiesen. Die Letztere hat bei der Wichtigkeit der in der Petition behandelten Fragen für nöthig befunden, darüber mit einem Commissar der Staats regierung sich zu vernehmen, und nachdem dies nun erfolgt ist, will sie dem er haltenen Auftrage in Nachstehendem zu entsprechen versuchen. Nach Inhalt der gedachten Eingabe der hiesigen Advocatenkammer ward be reits am 10. October 1860 bei der Generalversammlung des AdvocatenvereinS im Dresdener Appellationsgerichtsbezirke von einem jetzigen Mitgliede der zweiten Kammer der Ständeversammlung, dem Advocat Herrmann Schreck zu Pirna, unter Anderem auch der Antrag gestellt, die Versammlung wolle beschließen: es sei dem Königlichen Ministerium vorzustellen, daß der Advocatenverein zu Dresden behufs möglichster Gleichstellung der Rechte der Staats anwaltschaft und der Vertheidigung die Aufhebung resp. Abänderung und Ergänzung der auf diese Frage Einfluß äußernden Bestimmungen der Strafproceßorduung für nothwendig erachte. Beilage zur zweiten Abtheilung, 1. Band.