1,1. Bericht der dritte» Deputation der ersten Kammer über die Petition von Dr. Carl Heine in Plaqwitz und Genossen, die Revision des Gesetzes über Berichtigung von Wasserläufen rc. vom 15. August 1855. und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung von demselben Tage betreffend. Eingegangen am 23. Mai 1864. Nachdem die unterzeichnete Deputation ihren Bericht über die Petition von Fried rich Wilhelm Schade, Carl Wilhelm Scheibe und Friedrich Wilhelm Selle und Genossen, die Abänderung oder Erläuterung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 1 5. August 1855 betreffend, bereits vollendet und zum Druck gegeben hatte, ging eine auf dasselbe Gesetz und dessen Handhabung bezügliche, an die Stände- versammlung, „zunächst an die zweite Kammer" gerichtete Petition ein, von Ur. Carl Heine in Plagwitz und einer größeren Anzahl von Gutsbesitzern, Orts richtern und Gemeindevorständen aus der Umgegend von Leipzig unterzeichnet. Bei Vorlegung dieses Einganges faßte die zweite Kammer am 25. April dieses Jahres den Beschluß: „an die erste Kammer, wo dermalen connexe Petitionen zurBerathung vorliegen, abzugeben." Die erste Kammer aber hat am 27. des selben Monats vorgedachte Petition, wegen ihres inneren Zusammenhanges mit den Petitionen von Schade und Genossen, der unterzeichneten dritten Deputation zur Berichterstattung überwiesen. Bei angestellter Prüfung hat sich nun zwar ergeben, daß die peiiia des Ur. Heine und der übrigen Mitunterzeichner mehrfach andere sind, und nament lich viel weiter gehen, als diejenigen der im Eingänge erwähnten Petitionen; der Antrag von I)r. Heine und Genossen geht nämlich auf eine vollständige Revision des Gesetzes vom 15. August 1855 und der Ausführungsverordnung, und die Beilage zur zweiten Abteilung, 6 i 1. Band.